Archive for the ‘Rechtsanwalt Polen’ Category
Gerichtskosten in Polen
Sonntag, Oktober 18th, 2009
Gerichtskosten in Polen
In Deutschland wissen viele Geschäftsleute, welche Kosten ungefähr auf sie bei einer Klage vor dem Gericht, auf sie zukommen. Im Internet gibt es dazu viele Prozesskostenrechner. Wenn am aber in Polen klagen will oder – schlimmer noch – muss, dann kommt neben der Rechtslage noch die “Unbekannte”, nämlich die Kosten auf den Mandanten zu.
Ein weiteres Problem ist, dass man faktisch auf die Angaben des Rechtsanwalts in Polen, den man einschalten muss, angewiesen ist und dies nicht überprüfen kann.
Auf der Seite “Polen – Rechtsanwalt” findet man jetzt einen Überblick über die Berechnung der Gerichtskosten in Polen. Zu beachten ist, dass diese Übersicht die aktuelle Rechtslage darstellt. Im Internet befinden sich noch viele Auflistungen zu den polnischen Gerichtskosten, die die Rechtslage vor einigen Jahren darstellt.
Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin – Stettin – Berlin
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Verkehrsunfall in Polen – Akteneinsicht – wie funktioniert dies?
Freitag, Juli 24th, 2009
Verkehrsunfall in Polen – Akteneinsicht – wie funktioniert dies?
Polen ist ein beliebtes Urlaubsland. Immer mehr Deutsche sind dort mit dem Kfz unterwegs. Die Zahl der Unfälle in Polen mit deutscher Beteiligung nimmt ständig zu. Die Abwicklung des Unfall´s in Polen ist ganz anders als in Deutschland. Ein wichtiger Punkt ist die Informationsbeschaffung durch Akteneinsicht vor Ort.
Akteneinsicht in Polen
Die Akteneinsicht in Polen funktioniert anders als in Deutschland. Ohne die Akte gesehen zu haben, sollte man in Deutschland keine Klage einreichen. Ein Unterschied besteht darin, dass die Polizei, die in Polen den Unfall aufnimmt, dem deuschen Unfallbeteiligten keinen Zettel mit der Tagebuchnummer,wie in Deutschland überreicht. Tagebuchnummern werden in Polen durch die polnische Polizei beim Unfall nicht vergeben. Man sollte stattdessen immer fragen, von wo die Polizeibeamten vor Ort waren (Dienststelle). Bei dieser Dienststelle kann man dann später Akteneinsicht fordern (siehe auch Verhalten am Unfallort in Polen).
Ein gravierender Unterschied zwischen der Akteneinsicht in Deutschland und in Polen besteht darin, dass in Polen die Unfallakte grundsätzlich nicht versandt wird. Das heißt, dass selbst Rechtsanwälte die Akte bei der Polizei vor Ort einsehen müssen. Es macht von daher keinen Sinn einen deutschen Rechtsanwalt, der nicht in Polen vor Ort ansässig ist, mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalls in Polen zu beauftragen, da dieser weder die Akte einsehen kann, noch die polnische Sprache besteht. Ob man in Deutschland klagen kann oder nicht ist dabei unerheblich, da die Akte faktisch die wichtigtsten Informationen zum Unfall enthält ohne die keine Klage eingereicht werden sollte.
Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Polen
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Unfall in Polen – was nun?
Montag, Juni 22nd, 2009
Unfall in Polen – was nun?
Viele Deutsche haben – was natürlich nachvollziehbar ist – keine Vorstellung, wie sie ich bei einen Unfall in Polen verhalten sollen.
Hier einige Ratschläge:
Polizei immer rufen
Es macht immer Sinn in Polen als Ausländer die Polizei zu rufen. Man sollte sich nicht auf einen “Deal” vor Ort mit der Gegenseite einlassen. Dies kann später nachteilig sein, wenn sich herausstellt, dass der Schaden doch höher als erwartet ist.
Wichtige Nummern in Polen:
Polizei Tel. 997
Rettungswagen Tel. 999
Feuerwehr Tel. 998
Feuerwehr über Handy Tel. 112
Verhalten gegenüber der polnischen Polizei
Man sollte höflich auftreten. Es gibt diverse Horrorgeschichten über die polnische Polizei, diese gegen meistens an der Realität vorbei. Wichtig ist, dass man die Schuld am Unfall in Polen nicht eingesteht und kein Bußgeld akzeptiert. Nach polnischem Recht – und dieses findet hier Anwendung – ist damit der Zivilprozess bereits verloren, da ein Schuldanerkenntnis vorliegt. Da in Polen fast nie eine sog. Tagebuchnummer herausgegeben wird, sollte man sich das Polizeirevier der vor Ort anwesenden Polizisten notieren. Dort kann dann später – vor Ort – Akteneinsicht genommen werden (in Polen wird die Ermittlungsakte nicht verschickt!).
Daten der Gegenseite notieren
Die Daten der Gegenseite – persönliche Daten, Kfz, Versicherung – sollte man vor Ort notieren. Die polnische Kfz-Haftpflichtversicherung wird mit kurz OC (ausgesprochen OhZe) abgekürzt. Den Regulierungsbeauftragten in Deutschland erfährt man vor Ort natürlich nicht. Dies kann man in Deutschland unproblematisch erfragen, falls man über diesen den Unfall abwickeln will (Zentralruf der Autoversicherer).
