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Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?
Donnerstag, Mai 28th, 2009
Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?
Deutsche Geschäftsleute sind meist etwas irritiert, wenn sie in Polen einen Rechtsanwalt suchen und dann zur Antwort bekommen, ob sie lieben einen polnischen Anwalt oder einen Rechtsberater haben möchten.
Es gibt eine Unterscheidung in Polen zwischen Anwalt und Rechtsberater. Der polnische Rechtsanwalt nennt sich “Adwokat” (Rechtsanwalt) und der polnische Rechtsberater “Radca Prawny” (Rechtsberater).
Was ist nun genau der Unterschied zwischen einen Rechtsanwalt und einen Rechtsberater in Polen?
Ein polnischer Rechtsanwalt (Adwokat) ist vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwalt. Er muss in Polen ein Jurastudium absolvieren, welches er aber nicht mit einem Staatsexamen, sondern mit einer Masterarbeit abschließt. Danach beantragt er die Zulassung zur Referendariat (Aplikacja). Hierfür muss er einen Test bestehen. Dieser Test ist recht schwierig. Im letzten Jahr lag die Durchfallquote bei ungefähr 80 %. Der Test wird zentral erstellt. Nach der bestandenen Prüfung erfolgt das Referendariat. Dieses ist – meiner Ansicht nach – besser auf den Anwaltsberuf abgestimmt als das deutsche. Das Referendariat der polnischen Anwaltsanwärters dauert jetzt “nur” noch 3 Jahre (bis vor kurzem waren dies noch 3,5 Jahre). Es wird abgesehen von einer Station bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft von jeweils 3 Monaten überwiegend beim Anwalt (Adwokat) abgeleistet. Das polnische Referendariat wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Auch diese ist schwer; die Durchfallquote ist aber nicht mehr so hoch, wie bei der Eingangsprüfung. Nach bestandener Prüfung ist die Zulassung zur Anwaltschaft in Polen nur noch eine Formalität.
Der Rechtsberater muss ebenfalls – nach abgeschlossenen Jurastudium - eine Prüfung für das Referendariat machen. Bis vor kurzem war dies eine eigentständige Prüfung. Ab diesem Jahr erfolgt die Prüfung gemeinsam mit den Anwärtern für den Anwaltsberuf. Auch die Ausbildung des Referendar´s bei den Rechtsberatern in Polen ist sehr praxisorientiert. Die meist Zeit verbringt der Auszubildende in seiner Ausbilderkanzlei (ebenfalls Rechtsberater). Nach Abschluss des Referendariats - auch hier mit einer Prüfung - erfolgt die Zulassung als Rechtsberater in Polen.
Der Rechtsberater in Polen war früher – und dies ist teilweise noch heute so – stärker auf wirtschaftliche Mandate spezialisiert. Dies hängt damit zusammen, dass der polnische Rechtsberater nicht auf allen Rechtsgebieten tätig sein durfte. Er durfte z.B. keine familienrechtlichen Mandate in Polen und auch keine Strafmandate übernehmen. Dies ist heute zum Teil nicht mehr so.
Weiter konnte der polnische Rechtsberater – im Gegensatz zum zum Rechtsanwalt in Polen - auch angestellt werden. Rechtsberater sind häufig in Firmen angestellt. In Bezug auf die Berufsregeln gibt es auch Unterschiede. Das Werberecht ist bei den polnsichen Rechtsberatern etwas liberaler als bei den polnischen Rechtsanwälten. Weiterhin gibt es auch zwei Kammern, eine für die Anwälte in Polen und eine für die polnsichen Rechtsberater.
Trotz aller Unterschiede kann man sagen, dass beide Berufsgruppen gut ausgebildet sind. Viele Anwälte und Rechtsberater in Polen rechnen damit,dass die Unterscheidung zukünftig immer unwichtiger wird und vielleicht irgendwann in Zukunft beide Berufsstände zu einen verschmelzen werden.
Spätestens dann brauchen sich die deutschen nicht mehr fragen: “Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater in Polen?”.
Rechtsanwalt Martin- Löcknitz-Berlin-Stettin
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Verkehrsunfall in Polen – in Deutschland klagen?
Dienstag, Mai 26th, 2009
Verkehrsunfall in Polen – in Deutschland klagen?
