Archive for the ‘Rechtsanwalt Berlin’ Category

Anwalt Marzahn: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?

Freitag, November 6th, 2009

Anwalt Marzahn: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?

In Berlin kommt es vielfach zu Strafverfahren. Ein Teil der Verfahren ist berechtigt und ein Teil richtet sich gegen Unschuldige. Die Staatsanwaltschaft (für diese ermittelt die Polizei) muss beim Vorliegen eines Tatverdachts tätig werden und ermitteln. Später stellt sich dann heraus, ob die Sache stichhaltig ist oder sich gegen die falsche Person gerichtet hat.

Der Bürger in Berlin-Marzahn, der nun vom Strafverfahren betroffen ist und sich am Anfang als Beschuldigter im sog. Ermittlungsverfahren befindet, ist sich meist nicht sicher, ob er das Verfahren noch selbst klären kann oder schon einen Anwalt braucht. Nicht im jedem Fall, sondern in der Minderheit der Fälle, bekommt der Beschuldigte einen Rechtsanwalt zugewiesen als sog. Pflichtverteidiger. Darüber hinaus wird äußerst selten während des Ermittlungsverfahrens bereits ein Pflichtverteidiger im Raum Berlin bestellt (Staatsanwaltschaft Berlin).

Der Beschuldigte glaubt meist (fälschlicherweise) er könne die Sache vor Ort noch in Berlin bei der Polizei klären. Diese würde dann das Strafverfahren einstellen. Viele Beschuldigte (aus Berlin Marzahn oder aus anderen Teilen Berlin) machen dann bei der Polizei freiwillig Angaben zum Sachverhalt an Stelle vom Recht zum Schweigen Gebrauch zu machen. Man glaubt die Polizei oder “der verständnisvolle Polizeibeamte” könne das Strafverfahren einstellen, was so nicht stimmt. Die Polizei ist nicht berechtigt das Ermittlungsverfahren einzustellen. Sofern die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft Berlin, die dann in der Sache die Entscheidung über Einstellung oder Erhebung der Anklage trifft. Der Polizist vor Ort kann dazu relativ wenig beitragen; im bestehen Fall steht dann in der Akte eine Notiz des Polizisten, dass die Einlassung des Beschuldigten besonders glaubhaft ist.

Meistens steht dort aber der umgekehrte Fall, nämlich, dass die Aussage eben nicht glaubhaft war. Der Staatsanwalt von der StA Berlin, war bei der Vernehmung nicht dabei; er muss sich auf die Angaben der Polizei vor Ort verlassen.

Fehler, die hier vom Beschuldigten gemacht werden, können später kaum noch korrigiert werden.

Nun werden vielleicht einige Leser sagen; “Was kann man schon falsch machen, wenn man doch unschuldig ist?”

Antwort: “Eine ganze Menge”.

In vielen Fällen werden Personen vernommen, die vielleicht die Tat nicht begangen haben, aber am Tatort waren. Durch die Aussage bei der Polizei kann z.B. durch Aufregung oder schlechtes Erinnerungsvermögen ein widersprüchliches Geschehen angegeben, so dass sich ein bestehender Verdacht noch erhärtet. Das gleiche Problem haben auch die Zeugen, die häufig sich eben nicht mehr an alles erinnern. Vergessen wird auch, dass viele Bürger (aus Mahrzahn und Umgebung in Berlin) sich für unschuldig halten, aber außer Acht lassen, dass hier evtl. Unterlassungsstraftaten in Betracht kommen. Auch hier kann man die Polizei auf bestimmte Geschehnisse aufmerksam machen, die man selbst für straflos hält, was diese aber in Wirklichkeit nicht sind.

Rechtsanwalt Berlin - Anwalt Berlin Marzahn - A. Martin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , , ,
Posted in Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin Marzahn, Rechtsanwalt-Strafrecht-Berlin, Strafrecht, Strafrecht Berlin | No Comments »


Anwalt Berlin Marzahn - Prozesskostenvorschuss - was ist das?

