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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Rechtsanwalt-Strafrecht-Berlin</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Reden oder Schweigen im Strafverfahren?</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 18:39:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Reden oder Schweigen im Strafverfahren? Wer im &#8220;Mittelpunkt&#8221; eines Strafverfahren steht &#8211; nämlich als Beschuldigter &#8211; macht sich natürlich Gedanken darüber, wie er dieses Problem löst. Gerade, wenn der Beschuldigte noch nicht durch einen Rechtsanwalt, der sich im Strafrecht auskennt, vertreten wird, tendieren viele Beschuldigte dazu, dass man die Polizei oder Staatsanwaltschaft von der eigenen [...]]]></description>
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		</div>
<p><strong>Reden oder Schweigen im Strafverfahren?</strong></p>
<p>Wer im &#8220;Mittelpunkt&#8221; eines Strafverfahren steht &#8211; nämlich als Beschuldigter &#8211; macht sich natürlich Gedanken darüber, wie er dieses Problem löst. Gerade, wenn der Beschuldigte noch nicht durch einen <strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt</a></strong>, der sich im Strafrecht auskennt, vertreten wird, tendieren viele Beschuldigte dazu, dass man die Polizei oder Staatsanwaltschaft von der eigenen Unschuld überzeugen will und redet.</p>
<h3>Rechte im Ermittlungsverfahren</h3>
<p>Der Beschuldigte hat das Recht im Ermittlungsverfahren &#8211; wie auch später &#8211; zu schweigen. Das Recht zum Schweigen ist eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten. Gerade, wenn die Begehung einer Straftat auch nur in Betracht kommt, ist es in den meisten Fällen immer sinnvoll keine Aussage zu machen. In den wenigsten Fällen erledigt sich das Strafverfahren durch die Einlassung des Beschuldigten. Auch wenn manchmal die Polizei den Eindruck vermittelt, dass eine Einlassung das Verfahren beenden kann, ist dem meistens nicht so. Die Polizei entscheidet ohnehin in den meisten Fällen gar nichts. Die Staatsanwaltschaft erhält die Akte und entscheidet dann, wie es im Verfahren weiter geht.</p>
<p><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a8c99f76ea85a48e40ba9faf8bfd8cc1"title="Rechtsanwalt Strafrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Martin &#8211; Rechtsanwalt Strafrecht Berlin</a></em></p>
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		<title>Anwalt Marzahn: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/11/anwalt-marzahn-ab-wann-braucht-man-einen-strafverteidiger/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/11/anwalt-marzahn-ab-wann-braucht-man-einen-strafverteidiger/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 06:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anwalt Marzahn: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?]]></description>
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		</div>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d8588680ff4746d4eb323b82c9914aa5"title="Anwalt Marzahn- Rechtsanwalt Marzahn"  rel="nofollow">Anwalt Marzahn</a>: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?</p>
<p>In Berlin kommt es vielfach zu Strafverfahren. Ein Teil der Verfahren ist berechtigt und ein Teil richtet sich gegen Unschuldige. Die Staatsanwaltschaft (für diese ermittelt die Polizei) muss beim Vorliegen eines Tatverdachts tätig werden und ermitteln. Später stellt sich dann heraus, ob die Sache stichhaltig ist oder sich gegen die falsche Person gerichtet hat.</p>
<p>Der Bürger in Berlin-Marzahn, der nun vom Strafverfahren betroffen ist und sich am Anfang als Beschuldigter im sog. Ermittlungsverfahren befindet, ist sich meist nicht sicher, ob er das Verfahren noch selbst klären kann oder schon einen Anwalt braucht. Nicht im jedem Fall, sondern in der Minderheit der Fälle, bekommt der Beschuldigte einen Rechtsanwalt zugewiesen als sog. Pflichtverteidiger. Darüber hinaus wird äußerst selten während des Ermittlungsverfahrens bereits ein Pflichtverteidiger im Raum Berlin bestellt (Staatsanwaltschaft Berlin).</p>
