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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Schmerzensgeld</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Strafrecht Berlin: Schmerzensgeld bei Körperverletzung</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 08:01:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Strafrecht Berlin: Schmerzensgeld bei Körperverletzung]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Strafrecht Berlin: Schmerzensgeld bei Körperverletzung</strong></p>
<p>Wer Opfer einer Straftat geworden ist, fragt sich häufig, was er dagegen machen kann. Gerade im Raum Berlin nimmt ständig die Gewaltbereitschaft &#8211; vor allem unter Jugendlichen &#8211; zu. Was kann man machen, wenn man als Geschädigter vom Schädiger Schmerzensgeld verlangen möchte?</p>
<p><strong>Schmerzensgeld &#8211; <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin</a></strong></p>
<p>Zunächst macht es Sinn einen Rechtsanwalt (im Raum Berlin) zu beauftragen, der sich der Sache zunächst annimmt. Der Anwalt wird zunächst die Daten der Beteiligten aufnehmen und dann bei der Polizei Akteneinsicht beantragen. Die Polizei leitet dann das Akteneinsichtsgesuch weiter an die Staatsanwaltschaft (nur diese darf tatsächlich die Akteneinsicht gewähren). Man beantragt aber trotzdem die Akteneinsicht bei der Polizei, damit die Akteneinsichtsgesuch bereits in der Akten ist, wenn die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft übersendet. Meistens gibt es ohnehin kein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin zu diesem Zeitpunkt.</p>
<p>Selbstverständlich ist, dass der Geschädigte zuvor den Sachverhalt der Polizei anzeigt. Einen Strafantrag stellt und sich umgehend zu einem Arzt begibt, um die Verletzungen zu behandeln und zu dokumentieren. Auch macht es immer Sinn Fotografien von den Verletzungen zu machen, da diese meist relativ schnell abheilen.</p>
<p><strong>Akteneinsicht und dann?</strong></p>
<p>Wenn die Akteneinsicht gewährt wurde, kann abgeschätzt werden, wie die Beweislage in der Sache ist. Die Akteneinsicht wird meist dann gewährt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dies heißt auch, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft dann aussteht.</p>
<p><strong>Die Staatsanwaltschaft hat folgende Möglichkeiten (verkürzt dargestellt):</strong></p>
<ul>
<li>Erhebung der Anklage gegen den Schädiger</li>
<li>Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld oder wegen Fehlens eines Tatverdachts</li>
<li>Einstellung des Verfahrens wegen Verweisung auf das Privatklageverfahren (kommt häufig vor)</li>
</ul>
<p><strong>Strafverfahren und nun?</strong></p>
<p>Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und wird die Anklage zugelassen, so kommt es zur Hauptverhandlung. Wichtig ist, dass im Normalfall das Strafgericht nur über die Strafe  (meist Bewährung oder Geldstrafe) entscheidet und nicht über die Entschädigung/den Schadenersatz für den Geschädigten.</p>
<p>Das Strafgericht könnte dies aber. Zum einen gibt es das sog.  Adhäsionsverfahren, bei dem schon das Strafgericht über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidet. Zum anderen kann das Strafgericht auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes als Bewährungsauflage machen.</p>
<p>Beides wird aber in der Praxis selten gemacht.</p>
<p>Trotzdem ist das Strafverfahren wichtig für den Geschädigten. Im Strafverfahren wird schon ersichtlich, wie die Beweislage später sein wird. Dies ist eine wichtige Information.</p>
<p><strong>das Zivilverfahren</strong></p>
<p>Wer Schmerzensgeld will, muss häufig auch zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgehen. Besteht eine Rechtschutzversicherung wird ohne nur die Deckungszusage für die zivilrechtliche Geltendmachung des Schadens erteilt und nicht für das Strafverfahren (z.B. Nebenklage).</p>
<p>Wichtig ist, dass selbst beim vorangegangenen Strafverfahren die Ergebnisse des Strafverfahrens nicht ausdrücklich für das Zivilverfahren gelten. Das Zivilgericht ist nicht an die Feststellungen des Strafverfahrens gebunden. Dies ist vielleicht für den Leser etwas merkwürdig, hängt aber damit zusammen, dass im Strafverfahren z.B. auch der Geschädigte als Zeuge aussagen kann, aber nicht im Zivilverfahren.</p>
