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heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?
Samstag, Juni 27th, 2009
heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?
von Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Der Nichtraucherschutz wird immer stärker. Viele Raucher sind verunsichert und fragen sich, ob sie und wenn ja wo bei der Arbeit rauchen dürfen. Wenn dies aber verboten ist, kann man dann vom Arbeitgeber gekündigt werden?
Rauchen am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber kann durch Betriebsvereinbarung oder durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ggfs. sogar durch sein Direktionsrecht das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten. Daran haben sich alle Arbeitnehmer zu halten.
Kündigung wegen Rauchens beim einmaligen Verstoß?
Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Rauchverbot einmalig ohne dass dabei eine besondere Gefährdung ausgeht, dürfte eine Kündigung nicht ohne weiteres möglich sein. Der Arbeitgeber muss zuvor abmahnen. Ein Ausnahmefall wäre denkbar, wenn ein grober Verstoß vorliegt, der mit einer Gefährdung für Leib und Leben einhergeht. Vorstellbar wäre der Angestellte an der Tankstelle, der mit brennender Zigarette ein Kfz betankt.
Kündigung wegen Rauchens mehrmaligen Verstößen?
Bei mehrmaligen, hartnäckigken Verstößen gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach vorheriger Abmahnug, zumindest ordentlich kündigen. Dies gilt selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Der Grund kann neben einer Gefährdung (Tankstelle,brennbare Stoffe), auch die Gesundheit der übrigen Mitarbeiter und vor allem die Störung des Betriebsfriedens (zwischen Rauchern und Nichtrauchern) sein.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Montag, Juni 1st, 2009
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Die Kanzlei Martin mit Niederlassung in Berlin vertritt Mandanten im Raum Berlin in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.
Die Kanzlei befindet sich in Berlin-Marzahn. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten betrieben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
RA A. Martin
Internetseite: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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Falsch etikiert und schon gekündigt? Warum man als Supermarktkassierin gefährlich lebt!
Freitag, Mai 15th, 2009
Falsch etikiert und schon gekündigt? Warum man als Supermarktkassierin gefährlich lebt!
Es kaum schwer vorstellbar, aber wahr. Wenn eine Supermarktmitarbeiterin die Waren falsch etikiert, dann riskiert diese die fristlose Kündigung. Eine Falschetikierung kann selbst bei einer schwerbehinderten Person und langer Betriebszugehörigkeit zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung führen.
So entschied dies das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln 19.01.2009, 5 Sa 1323/08). Allerdings lag der Entscheidung auch ein erstaunlicher Sachverhalt zu Grunde. Ein schwer behinderter und langjährig beschäftigter Mitarbeiter eines Supermarktes etiketierte Fleischwaren bewusst um und verlängerte somit das Haltbarkeitsdatum der Ware umd mehrere Tage.
Vor Gericht äußerte dieser sogar – im Rahmen der Kündigungsschutzklage - dass er dies wöchentlich täte. Das Gericht meinte von daher, dass der Arbeitnehmer völlig das Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Kunden verloren habe.
Der Arbeitgeber kündigte aufgrund des Vorfalles das Arbeitsverhältnis fristlos aus außerordentlichen Grund. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und unterlag im Kündigungsschutzprozess in beiden Instanzen.
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Kann der Arbeitgeber mir das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn ich eine Straftat begehe?
Montag, Mai 11th, 2009
Kann der Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich eine Straftat begehe?
Das der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen kann, wenn eine Straftat gegen das Eigentum des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer begangen wird, ist nachvollziehbar. Es wurde hier der Fall – den das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hatte – geschildert, wonach bereits wegen eines Betrages von 1,30 Euro eine Kündigung erfolgt ist. Hier finden Sie den Beitrag nochmals.
Kaum zu glauben ist aber, dass der Arbeitgeber auch schon dann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer lösen kann, wenn der Arbeitnehmer Straftaten begeht, die in keinen direkten Verhältnis zum Arbeitsverhältnis stehen. In einigen Fällen ist auch hier eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Der Hintergrund ist der, dass bestimmte Straftaten die Eignung des Arbeitnehmers, die er für das Arbeitsverhältnis braucht, entfalle lassen. Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann möglich.
Beispiele (hier Folgenvon Straftaten, welche zur Kündigung führen können):
- Verlust des Führerscheines eines Lkw-Fahres
- langjährige Haftstrafe des Arbeitnehmers
- vorsätzliches Tötungsdelikt eines Beamten
- Entfallen der Arbeitserlaubnis bei ausländischen Arbeitnehmer
- verfassungswidrige, betätigte politsche Gesinnung eines Beamten
Der Arbeitnehmer kann sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Es sind sich alle Fälle so eindeutig, dass keine Erfolgsaussichen zu bejahen sind. Zum Beispiel bei der Verurteilung zu einer Haftstrafe muss der Arbeitgeber unter Umständen eine Überbrückungszeit in Kauf nehmen oder auf den Freigängerschein warten, sonfern dies zumutbar ist.
A. Martin – Rechtsanwalt Berlin/ Schwerpunkt Arbeitsrecht
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