<p>Der Beschuldigte glaubt meist (fälschlicherweise) er könne die Sache vor Ort noch in Berlin bei der Polizei klären. Diese würde dann das Strafverfahren einstellen. Viele Beschuldigte (aus Berlin Marzahn oder aus anderen Teilen Berlin) machen dann bei der Polizei freiwillig Angaben zum Sachverhalt an Stelle vom Recht zum Schweigen Gebrauch zu machen. Man glaubt die Polizei oder &#8220;der verständnisvolle Polizeibeamte&#8221; könne das Strafverfahren einstellen, was so nicht stimmt. Die Polizei ist nicht berechtigt das Ermittlungsverfahren einzustellen. Sofern die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft Berlin, die dann in der Sache die Entscheidung über Einstellung oder Erhebung der Anklage trifft. Der Polizist vor Ort kann dazu relativ wenig beitragen; im bestehen Fall steht dann in der Akte eine Notiz des Polizisten, dass die Einlassung des Beschuldigten besonders glaubhaft ist.</p>
<p>Meistens steht dort aber der umgekehrte Fall, nämlich, dass die Aussage eben nicht glaubhaft war. Der Staatsanwalt von der StA Berlin, war bei der Vernehmung nicht dabei; er muss sich auf die Angaben der Polizei vor Ort verlassen.</p>
<p>Fehler, die hier vom Beschuldigten gemacht werden, können später kaum noch korrigiert werden.</p>
<p>Nun werden vielleicht einige Leser sagen; &#8220;Was kann man schon falsch machen, wenn man doch unschuldig ist?&#8221;</p>
<p>Antwort: &#8220;Eine ganze Menge&#8221;.</p>
<p>In vielen Fällen werden Personen vernommen, die vielleicht die Tat nicht begangen haben, aber am Tatort waren. Durch die Aussage bei der Polizei kann z.B. durch Aufregung oder schlechtes Erinnerungsvermögen ein widersprüchliches Geschehen angegeben, so dass sich ein bestehender Verdacht noch erhärtet. Das gleiche Problem haben auch die Zeugen, die häufig sich eben nicht mehr an alles erinnern. Vergessen wird auch, dass viele Bürger (aus Mahrzahn und Umgebung in Berlin) sich für unschuldig halten, aber außer Acht lassen, dass hier evtl. Unterlassungsstraftaten in Betracht kommen. Auch hier kann man die Polizei auf bestimmte Geschehnisse aufmerksam machen, die man selbst für straflos hält, was diese aber in Wirklichkeit nicht sind.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=ed24ffb27b8763ab1789d383b1b05d33"title="Strafrecht Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Strafrecht Berlin Marzahn &#8211; Anwalt Martin</a></p>
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		<title>Strafrecht Berlin &#8211; Lügendetektor vor Gericht?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/10/strafrecht-berlin-luegendetektor-vor-gericht/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/10/strafrecht-berlin-luegendetektor-vor-gericht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 11:28:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Lügendetektor]]></category>
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		<description><![CDATA[Strafrecht Berlin - Lügendetektor vor Gericht?]]></description>
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		</div>
<p><strong>Strafrecht Berlin &#8211; Lügendetektor vor Gericht?</strong></p>
<p>Nicht nur in Berlin stellt man sich die Frage, ob nicht ein Lügendetektor vor Gericht als Beweismittel zulässig ist. Als &#8220;Unschuldiger&#8221; könnte man dann den Test (Lügendetektor) an sich selbst &#8220;beantragen&#8221; und so sein Unschuld beweisen.</p>
<p>Das Problem ist allerdings, dass der Lügendetektor manipulierbar ist. Der Detektor misst bestimmte Reaktionen des Körpers (Herzfrequenz,Feuchtigkeit der Haut etc.) und genau dies, kann manipulieren. Von daher ist das Ergebnis nicht genau.</p>
<p>Andererseits muss man aber auch berücksichtigten, dass auch die anderen Beweismittel der StPO nicht genau sind. Gerade bei Zeugenbeweisen ist es häufig so, dass sich der Zeuge nicht mehr genau erinnern kann und Gedächtnislücken aber nicht dem Gericht mitteilt, sondern selbst &#8220;schließt&#8221;. Auch hier ist das Ergebnis nicht genau.</p>