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich nach den erlittenen Verletzungen. Aber auch weitere Umstände spielen eine Rolle wie:</p>
<ul>
<li>Art der Verletzungen</li>
<li>Schwere und Dauer der Verletzungen</li>
<li>bleibende Schäden?</li>
<li>Geschlecht und Alter des Geschädigten</li>
<li>Verhalten des Schädiger während und nach der Tat</li>
<li>Vermögensverhältnisse des Schädigers</li>
</ul>
<p>Der Schmerzensgeldkatalog ist letztendlich nur eine Entscheidungssammlung, die nicht verbindlich ist. Man orientiert sich aber darin. Wichtig ist, dass auch ein Kaufkraftanpassung erfolgen sollte, denn aufgrund der Inflation ist eine Entscheidung vor 10 Jahren, bei der umgerechnet € 5.000,00 zugesprochen wurden, nicht mehr 1 zu 1 auf die heutige Zeit anwendbar, denn € 5.000,00 vor 10 Jahren haben nicht die gleiche Kaufkraft, wie € 5.000,00 zur heutige Zeit (es wird eben alles etwas teuer). von daher ist eine Anpassung vorzunehmen.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Rechtsanwalt Berlin</a></p>
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		<item>
		<title>Schadeneratz/Schmerzensgeld wegen Kirschkern im Kuchen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/schadeneratz-schmerzensgeld-wegen-kirschkern-im-kuchen/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2009 05:04:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kirschkuchen]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadeneratz/Schmerzensgeld wegen Kirschkern im Kuchen?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Schadeneratz/Schmerzensgeld wegen Kirschkern im Kuchen?</strong></p>
<p>Wer hat nicht schon einmal auf einen Kirschkern, der sich im Kuchen versteckt hatte, gebissen und den Bäcker verflucht? Bei manchen Kunden bleibt es aber nicht dabei, sondern da muss schon eine Klage auf Schmerzensgeld herhalten. Zu Recht?</p>
<p><strong>der BGH und das &#8220;Schmerzensgeld im Kuchen&#8221;</strong></p>
<p>Kaum zu glauben, dass sich mit solchen Fällen der BGH (Bundesgerichtshof &#8211; Entscheidung vom 17. März 2009 -AZ: VI ZR 176/08) rumärgern muss.</p>
<p>Der Kläger hatte sich beim Becker ein Stück Kirschkuchen gekauft. Im Kuchen war noch ein Kirschkern versteckt, auf welchen der Kläger biß und sich ein Teil seines Zahnes abbrach. Der Kläger wollte nun vom Bäcker den Eigenanteil für die Zahnbehandlung (€ 235,60) und € 200,00 Schmerzensgeld. In den ersten beiden Instanzen gewann der Kläger auch, vor dem BGH unterlag er aber.</p>
<p>Der BGH wies darauf hin, dass der Kunde im Grunsatz darauf vertrauen darf, dass von einem Gebäck keine Gefahr ausgeht. Andererseits kann man vom Hersteller bei Produkten, die Kernobst enthalten, nicht verlangen, dass er komplett sicherstellt, dass kein Stein oder Teile davon sich im Kuchen befinden. Eine solche Sicherstellung ist praktisch nicht möglich und würde dazu führen, dass man anstatt der Kirschen nur noch Kirschsaft bei der Herstellung des Kuchens verwenden könnte. Auch muss der Kunde bei Gebäck aus Kernobst eben mit Steinen rechnen &#8211; auch wenn er einen Kirschkuchen und keinen &#8220;Kirschkernkuchen&#8221; bestellt hat. Von daher hat der BGH die Klage abgewiesen.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		<title>Kann man Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend machen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/kann-man-schmerzensgeld-im-strafverfahren-geltend-machen/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 03:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adhäsionsverfahren]]></category>
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		<category><![CDATA[Klage Schmerzensgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann man Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend machen?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend machen?</strong></p>
