Posts Tagged ‘Arbeitslohnklage’
Mittwoch, April 21st, 2010
Arbeitsrecht in Berlin – was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?
Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin.
Welche Fehler werden bei der Arbeitslohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin häufig gemacht?
1. der Arbeitslohn wird falsch berechnet
Wie hoch der Lohn ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie lange der Arbeitnehmer hierfür arbeiten muss. Man rechnet zunächst den Wochenlohn aus 5 x 8 Stunden und dann wir der Arbeitslohn auf den Monat umgerechnet. Da das Jahr 52 Wochen hat und 12 Monate. Ist der Wochenlohn mal dem Faktor 4,33 zu rechnen. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn (brutto).
2. Lohnabrechnung einklagen
Klage der Arbeitnehmer auf den Lohn, dann ist es häufig so, dass er keine Lohnabrechnung hat. Es macht Sinn die Lohnabrechnung gleich miteinzuklagen.
3. Bruttolohn statt Nettolohn einklagen
Wenn die Lohnklage erhoben ist, dann kommt es in Berlin (vor dem Arbeitsgericht Berlin) häufig vor, dass der Arbeitnehmer auf den Nettolohn klagt und nicht auf den Bruttolohn. Es besteht aber grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Bruttolohn und dieser sollte auch eingeklagt werden, da der Arbeitnehmer ansonsten nicht sicher sein kann, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Der Arbeitnehmer muss dann nach der Lohnklage die Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.
4. Klage auf Arbeitslohn ohne Anwalt
Die Lohnklage bekommt der Arbeitnehmer meistens – mit Hilfe der Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht Berlin – noch selbst hin. Was er aber nicht schafft, ist die Erwiderung nach dem Termin. In Arbeitsrechtssachen ist es nämlich so, dass das Gericht (Arbeitsgericht Berlin) zunächst einen so genannten Gütetermin festsetzt, und wenn dieser scheitert, einen Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin folgt meist erst mehrere Monate später. In Vorbereitung des Kammertermines vor dem Arbeitsgericht Berlin, setzt das Gericht, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, eine Frist jeweils auf die Schriftsätze der anderen Seite zu erwidern. Die Verhandlung im Gütetermin bekommt der Arbeitnehmer manchmal noch selbst hin. Wenn er dann aber vor Gericht schriftlich vortragen muss und der Arbeitgeber zum Beispiel anwaltlich vertreten ist, hat er meistens keine sehr großen Chancen der Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin kurzfristig zu gewinnen. Im besten Fall zu der die Gegenseite das Verfahren hinaus. Im schlimmsten Fall unterliegt der Arbeitnehmer, da erdie zivilprozessualen Regeln nicht beachtet hat. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin sollte der Arbeitnehmer also grundsätzlich beim Einklagen von Arbeitslohn und vor allem auch bei der Kündigung (Kündigungsschutzlage)beauftragen. Wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, kann der Arbeitnehmer die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Arbeitsrecht in Berlin beantragen.
5. fehlende Belege im Arbeitsrechtsstreit
Im Streitfall muss der Arbeitnehmer den Lohnanspruch belegen können. Sofern eine Lohnabrechnung hat, sollte diese natürlich mit eingereicht werden. Genau genommen stellt die Arbeitgeber durch die Erstellung der Lohnabrechnung die dort ausgewiesene Betrag unstreitig. Faktisch heißt dies, dass es für den Arbeitgeber sehr schwer ist später vorzutragen, dass dieser Lohn in der Höhe nicht richtig ist. Für den Arbeitnehmer ist ebenso wichtig, dass er, sofern er keine Lohnabrechnung hat, die Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnklage einklagt.
Anwalt Berlin – Arbeitsrecht in Berlin – RA A. Martin
Tags: Arbeitsgericht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitslohn in Berlin, Arbeitslohnklage, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht in Berlin - was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?, Klage auf Arbeitslohn gegen Arbeitgeber, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Lohn, Lohnabrechnung, Lohnklage, Lohnklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Posted in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, Lohnabrechnung, Lohnklage, Lohnklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | 1 Comment »
Samstag, Mai 2nd, 2009
Vorsicht: Arbeitslohn kann verfallen!
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen, ist das ihr Arbeitslohnanspruch innerhalb kurzer Frist verfallen kann. Es geht hier nicht um die Verjährungsfrist, die beträgt 3 Jahre zum Jahresende und ist meistens unproblematisch.
Es geht darum, dass in immer mehr Arbeitsvertägen, aber auch in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vereinbart wird, dass der Arbeitslohnanspruch – und auch fast alle weiteren gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag – innerhalb einer bestimmten Frist verfallen. Die Juristen sprechen hier von einer sog. Ausschlussfrist.
Eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht zu kurz ist. Eine Vereinbarung über 2 Monate Verfallsfrist ist zu kurz und ein Verstoß gegen § 305 BGB (Urteil des 5. Senats vom 28.9.2005 - 5 AZR 52/05 -). Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden. Eine Ausschlussfrist von mehr als 6 Monaten dürfte aber auch im Arbeitsvertrag zulässig sein.
Viel gefährlicher als die Fristen im Arbeitsvertrag sind die Ausschlussfristen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Ein Beispiel hierfür ist der Bundesrahmentarifvertrag Bau. Dort ist in § 15 Folgendes geregelt:
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit
dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb
von zwei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei
schriftlich erhoben werden; besteht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers ein
Arbeitszeitguthaben, beträgt die Frist für dieses Arbeitszeitguthaben jedoch
sechs Monate.
2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von
zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser,
wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf
gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt nicht für Zahlungsansprüche
des Arbeitnehmers, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden
und von seinem Ausgang abhängen. Für diese Ansprüche beginnt die
Verfallfrist von zwei Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.
Hier liegt eine sog. doppelte Ausschlussklausel vor.
Ansprüche die verfallen sind, können nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Dies berücksichtigt das Gericht von Amts wegen (anders als bei der Verjährung).
Von daher sollte bei einer Klage auf Arbeitslohn (Lohnklage) bereits immer an die Ausschlussfristen geachtet werden (gerade im Raum Berlin ist dies immer wieder ein Problem).
Tags: Arbeitslohnanspruch, Arbeitslohnklage, Ausschlussfristen Arbeitsvertrag, Lohnklage, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Verfall Arbeitslohn
Posted in Allgemein, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | 1 Comment »
Sonntag, April 26th, 2009
Zahlt der Arbeitgeber am 15. des nachfolgenden Monats nicht, stellt sich die Frage, ob der Lohn schon zu diesem Zeitpunkt eingeklagt werden kann?
Grundsätzlich ist es so: Ist der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bereits im Zahlungsverzug mit dem Arbeitslohn, so ist eine außergerichtliche Mahnung nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer kann in der Sache bereits Klage einreichen.
Im Verzug ist der Arbeitgeber dann, wenn er am Fälligkeitstag den Lohn nicht zahlt. Wann der Lohn fällgi ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem anwendbaren Tarifvertrag. Ist nichts vereinbart und auch kein Tarifvertrag anwendbar, dann ist der Lohn am letzten Tag des Monats fällig.
Tags: Arbeitslohn, Arbeitslohnklage, Fälligkeit Arbeitslohn, Fälligkeit des Arbeitslohnes, Lohn einkagen, Lohnklage, Lohnklagen, Verzugslohn
Posted in Allgemein, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | No Comments »