<p>Die Gerichte lassen den Lügendetektor als Beweismittel nicht zu. Ob sich das in Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten.</p>
<p><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin - Rechtsanwalt"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Rechtsanwalt A. Martin</a></em></p>
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		<item>
		<title>Kann man sich im Strafverfahren selbst vertreten?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-sich-im-strafverfahren-selbst-vertreten/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-sich-im-strafverfahren-selbst-vertreten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 08:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren Anwaltszwang]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidiger Strafverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann man sich im Strafverfahren selbst vertreten?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man sich im Strafverfahren selbst vertreten?</strong></p>
<p>Über Anwaltszwang ist schon viel geschrieben worden. Ab dem Landgericht gibt es in Zivilsachen den Anwaltszwang in Deutschland (sogar vor dem Amtsgericht z.B. in Scheidungssachen). Wie ist dies aber im Strafverfahren. Muss man einen Anwalt haben oder kann man sich selbst vertreten?</p>
<p><strong>Anwaltszwang in Strafsachen?</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist es so, dass der Begriff Anwaltszwang für Strafsachen nicht so richtig passt. In Zivilsachen bedeutet dies, dass man faktisch ohne Anwalt keine eigenen Anträge stellen kann un die Sache damit verloren ist, wenn man nicht anwaltlich vertreten ist.  In Strafsachen schreibt das Gesetz dem Angeklagten/ Beschuldigten das Recht auf einen Pflichtverteider zu. Dem Angekagten wird dann ein sog. Pflichtverteidiger bestellt, der diesen dann in der Hauptverhandlung vertritt. Wichtig ist, dass man nicht bei allen Straftaten ein Recht auf einen Pflichtverteidiger hat, sondern nur bei schwierigen oder schweren Sachen.  So hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn dem Angeklagten ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer Mindestfreiheitsstrafe von wenigestens 1 Jahr. Darüber hinaus bei Hauptverhandlungen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in der 1. Instanz. Befindet sich der Beschuldigte seit wenigstens 3 Monaten in Untersuchungshaft wird ebenfalls ein Pflichtverteidiger bestellt.</p>
<p><strong>Hier nochmals die Fälle der Bestellung eines Pflichtverteidigers:</strong></p>
<ul>
<li>Hauptverhandlung in der 1. Instanz vor dem LG oder OLG</li>
<li>Vorwurf eines Verbrechens</li>
<li>Verfahren kann zu einen Berufsverbot führen</li>
<li>Beschuldigte ist wenigstens 3 Monate in U-Haft</li>
<li>Vorbereitung eines Gutachtens über psychischen Zustand</li>
<li>Durchführung eines Sicherungsverfahrens</li>
<li>Ausschluss des bisherigen Verteidigers</li>
<li>schwere der Tag oder Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage auf Antrag</li>
</ul>
<p>Ohne Verteidiger darf in den obigen Fällen in der Regel gar nicht verhandelt werden auch wenn der Angeklagte hier anderer Meinung ist.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin - Anwalt Martin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin &#8211; Anwalt A. Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ist Sex mit Tieren strafbar?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/ist-sex-mit-tieren-strafbar/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 07:21:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Sex mit Tieren]]></category>
		<category><![CDATA[Sodomie]]></category>
		<category><![CDATA[Strafbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zoophilie]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist Sex mit Tieren strafbar?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Ist Sex mit Tieren strafbar?</strong></p>