<p>Das Verfahren vor Gericht um Schmerzensgeld zu bekommen dauert meist lange. Sofern die Gegenseite aber eine Straftat begangen hat und ein Strafverfahren eingeleitet wurde, stellt sich die Frage, ob nicht bereits im Strafverfahren der Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden kann.</p>
<p><strong>das Schmerzensgeld und das Strafverfahren in Deutschland</strong></p>
<p>Gerade bei größeren Verletzungen macht es immer Sinn den Gang des Strafverfahrens abzuwarten. Der Anwalt des Geschädigten läßt das Strafverfahren laufen und beantragt Akteneinsicht. Aus der Akte der Staatsanwaltschaft ergeben sich dann viele Informationen, die dann im Zivilverfahren auf <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=1ecf86413d1e60168145e65136dc6977"title="Schmerzensgeld"  rel="nofollow">Schmerzensgeld</a> verwendet werden können. Das Problem ist, dass dies ein zweites Verfahren ist und auch im Rechtsstreit vor dem Zivilgericht der Geschädigte nicht als Zeuge aussagen kann; während dies im Strafverfahren möglich ist.</p>
<p><strong>das Adhäsionsverfahren</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und hat dem Geschädigten die Möglickeit gegeben ein sog. Adhäsionsverfahren vor dem Strafgericht zu betreiben. Faktisch heißt dies, dass das Strafgericht dann nicht nur über die Verurteilung des Strafttäters (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) entscheidet, sondern auch dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu spricht.</p>
<p>Obwohl diese Möglichkeit besteht, wird diese doch in der Praxis kaum wahrgenommen. Es gibt kaum Adhäsionsverfahren. Der Grund dafür ist der, dass häufig die Verletzungen zum Zeitpunkt des Strafverfahrens noch nicht abgeheilt sind oder sich das Strafgericht einfacht scheut eine zivilrechtliche Beurteilung in Bezug auf das Schmerzensgeld vorzunehmen. Die Bestimmung der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=76c64a82a7e468d4eefcfd9419111adc"title="Schmerzensgeld"  rel="nofollow">Höhe des Schmerzensgeldes </a>ist nämlich alles andere als einfach.</p>
<p>Von daher wird &#8211; trotz dieser praktischen Möglickeit &#8211; das Schmerzensgeld weiterhin im anschließenden Zivilprozess geltend gemacht.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Martin Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Anwalt Berlin</a></p>
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		<item>
		<title>Wer haftet bei Spielplatzunfällen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/wer-haftet-bei-spielplatzunfaellen/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Jul 2009 07:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer haftet bei Spielplatzunfällen?]]></description>
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		</div>
<p><strong>Wer haftet bei Spielplatzunfällen?</strong></p>
<p>Der Horror für alle Eltern ist, wenn dem eigenem Kind etwas Ernsthaftes passiert. Beim Spielen auf dem Spielplatz geht man eigentlich davon aus, dass hier kaum etwas passieren kann. Die Praxis bestätigt aber dies nicht. Spielplatzunfälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit.</p>
<p><strong>Haftung des Betreibers des Spielplatzes</strong></p>
<p>Der Betreiber des Spielplatzes haftet, da er eine Gefahrenquelle eröffnet hat. Man sprich auch von der sog. Verkehrssicherungspflicht. Sehr häufig sind die Betreiber die Gemeinden und Städte.</p>
<p><strong>Verletzung der Verkehrssicherungspflicht</strong></p>
<p>Die Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der eine Gefahrenquelle eröffent und für den Zustand einer Sache verantwortlich ist. Die Pflicht besteht fortlaufend und nicht nur am Anfang (bei der Eröffnung), sondern es muss auch eine Überwachung erfolgen. Von daher muss die Gemeinde / Stadt den Spielplatz regelmäßig auf Gefahrenquellen kontrollieren. Später muss dies in einen Prozess nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Kriterien für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht</strong></p>
<ul>
<li>Berücksichtigung der  <strong>kinderlichen Neugier</strong> + des geringen  <strong>Gefahrerkennungsvermögen </strong>von Kindern ?</li>
<li>Anlagen <strong>TÜV </strong>geprüft?</li>