Montag, Oktober 19th, 2009

Anwalt Berlin Marzahn - Prozesskostenvorschuss - was ist das?

In Scheidungs- und Unterhaltssachen werden viele Prozesse über Prozesskostenhilfe finanziert. Wenn die Gegenseite über überdurchschnittliche finanzielle Verhältnisse verfügt, dann bekommt der Bedürftige aber keine Prozesskostenhilfe.

Würde es keine Prozesskostenvorschuss geben, dass würde sich hier “die Katze in den Schwanz beißen”. Denn es gibt keine Prozesskostenhilfe, da die Gegenseite zu gut verdient und man müsste den Prozess selbst finanzieren, wofür natürlich das Geld fehlt.

Der Prozesskostenvorschuss ist ein Anspruch des des finanziell schwächeren Ehepartners. Dieser hat ein Anspruch gegenüber der Gegenseite auf Finanzierung des Prozesses. Faktisch muss nun z.B. der Ehemann den Unterhaltsprozess oder die Scheidung gegen sich selbst finanzieren und der Frau die Mittel zur Verfügung stellen.

Ein solcher Anspruch besteht aber nicht bereits bei jedem Unterschied zwischen dem Einkommen der Eheleute.

Anwalt Berlin - Rechtsanwalt Martin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Anwalt Scheidung Marzahn, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin Marzahn | No Comments »


Wozu braucht man einen Erbschein?

Samstag, Oktober 3rd, 2009

Wozu braucht man einen Erbschein?

Wenn der Erbfall eintritt, dann geschieht dies meist plötzlich und unerwartet. Neben den persönlichen Problemen kommt dann noch die rechtliche Abwicklung des Todesfalles. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder das Wort “Erbschein”.

Was ist ein Erbschein und wozu braucht man diesen?

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die vom Nachlassgericht (Amtsgericht) auf Antrag des Erben/der Erben ausgestellt wird. Aus dem Erbschein ergibt sich, wer Erbe und zu welcher Quote geworden ist.

Wozu braucht man den Erbschein?

Der Erbschein dient zum Nachweis der Erbenstellung. Gerade Behörden und auch Banken treffen ohne die Vorlage des Erbscheines keine Verfügungen. Wenn also der Erbe über das Konto des Erblassers verfügen will, bekommt er in der Regel von der Bank noch nicht einmal Auskunft, ob der Erblasser dort ein Konto hatte. Mit dem Erbschein bekommt er diese Auskunft und kann über das Konto verfügen.

So ist dies auch bei den Umgang mit den Behörden. Wenn der Erbe ein Grundstück des Erblassers auf seinen Namen umtragen lassen will, dann muss er zuvor einen Erbschein beantragen. Dann kann er einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen.

Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , ,
Posted in Anwalt Berlin, Erbrecht, Erbrecht Berlin, Erbschein, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Erbrecht Berlin | No Comments »


Was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Sonntag, September 13th, 2009

Was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!?  Solche Sprüche oder Ähnliches hat doch jeder schon einmal gehört. Wie sieht es aber ganz konkret aus? Was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Zivilrecht

In zivilrechtlichen Streitigkeiten führt dies im Normfall dazu, dass derjenige, der die Beweislast hat (meist der Kläger) den Prozess verliert. Dies muss aber nicht so sein, wenn z.B. zwei Zeugen aussagen und nur einer überzeugend aussagt, dann muss dies nicht zu einer Pattsituation führen.

Strafrecht

Im Strafverfahren kann dies anders aussehen. Dort kann auch schon bei einer Aussage der Angeklagte verurteilt werden, wenn die Zeugenaussage nachvollziehbar und glaubhaft war. Eine Besonderheit im Strafverfahren besteht auch darin, dass der Geschädigte Zeuge im Verfahren sein kann. Im Zivilverfahren ist der Geschädigte meist der Kläger und damit Partei, was seine Zeugenstellung ausschließt.