<p>Der Laie spricht von Sodomie, die Fachleute von Zoophilie. Gemein ist das Gleiche, nämlich der Sex mit Tieren. Macht man sich strafbar, wenn man Sex mit Tieren hat?</p>
<p><strong>Strafbarkeit der Zoophilie</strong></p>
<p>Das Ergebnis ist erstaunlich. Ursprünglich war der Sex mit Tieren einmal laut § 175 b StGB a.F. verboten. Diese Strafnorm wurde allerdings wieder gestrichen. Da ein Verhalten nur dann unter Strafe steht, wenn dies ausdrücklich gesetzlich bestimmt ist, ist vom Grundsatz her der Sex mit Tieren straflos.</p>
<p><strong>Tierschutzgesetz</strong></p>
<p>Das Tierschutzgesetz schützt Tiere in dieser Hinsicht nur unzureichend.</p>
<p>§ 17 des Tierschutzgesetzes normiert:</p>
<p><em>Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer</em></p>
<dl>
<dt><em>1.</em></dt>
<dd>
<div><em>ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder</em></div>
</dd>
<dt><em>2.</em></dt>
<dd>
<div><em>einem Wirbeltier</em>
<dl>
<dt><em>a)</em></dt>
<dd>
<div><em>aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder</em></div>
</dd>
<dt><em>b)</em></dt>
<dd>
<div><em>länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden</em></div>
</dd>
</dl>
</div>
<div><em>zufügt.</em></div>
</dd>
</dl>
<p>Allerdings setzt die Strafbarkeit hier die Zufügung von erheblichen Schmerzen voraus.</p>
<p><strong>Tierpornografische Schriften nach dem StGB</strong></p>
<div class="jnheader">
<p>Erstaunlich ist aber Folgendes:</p>
<p>Während der Sex mit Tieren überwiegend straffrei ist, ist die Verbreitung von Tierpornografischen Schriften unter Strafe gestellt. Das Ergebnis ist äußerst merkwürdig, da hier die Tathandlung besser bei wegkommt als nur die &#8220;Animation&#8221; (Anstiftung). Dies ist im deutschen Strafrecht systemwidrig. Die Anstiftung steht unter Strafe; die Handlung aber nicht!</p>
<p><strong>Die Norm lautet wie folgt:</strong></p>
<p><span class="jnenbez"><em>§ 184a</em></span><em> </em><span class="jnentitel"><em>Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften</em></span></div>
<div class="jnhtml">
<div>
<div class="jurAbsatz"><em>Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,</em>
<dl>
<dt><em>1.</em></dt>
<dd>
<div><em>verbreitet,</em></div>
</dd>
<dt><em>2.</em></dt>
<dd>
<div><em>öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder</em></div>
</dd>
<dt><em>3.</em></dt>
<dd>
<div><em>herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,</em></div>
</dd>
</dl>
</div>
<div class="jurAbsatz"><em>wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</em></div>
<div class="jurAbsatz"><em><br />
</em></div>
<div class="jurAbsatz">Unsere Nachbarn scheinen hier etwas konsequenter zu sein. In der Schweiz ist laut Tierschutzverordnung die Sodomie strafbar.</div>
</div>
<div class="jurAbsatz"><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin - Rechtsanwalt"  rel="nofollow">Anwalt Martin- Rechtsanwalt Berlin</a></em></div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Alkoholtest durch die Polizei &#8211; Muss ich pusten?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/alkoholtest-durch-die-polizei-muss-ich-pusten/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 03:38:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Atemalkoholtest]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
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		<category><![CDATA[richterlicher Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Verhalten gegenüber Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Alkoholtest durch die Polizei - Muss ich pusten?]]></description>
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<p><strong>Alkoholtest durch die Polizei &#8211; Muss ich pusten?</strong></p>