<li>regelmäßige <strong>Kontrollen  und Wartung &#8211; wann und wie häufig</strong>?</li>
<li>kindgerechte und altersgerechte <strong>Anlagen</strong>?</li>
<li><strong>technische Mängel</strong>?</li>
<li><strong>Bodenbeschaffenheit </strong>Aufprall dämpfend?</li>
<li><strong>Häufigkeit </strong>des Besuchs von Kindern</li>
<li><strong>Alter </strong>der Kinder</li>
</ul>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=e3abb7cbce3b9b3a2ecd49ca2ea91b3e"title="Zivilrecht"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Berlin</a></p>
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		<title>Warum Frauen mehr und ältere Menschen weniger Schmerzensgeld bekommen!</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/warum-frauen-mehr-und-aeltere-menschen-weniger-schmerzensgeld-bekommen/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 04:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schmerzensgeld - bei Narben im Gesicht oder warum Frauen mehr und ältere Menschen weniger Schmerzensgeld bekommen!]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Schmerzensgeld &#8211; bei Narben im Gesicht</strong></p>
<p>Was viele Leser nicht wissen ist, dass z.B. bei Narben im Gesicht, die tatsächlich verbleiben der Schmerzensgeldanspruch sich nicht nur nach der Sichtbarkeit der Narben richtet, sondern auch nach dem Lebensalter des Geschädigten und nach dessen Geschlecht.</p>
<p><strong>höheres Schmerzensgeld bei Frauen</strong></p>
<p>Die Rechtsprechung erkennt teilweise Frauen bei Verletzungen im Gericht höhere Schmerzensgeldbeträge zu mit der Begründung, dass das Aussehen bei Frauen in unserer Gesellschaft anders bewertet wird als bei Männern. Ein gutes Aussehen sei für Frauen wichtiger als für Männer. Während eine Narbe im Gesicht eines Mannes ggfs. diesen &#8220;interessant&#8221; machen kann, wirkt die selbe Narbe bei einer Frau &#8220;störend&#8221;. Diese Argumentation ist meiner Ansicht nach nicht aus der Luft gegriffen, sondern nachvollziehbar.</p>
<p><strong>geringeres Schmerzensgeld bei älteren Menschen</strong></p>
<p>Bei älteren Menschen nimmt die Rechtsprechung bei Narben am Körper und im Gesicht widerum geringere Schmerzensgeldbeträge an. Hier wird argumentiert, dass es bei einem alten Menschen das Aussehen nicht mehr so wichtig sei. Dieser habe den Lebenspartner bereits gefunden und im allgemeinen auch weitere körperliche Leiden.</p>
<p>Neben diesen zwei Kriterien gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Kriterien, die für die Schmerzensgeldhöhe entscheidend sind. Ich verweise insoweit auf einen Beitrag &#8220;<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=1ecf86413d1e60168145e65136dc6977"title="Schmerzensgeld"  rel="nofollow">Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog</a>&#8221; und auf meine Internetseite zum Thema &#8220;<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=956889fb07975cbe495da47550730b20"title="Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen"  rel="nofollow">Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen</a>&#8220;.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf"title="Rechtsanwalt Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin-Marzahn &#8211; Andreas Martin</a></p>
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		<title>Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/schmerzensgeld-und-schmerzensgeldkatalog-verkehrsrecht-rechtsanwalt-berlin/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 04:21:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1. Was ist Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[2. Für welche Fälle sind Schmerzensgeldansprüche denkbar?]]></category>
		<category><![CDATA[4. Wie bestimmt sich die Höhe des Schmerzensgeldes?]]></category>
		<category><![CDATA[5. der Schmerzensgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Alter des Verletzten]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruches auf Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Anwälten]]></category>
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		<description><![CDATA[Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog]]></description>