Polen ist mitlerweile ein beliebtes Urlaubsland. Viele Deutsche sind dort mti dem Auto unterwegs. Von daher bleibt es nicht aus, dass es zu Unfällen kommt. Im Übrigen sind die Polen rasante Autofahrer und die Straßen nicht im besten Zustand. Wenn es dann doch einmal zum Verkehrsunfall in Polen kommt, dann fragt sich der deutsche Autofahrer, wie er am besten zu seinem Recht kommt.
1. Verhalten am Unfallort in Polen
Kommte es zwischen einen Deutschen und einen Polen zum Unfall sollte der deutsche Autofahrer, wie beim Unfall in Deutschland auch, sich die alle Daten des Unfallgegners notieren. Genau, wie in Deutschland,gibt es in Polen auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung (die Polen kürzen diese mit den Buchstaben OC ab). Diese Daten müssen notiert werden. Dann natürlich auch das Nummernschild. Man sollte auch Foto´s vom Unfallort machen. Weiter sollte man auf einer polizeilichen Aufnahme des Unfalles bestehen. Wenn die Polizei kommt, sollte man vor Ort keine Geldbuße zahlen. Kommt der Rechtsstreit vor ein polnisches Gericht hat man meist schon deshalb verloren, da in Polen die Anerkenntnis der Geldbuße auch vor dem Zivilgericht als Schuldanerkenntnis gesehen wird. Die Polizei in Polen vergibt im Normalfall keine Tagebuchnummer. Man sollte besser fragen, von welchem Revier die Polizei kommt.
2. die außergerichtliche Regulierung beim Verkehrsunfall in Polen
Den Verkehrsunfall in Polen kann man entweder mit dem Schadenregulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung oder mit der polnischen Versicherung direkt regulieren. Auf jeden Fall sollte man einen Rechtsanwalt einschalten, der Polnisch spricht und sich im polnischem Verkehrsunfallrecht auskennt. Dies deshalb, da für den polnischem Rechtsfall auch polnisches Verkehrsunfallrecht zur Anwendung kommt. Alle Dokumente aus Polen sind in Polnisch. Der normale deutsche Anwalt kann die Dokumente übersetzen lassen, kennt sich aber nicht im polnischem Recht aus und weiß auch nicht, wie er in Polen an die Polizeiakte kommt. Die Polizei in Polen wird die Akte nicht in die Kanzlei eines deutschen Anwalts übersenden. Auch werden häufig Schadenpositionen nicht berücksichtigt, da die Kenntnis der polnischen Vorschriften fehlt. Die deutschen Schadenregulierungsbeauftragten nutzen die 3-Monatsfrist zur Regulierung meist bis zum letzten Tag aus. Dann wird meistens nur zum Teil reguliert. Die polnischen Versicherer zahlen meist nicht voll und kürzen vor allem am Gutachten. In Polen wird – weil kaum Rechtsschutzversicherungen vorhanden sind – nicht so häufig geklagt, die polnischen Versicherer hoffen auch in Deutschland darauf, dass man sich dann mit den geringeren Betrag zu frieden gibt. Dafür gibt es aber keinen Grund.
3. Verfahren vor dem deutschen Gericht beim Unfall in Polen
Der deutsche Unfallbeteiligte kann in Deutschland klagen. Dies hat der EuGH entschieden. Die Klage kann aber auch ganz schnell in Polen landen, wenn nämlich der polnische Unfallbeteiligte in Polen die Klage einreicht! Dies ist zu bedenken. Wenn in Deutschland geklagt wird, dann muss die Begründung sich natürlich auf das polnische Recht beziehen.Viele Schadenpositionen sind dort anders geregelt als in Deutschland. Hier wird Geld verschenkt, wenn man versucht selbst zu klagen, obwohl man noch nicht einmal die polnische Sprache versteht. Viele entscheidene Gerichtsentscheidungen sind auf Polnisch, die nirgends in deutscher Literatur veröffentlicht sind. Das deutsche Gericht stehen vor dem selben Problem und warten auf Entscheidungen, die ihnen der Anwalt vorlegt. Wir beraten gern in deutsch-polnsichem Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt A. Martin – Stettin-Löcknitz-Berlin
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