Posts Tagged ‘Scheidungsantrag’
Beratung Scheidung und Trennung- Was sind die häufigsten Fragen?
Montag, Juni 8th, 2009
Beratung Scheidung – Was sind die häufigsten Fragen?
Mandanten, die sich in Bezug auf Scheidung und Trennung beraten lassen, fragen häufig:
1. Wer muss aus der Ehewohnung ausziehen?
Antwort: Keiner. Die Ehewohnung können beide Ehepartner nutzen. Keiner muss diese verlassen; Ausnahme Gewaltschutz.
2. Ab wann kann man sich scheiden lassen?
Antwort: Im Normalfall nach wenigstens einem Jahr Trennung.
3. Ist eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich?
Antwort: Ja, aber nur bei der tatsächlichen Trennung von “Tisch und Bett”. Dies ist schwer durchzusetzen bzw. durchzuhalten.
4. Welche Unterlagen braucht man für einen Scheidungsantrag?
Antwort: Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.
5. Wie lange dauert die Scheidung?
Antwort: Wenigstens ein halbes Jahr.
6. Bekommt man Prozesskostenhilfe für den Scheidungsantrag?
Antwort: Wenn die finanziellen Verhältnisse schlecht sind, sind die Chancen für die Gewährung der PKH hoch.
7. Können beide Ehepartner einen Anwalt beauftragen?
Antwort: Nein, nur einer kann einen Anwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt wird nur immer für eine Partei tätig, niemals für beide (ansonsten Interessenkollision). Anders wäre die Antwort auf die Frage, ob für die Scheidung insgesamt nur einer einen Rechtsanwalt braucht. Dies ist möglich, wenn der andere keinen eigenen Scheidungsantrag stellen will.
Rechtsanwalt A. Martin – Berlin – Scheidung – Familienrecht
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Scheidung in Berlin – wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Montag, Mai 25th, 2009
Scheidung in Berlin – wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Viele Berliner fragen sich wie lange wohl eine Scheidung in Berlin dauert.
1. Ablauf der Scheidung in Berlin
Wenn die Eheleute in Berlin länger als 1 Jahr voneinander getrennt leben, dann können diese – sofern beide sich scheiden lassen wollen – den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Wichtig ist, dass nicht – so ist dies in den meisten Bundesländern – in Berlin das jeweilige Amtsgericht für die Scheidung zuständig ist, sondern dass es in Berlin grundsätzlich nur 3 Familiengericht gibt.
Dies sind
- für die Bezirke Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow/Weißensee
- für die übrigen Bezirke Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
- das Familiengericht Schöneberg ist für Familiensachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz zuständig
Das Familiengericht holt zunächst die Versorgungsausgleichsauskünfte ein. Hierfür müssen die Eheleute zunächst einen Fragebogen ausfüllen, die das Gericht übersendet.
Wenn die Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin für die Ehescheidung. Dies dauert ungefähr 6 Monate (vom Antrag an gerechnet).
Das Gericht fragt, ob sich beide scheiden lassen wollen und wie lange dies getrennt leben. Dann werden die Scheidungsfolgen ggfs. noch angesprochen. Wenn aber keine Anträge hierzu gestellt wurden, bleibt es bei der Erörterung. Danach bespricht das Gericht den Versorgungsausgleich.
Die Scheidung im Termin dauert ungefähr 10 bis 15 Minuten. Wenn beide Seiten durch einen Anwalt vertreten sind, wird das Scheidungsurteil bei Rechtskraftverzicht sofort rechtskräftig.
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