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<p><strong>Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog</strong></p>
<p>Meist bei <strong>Verkehrsunfällen </strong>und manchmal sogar im <strong>Arbeitsrecht </strong>(Mobbing etc.) spielt das <strong>Schmerzensgeld </strong>eine Rolle. Die <strong>Geschädigten </strong>sind meist verunsichert und wissen nicht, wie viel <strong>Geld </strong>man nun für welche <strong>Verletzung</strong> bekommt. Abhilfe verspricht da der sog. <strong> Schmerzensgeldkatalog<span style="font-weight: normal;">.</span></strong></p>
<p>Wie soll nun kurz erläutert werden, was <strong><em>Schmerzensgeld </em></strong>ist, welche <strong>Faktoren </strong>für die <strong>Berechnung </strong>des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen und welche Bedeutung der sog. <em>Schmerzensgeldkatalog </em>hat.</p>
<p><strong>1. Was ist Schmerzensgeld</strong></p>
<p><strong>Schmerzensgeld </strong>ist eine <strong><em>Entschädigung </em></strong>meist für erlittenden <strong>Körperschaden</strong>. Dabei verfolgt der <strong>Schmerzensgeldanspruch </strong>eigentlich zwei Ziele, nämlich die <strong>Wiedergutmachung </strong>und <strong>Sühne </strong>(besser auch <em>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</em>). Das <strong>Schmerzensgeld </strong>wird als <strong>Ausgleich </strong>für <strong>immaterielle Schäden</strong> (nicht vermögensrechtliche Schäden) gezahlt.</p>
<p><strong>2. Für welche Fälle sind Schmerzensgeldansprüche denkbar?</strong></p>
<p>Der <strong>Hauptandwendungsfall </strong>in der Praxis ist die <strong>Verletzung bei Verkehrsunfällen</strong>, aber auch bei durch eine <strong>Körperverletzung </strong>zugefügte Verletzung kommt der <strong>Anspruch auf Schmerzensgeld</strong> in der <strong>Praxis </strong>häufig vor. Im <strong>Arbeitsrecht </strong>kann beim <strong>Mobbing </strong>ein Anspruch auf <strong>Schmerzensgeld </strong>bestehen. Darüber hinaus ist auch <strong>Schmerzensgeld </strong>bei <strong>Verletzung </strong>der <strong>Freiheit </strong>und der <strong>sexuellen Selbstbestimmung</strong> zu leisten. Bei <strong>Urheberrechtsverletzungen </strong>und bei <em>vertaner Urlaubszeit</em> besteht ebenfalls ein Schmerzensgeldanspruch.</p>
<p><strong>3. Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Schmerzensgeldanspruches?</strong></p>
<p>Die Hauptnorm ist hiebei<strong> § 253 BGB</strong>, die klarstellt, dass ein <strong>Schmerzensgeldanspruch </strong>nur in gesetzlich bestimmten Fällen in Betracht kommt, also nur da, wo der <strong>Gesetzgeber </strong>ausdrücklich einen Anspruch auf Schmerzensgeld bestimmt. § 253 BGB steht immer im <strong>Zusammenhang </strong>mit einer &#8220;anspruchsbegründenden&#8221; Norm, wie z.B.<strong> § 823 BGB </strong>(Verkehrsunfall, Körperverletzung etc.). Auch bei der sog. <strong>Gefährdungshaftung </strong>gibt es einen Anspruch auf <em>Schmerzensgeld</em>. Darüber hinaus ist auch ein sog. <strong>medienrechtliches Schmerzensgeld</strong> (Entschädigungen für ehrenrührige Presseveröffentlichungen) bekannt.</p>
<p>Der Anspruch ist <strong>vererbbar</strong>.</p>
<p>Siehe auch weitere Informationen &#8220;<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=4153aa147b6480790cc323def2572410"title="Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog"  rel="nofollow">Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog</a>&#8221;</p>
<p><strong>4. Wie bestimmt sich die Höhe des Schmerzensgeldes?</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber hat im Gesetz selbst über die <strong>Höhe des Schmerzensgeldanspruches</strong> wenig geschrieben. Übrigens ist auch der sog. <strong>Schmerzensgeldkatalog </strong>keine Arbeitshilfe des <strong>Gesetzgebers</strong>, sondern nur eine Sammlung von <strong>Urteilen </strong>zum Schmerzensgeld.</p>
<p><strong>Kriterien</strong>, die für die Höhe des <strong>Anspruches auf Schmerzensgeld</strong> eine Rolle spielen sind vor allem Folgende:</p>