Anwalt Berlin - Rechtsanwalt A. Martin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , , ,
Posted in Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Strafrecht, Zivilrecht | No Comments »


Was ist eine Eideststattliche Versicherung?

Dienstag, September 8th, 2009

Was ist eine Eideststattliche Versicherung?

Eine Versicherung an Eides - oder kurz EV - statt ist etwas was jeder schon einmal gehört hat. Was dies aber genau ist, wissen die Wenigsten. Von daher soll hier kurz erläutert werden, was eine Eidesstattliche Versicherung ist und wo man diese häufig abgibt.

Was ist eine EV?

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine besondere Beteuerung/ Glaubhaftmachung eines Sachverhalts. Das besondere daran ist, dass man - ebenso, wie beim Eid - mit höheren strafrechtlichen Sanktionen rechnen muss, wenn man die EV wahrheitswidrig abgibt.

Wo findet man die Versicherung an Eides statt:

Die EV findet man häufig bei der Zwangsvollstreckung von Forderungen. Wenn diese erfolglos ist, kann der Gläubiger beantragen, dass der Schuldner ein Vermögensverzeichnis vorlegt und die Richtigkeit der Angaben an Eidest statt versichert. Früher nannte man dies “Offenbarungseid”. Hier macht sich der Schuldner starfbar, wenn die Angaben wahrheitswidrig sind.

Auch in Zivilsachen wird die EV benutzt um einen Sachverhalt vor allem im einstweiligen Verfügungsverfahren oder Anordnugnsverfahren glaubhaft zu machen. In diesen Verfahren ist die EV ein eigenständiges Beweismittel.

Wenn man Prozesskostenhilfe beantragt, dann wird auch hier die EV abgegeben und die Angaben an Eidest statt versichert.

Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt Berlin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, News, Rechtsanwalt Berlin | No Comments »


Muss man Nachnahmesendungen (gegen Zahlung) annehmen?

Sonntag, September 6th, 2009

Muss man Nachnahmesendungen (gegen Zahlung) annehmen?

Die Post steht vor der Tür. Höflich aber bestimmt meint der Postbote “Bitte hier unterschreiben und dann bekommen ich noch € 69,55!” Muss man hier die Sendung annehmen und zahlen?

Nachnahme und Annahme?

Grundsätzlich ist es so, dass man nicht verpflichtet ist, irgendwelche Postsendungen, egal, ob Nachnahme oder nicht anzunehmen. Niemand kann einen dazu zwingen. Wenn man hier die Sendung nicht annimmt oder nicht bezahlen kann oder will, heißt dies aber nicht, dass die Nichtannahme keine nachteiligen Folgen haben kann.

Schadenersatz?

Bestellt man nämlich vorher einen Artikel kommt grundsätzlich ein Kaufvertrag zustanden, der zu erfüllen ist. Wenn die Lieferung per Nachnahme vereinbart ist, dann kann sich der Käufer schadenersatzpflichtig machen, wenn er die Ware nicht annimmt und dadurch zusätzlich Kosten entstehen.

Von daher macht es eher Sinn, wenn die Sachen per Internet oder Telefon/ Fax bestellt wurden, dann - wenn man die Sachen nicht haben möchte - der Vertrag widerrufen wird.

Anwalt Berlin - A. Martin - Rechtsanwalt

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , , ,
Posted in Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin | No Comments »


Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?

Freitag, August 7th, 2009

Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?

Wer kennt dies nicht, man kauft etwas und später stellt sich heraus, dass die Sache einen Mangel hat. Die Originalverpackung ist nicht mehr vorhanden und der Verkäufer schaut einen mit ernsten Gesichtausdruck an sagt mit fester Stimme “Ohne Originalverpackung können Sie hier nichts umtauschen!” Alles Einreden auf den Verkäufer hilft nichts, dieser ist felsenfest von seiner Ablehnung überzeugt. Zu Recht?

Rechte bei Sachmängel?

Der Verkäufer hat Unrecht. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrecht geltend machen. Über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie hatte ich ja bereits gepostet.