Abwicklung des Unfall´s in Polen in Deutschland
Den Unfall in Polen kann man in Deutschland über den Regulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung – diesi st meist eine deutsche Versicherung – abwickeln. Für die Abwicklung gibt es eine Frist von 3 Monaten, die bis zum letzten Tag ausgenutzt wird. Schneller kann eine Regulierung direkt in Polen gehen über einen Anwalt, der sich damit auskennt.
Klage in Deutschland beim Verkehrsunfall in Polen
Mittlerweile kann man bei Unfällen in Polen auch in Deutschland klagen, sofern der deutsche Verkehrsteilnehmer in Deutschland seine Kfz-Haftpflichtversicherung hat (was ja fast immer der Fall ist). Auch in Polen besteht ein Direktanspruch gegenüber der Versicherung der Gegenseite (dies ist Voraussetzung für eine Klage innerhalb der EU am Wohnsitz des Versicherungsnehmer = deutschen Unfallbeteiligten).
Wichtig ist aber, dass für die Klage polnisches Recht Anwendung findet. Von daher sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der Polnisch spricht und eine Kanzlei in Polen hat. Ansonsten wäre es schon für einen deutschen Anwalt ein Problem allein die Akte in Polen einzusehen.
Wir beraten und vertreten bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Polen.
Rechtsanwalt A. Martin – Kanlzlei Löcknitz – Stettin – Berlin
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Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?
Donnerstag, Mai 28th, 2009
Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?
Deutsche Geschäftsleute sind meist etwas irritiert, wenn sie in Polen einen Rechtsanwalt suchen und dann zur Antwort bekommen, ob sie lieben einen polnischen Anwalt oder einen Rechtsberater haben möchten.
Es gibt eine Unterscheidung in Polen zwischen Anwalt und Rechtsberater. Der polnische Rechtsanwalt nennt sich “Adwokat” (Rechtsanwalt) und der polnische Rechtsberater “Radca Prawny” (Rechtsberater).
Was ist nun genau der Unterschied zwischen einen Rechtsanwalt und einen Rechtsberater in Polen?
Ein polnischer Rechtsanwalt (Adwokat) ist vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwalt. Er muss in Polen ein Jurastudium absolvieren, welches er aber nicht mit einem Staatsexamen, sondern mit einer Masterarbeit abschließt. Danach beantragt er die Zulassung zur Referendariat (Aplikacja). Hierfür muss er einen Test bestehen. Dieser Test ist recht schwierig. Im letzten Jahr lag die Durchfallquote bei ungefähr 80 %. Der Test wird zentral erstellt. Nach der bestandenen Prüfung erfolgt das Referendariat. Dieses ist – meiner Ansicht nach – besser auf den Anwaltsberuf abgestimmt als das deutsche. Das Referendariat der polnischen Anwaltsanwärters dauert jetzt “nur” noch 3 Jahre (bis vor kurzem waren dies noch 3,5 Jahre). Es wird abgesehen von einer Station bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft von jeweils 3 Monaten überwiegend beim Anwalt (Adwokat) abgeleistet. Das polnische Referendariat wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Auch diese ist schwer; die Durchfallquote ist aber nicht mehr so hoch, wie bei der Eingangsprüfung. Nach bestandener Prüfung ist die Zulassung zur Anwaltschaft in Polen nur noch eine Formalität.
Der Rechtsberater muss ebenfalls – nach abgeschlossenen Jurastudium - eine Prüfung für das Referendariat machen. Bis vor kurzem war dies eine eigentständige Prüfung. Ab diesem Jahr erfolgt die Prüfung gemeinsam mit den Anwärtern für den Anwaltsberuf. Auch die Ausbildung des Referendar´s bei den Rechtsberatern in Polen ist sehr praxisorientiert. Die meist Zeit verbringt der Auszubildende in seiner Ausbilderkanzlei (ebenfalls Rechtsberater). Nach Abschluss des Referendariats - auch hier mit einer Prüfung - erfolgt die Zulassung als Rechtsberater in Polen.
Der Rechtsberater in Polen war früher – und dies ist teilweise noch heute so – stärker auf wirtschaftliche Mandate spezialisiert. Dies hängt damit zusammen, dass der polnische Rechtsberater nicht auf allen Rechtsgebieten tätig sein durfte. Er durfte z.B. keine familienrechtlichen Mandate in Polen und auch keine Strafmandate übernehmen. Dies ist heute zum Teil nicht mehr so.
Weiter konnte der polnische Rechtsberater – im Gegensatz zum zum Rechtsanwalt in Polen - auch angestellt werden. Rechtsberater sind häufig in Firmen angestellt. In Bezug auf die Berufsregeln gibt es auch Unterschiede. Das Werberecht ist bei den polnsichen Rechtsberatern etwas liberaler als bei den polnischen Rechtsanwälten. Weiterhin gibt es auch zwei Kammern, eine für die Anwälte in Polen und eine für die polnsichen Rechtsberater.
Trotz aller Unterschiede kann man sagen, dass beide Berufsgruppen gut ausgebildet sind. Viele Anwälte und Rechtsberater in Polen rechnen damit,dass die Unterscheidung zukünftig immer unwichtiger wird und vielleicht irgendwann in Zukunft beide Berufsstände zu einen verschmelzen werden.
Spätestens dann brauchen sich die deutschen nicht mehr fragen: “Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater in Polen?”.
Rechtsanwalt Martin- Löcknitz-Berlin-Stettin
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