<ul>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Umfang </strong>und Art der Verletzung / Schaden</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Dauer </strong>der Verletzung</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;">erlittene <strong>Schmerzen</strong></span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Ort </strong>der Verletzungen (sichtbare Narben werden höher vergütet als versteckte)</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Verschulden </strong>des Schädigers beim Unfall</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Alter </strong>des Verletzten (Narben werden bei alten Menschen nicht so hoch vergütet, wie bei jungen)</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;">zukünftig zu erwartende <strong>Beeinträchtigungen </strong>(z.B. verbleibende Narben)</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Geschlecht </strong>des Geschädigten (Frauen bekommen meist höhere Zahlungen bei Narben als Männer)</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Mitverschulden </strong>des Verletzten (kann zur Minderung oder sogar zum Entfallen des Anspruches führen)</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;"><strong>Verhalten </strong>des Schädigers <span style="text-decoration: underline;">nach </span>der Tat (Entschuldigung oder Ignoranz)</span></li>
<li><span style="font-family: mceinline;">die <strong>Vermögensverhältnisse </strong>des Schädigers (oder dessen Versicherung</span></li>
</ul>
<p>Diese <strong>Kriterien </strong>sind zu berücksichtigen. Leider werden auch  von vielen Geschädigten und manchmal auch von <strong>Anwälten </strong>nicht alle Möglichkeiten um ein hohes <strong>Schmerzensgeld </strong>zu erzielen ausgeschöpft. Es macht immer Sinn möglichst viele der obigen <strong>Kriterien </strong>auszuzählen und näher zu begründen und nicht nur vorzutragen, dass eine Verletzung so und so viele Tage bestanden hat.</p>
<p><strong>5. der Schmerzensgeldkatalog</strong></p>
<p>Vorab, der <strong>Schmerzensgeldkatalog </strong>ist kein <strong>Allheilmittel </strong>in <strong>Schmerzensgeldprozessen</strong>. Hier werden &#8211; nach <strong>Verletzungen </strong>sortiert &#8211; <strong>Entschdeigungen </strong>von <strong>Gerichten </strong>aufgeführt, die bestimmte <strong>Schmerzensgelder</strong> ausgeurteilt haben. Übrigens &#8220;den&#8221; <strong>Schmerzensgeldkatalog </strong>gibt es eigentlich nicht. Es gibt <em><span style="text-decoration: underline;">mehrere </span></em>solcher &#8220;Entscheidungssammlungen&#8221; auch, wenn allgemeinhin damit die sehr bekannte  <strong>Sammlung </strong>von &#8220;<em>Hacks/Ring/Böhm</em>&#8221; (Standardwerk) gemeint ist. Auch der <strong>Beck-Verlag</strong> bietet eine Sammlung an Urteilen an.</p>
<p>Ein häufiger Fehler bei der Verwendung des <strong>Schmerzensgeldkataloges </strong>ist der, dass man bei alten Urteilen keine <strong>Indexanspassung </strong>vornimmt, d.h., dass die <strong>Inflation </strong>nicht berücksichtigt wird. € 5.000,00 vor 3 Jahren sind eben nicht mehr € 5.000,00 sondern weniger.</p>
<p>Das <strong>höchste Schmerzensgeld</strong> in Deutschland wurde einem <strong>3 1/2 jährigen Kind</strong>, dass aufgrund eines <strong>Verkehrsunfalles </strong>gelähmt war und auch sein <strong>Vermögen </strong>zu <strong>Sprechen</strong> verloren hatte, zugesprochen. Dies waren <strong>€ 500.000,00. </strong></p>
<p>Ich verweise auch auf meinen Beitrag zu <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=ee96679eca5684cb108aaccaea29c14f"title="Verkehrsunfall Polen"  rel="nofollow">Verkehrsunfällen in Polen</a> und <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=1eee002591ef7a267beb00bcb9852dd8"title="Verkehrsrecht Berlin"  rel="nofollow">Verkehrsrecht Berlin</a>.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Andreas Martin &#8211; Löcknitz,Berlin,Stettin</a></p>
<div id="attachment_153" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-153" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/06/rechtsanwalt2.gif" alt="Rechtsanwalt2 in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Berlin Marzahn</p></div>
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