<p><strong>&#8220;Hier mal bitte reinpusten!&#8221;</strong>, so meist die bestimmte und selbstsichere <strong>Aufforderung </strong>des <strong>Polizisten</strong>. Wer kommt da auf die <strong>Idee</strong>, dass man dies gar <span style="text-decoration: underline;"><strong>nicht </strong>machen </span><strong>müsste</strong>. Auch die <strong>Polizisten </strong>kommen -aus gutem Grund &#8211; auch nicht auf die Idee noch hinzuzufügen,&#8221;<em> Sie müssen dies nicht tun, da Sie dazu <span style="text-decoration: underline;">nicht </span><strong>gesetzlich </strong>verpflichtet sind</em>.&#8221;. Dann würde ja kaum jemand den <strong>Test </strong>durchführen und deshalb wird der zweite Satz von der Polizei gerne weggelassen.</p>
<p><strong>Zusammengefasst heißt dies:</strong></p>
<p>Es gibt <strong>keine gesetzliche Grundlage</strong> für den <strong>Atemalkoholtest</strong>. Es gilt der <strong>Grundsatz</strong>, dass der Bürger nicht an seiner <strong>Überführung aktiv </strong>mitwirken muss; er muss nur dulden. Beim Atemalkoholtest ist dies aber kein Dulden, sondern eine Mitwirkung, nämlich das Pusten in das Messgerät. Diese <strong>Mitwirkung </strong>muss der Betroffene nicht machen. Er kann den <strong>Alkoholtest verweigern</strong>.</p>
<p>Nun werden wahrscheinlich einige Leser sagen, was habe ich davon, dann nehmen mich die <strong>Polizisten </strong>zur <strong>Blutentnahme </strong>mit. Dies ist so nicht richtig. Nur aufgrund der <strong>Weigerung </strong>beim <strong>Atemalkoholtest</strong> mitzuwirken, darf noch keine Blutentnahme erfolgen. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die <strong>Persönlichkeitsrechte</strong> des Betroffenen, der nicht auf &#8220;gut Glück&#8221; durchgeführt werden darf. Im Übrigen tendiert mitlerweile die <strong>Rechtssprechung</strong> dazu, dass fast immer von der Polizei ein <strong>richterlicher Beschluss</strong> in Bezug auf den <strong>Blutalkoholtest</strong> erwirkt werden muss. Ohne <strong>Anordnung</strong> des <strong>Richters</strong> darf dies nur noch in Ausnahmefällen geschehen. Es gibt sogar schon einige Gerichte, die in solchen Fällen ein <strong>Beweisverwertungsverbot</strong> ausgesprochen haben.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Man kann den Atemalkoholtest dankend ablehen!</p>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin</a></strong> &#8211; A. Martin</p>
<div id="attachment_175" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d3778ee424dd67364de08dc83b151b3a" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-175" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/06/rechtsanwalt3.gif" alt="Rechtsanwalt3 in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Anwalt Berlin - A. Martin</p></div>
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		<title>Schweigen oder nicht, das ist hier die Frage?</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2009 09:22:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anklageerhebung]]></category>
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		<category><![CDATA[Aussage bei der Polizei]]></category>
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		<category><![CDATA[Beteiligung an einer Straftat]]></category>
		<category><![CDATA[das ist hier die Frage?]]></category>
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		<category><![CDATA[Einstellung des Verfahrens]]></category>
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		<category><![CDATA[ob der Beschuldigte Schuld hat oder nicht ist meist völlig unerheblich.]]></category>
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<p><strong><span style="color: #0000ff;">Schweigen oder nicht, das ist hier die Frage?</span></strong></p>
<p>Als <strong>Beschuldigter </strong>im <strong>Strafverfahren </strong>stellt sich immer die obige Frage. Man sollte beachten, dass die meisten <strong>Fehler im Strafverfahren</strong> vom <strong>Beschuldigten </strong>selbst gemacht werden und zwar bereits ganz am <strong>Anfang</strong>, bei der <em>Aufforderung zur Vernehmung bei der Polizei</em> &#8230;.. .</p>
<p>Viele <strong>Beschuldigte </strong>wollen gleich ihre <strong>Unschuld </strong>beweisen und meinen beim <strong>vernehmenden Polizeibeamten</strong> einen <strong>verständigen Zuhörer</strong> gefunden zu haben (&#8220;Er nickt ja immer so schön mit dem Kopf, wenn ich was sage!&#8221;). Dies ist meist völlig falsch. Der <strong>Beamte </strong>macht seinen <strong>Job </strong>und nimmt die <strong>Erklärung zur Protokoll</strong>. Die <strong>Meinung </strong>des <strong>Beamten</strong>, ob der <strong>Beschuldigte </strong><strong>Schuld </strong>hat oder nicht ist meist <em><span style="text-decoration: underline;">völlig unerheblich</span></em>. Auch den persönlichen Eindruck, den der Beschuldigte gemacht hat, findet sich meistens nicht im Protokoll wieder. Häufig wird der vernehmende Polizeibeamte ja nicht einmal vor Gericht vernommen, so das man bei diesem <strong>&#8220;keinen Eindruck schinden kann&#8221;. </strong></p>
<p>Was viele nicht wissen ist, dass später die <strong>Staatsanwaltschaft </strong>über die <strong>Einstellung des Verfahrens</strong> oder die <strong>Anklageerhebung </strong>entscheidet, nicht die <strong>Polizei</strong>. Der <em><strong>Staatsanwaltschaft </strong></em>liegt dann nur die blanke Akte vor. Diese hat gar keinen <strong>persönlichen Eindruck vom Beschuldigten</strong>, kennt dies noch nicht einmal. Es zählen nur &#8220;<strong>knallharte Papierfakten</strong>&#8220;, mehr nicht.</p>
<p>Was macht es da für einen Sinn, wenn man dem <strong>Polizeibeamten </strong>unter Tränen versichert, dass man völlig <strong>unschuldig </strong>sei und dann noch nebenbei <strong>Informationen </strong>weitergibt, die später belastend sind. Die <strong>Tränen </strong>finden sich nicht mehr im Protokoll, sondern nur die<strong> belastenden Fakten</strong>. </p>
<p>Von daher macht es immer Sinn &#8211; egal ob eine <strong>Beteiligung an einer Straftat</strong> besteht oder nicht &#8211; zunächst keien <strong>Aussage bei der Polizei </strong>zu machen und später sich über einen Rechtsanwalt zur Sache zu äußern oder gar nicht auszusagen. Der Staats muss die <strong>Schuld </strong>beweisen und wer sich auf diesen <strong>Grundsatz </strong>beruft, der hat das Recht auf seiner Seite.</p>
<p>RA A. Martin</p>
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		<title>Was ist der Unterschied zwischen Todschlag und Mord?</title>
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		<pubDate>Sat, 23 May 2009 07:28:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vertretung im Strafrecht Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Was ist der Unterschied zwischen Todschlag und Mord?]]></description>
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<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Todschlag und Mord?</strong></p>
<p>Vielen ist nicht ganz klar, was der Unterschied zwischen Totschlag und Mord ist. Ein Unterschied ist aber meist bekannt. Beim Mord gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe (wobei diese meist nicht lebenslang ist, aber dies ist eine andere Geschichte). Wer wegen Mordes verurteilt wird, kann als Strafe von daher nur lebenslang bekommen.</p>
<p><strong>Was ist der Hauptunterschied?</strong></p>
<p>Man kann sagen, dass der Mörder ein &#8220;besonders übler&#8221; Totschläger ist. Wie beim Totschlag wird beim Mord auch ein Mensch vorsätzlich getötet. Beim Mord kommen aber noch besondere, besonder verwerfliche Umstände hinzu. So z.B. das Töten aus Mordlust, Habgier, Grausamkeit, zur Ermöglichung oder zur Verdeckung einer Straftat, auch aus Eifersucht und weitere niedrige Beweggründe.</p>
<p>Gänzlich unjuristisch gesagt, ist der Mörder eben ein besonders &#8220;fieser Totschläger&#8221;.</p>
<p> </p>
<div id="attachment_79" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-79" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/05/rechtsanwalt2.gif" alt="Rechtsanwalt2 in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Anwalt Martin</p></div>
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