Die Gewährleistungsrechte sind starke Rechte des Käufers (geregelt in den §§ 437 ff. BGB). Als erstes kann der Käufer bei einem Mangel eine sog. Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er die Sache repariert oder umtauscht.

Die Rechte kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der Originalverpackung abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.

Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, dann muss der Käufer auch nicht beweisen, dass der Mangel aus der nicht vom ihm versursacht wurde.

Wie sollte man sich nun gegenüber den besser wissenden Verkäufer verhalten?

Wichtig ist, dass es keinen Sinn macht “stundenlang” mit jemanden zu diskutieren, der meist ohnehin keine Ahnung von der Rechtslage hat. Der Verkäufer/Angestellte ist kein Anwalt, sondern ausgebildet den Kunden ein Produkt zu erklären und zu verkaufen. Im Übrigen ist der Verkäufer im Laden meist auch nicht der “Verkäufer” im Rechtssinn. Dies ist nämlich die Firma, in der der Verkäufer arbeitet, z.B. eine Möbehaus, eine Elektronikkette etc.

Es macht Sinn - wenn keine Einsicht auf der anderen Seite vorhanden ist - die Sache über einen Rechtsanwalt zu lösen oder die Rechtsabteilung anschreiben.

Rechtsanwalt A.Martin-Arbeitsrecht Berlin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Garantie, Gewährleistung, News, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwalt Berlin | No Comments »


Was passiert, wenn der Vermieter wechselt?

Donnerstag, August 6th, 2009

Was passiert, wenn der Vermieter wechselt?

Was macht man, wenn der Vermieter sein Haus verkauft und sich ein neuer Eigentümer meldet. Muss ein neuer Mietvertrag geschlossen werden oder bleibt alles beim alten?

Grundsatz im Mietrecht

Im Mietrecht gilt der Grundsatz, dass der Verkauf des Mietobjektes nichts in Bezug auf das alte Mietverhältnis ändert. Die Juristen beschreiben dies mit der Formulierung:

Kauf bricht nicht Miete!

Faktisch hat dies zur Folge, dass der neue Eigentümer automatisch in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Der Mieter muss keinen neuen Vertrag schließen oder sich gar auf neue Mietbedingungen einlassen. Der neue Vermieter kann auch nicht ohne weiteres das Mietverhältnis kündigen. Der Mieterschutz ist gesetzlich sehr stark formuliert.

Anwalt Berlin - Rechtsanwalt A. Martin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Mietrecht, Mietvertrag, Rechtsanwalt Berlin | No Comments »


Rücktritt vom Vertrag - mit Übergabe/Einschreiben sicher?

Mittwoch, August 5th, 2009

Rücktritt vom Vertrag - mit Übergabe/Einschreiben sicher?

Wenn man vom Vertrag zurücktreten will oder einen Vertrag widerruft oder anfechtet oder kündigt, dann stellt sich immer eine Frage, wie kann man nachweisen, dass diese Erklärung der Gegenseite zugegangen ist. Viele Mandanten glauben, dass eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein sicher ist. Dies ist ein Irrtum!

Zugang und Einschreiben

Ein häufiger Irrtum ist, dass eine Postsendung per Einschreiben/Rückschein oder per Übergabe ein sicherer Zugangsnachweis ist. Richtig ist, dass man sicher nachweisen kann, dass ein Schriftstück an eine bestimmte Person übergeben wurde. Man kann aber nicht sicher nachweisen, welchen Inhalt dieses Schriftstück gehabt hat. Faktisch heißt dies man hat keinen Nachweis für den Zugang der Erklärung, z.B. der Kündigung.

Einschreiben und Inhalt der Erklärung

Es ist ja denkbar, dass sich im Briefumschlag ein anderes Schreiben, gar kein Schriftstück oder leere Seiten befunden haben. Nun kann man sagen, dies kommt ja selten vor. Ja, dies mag sein, aber das Problem ist, dass der Absender nachweisen muss, dass der Empfänger genau dieses Schreiben (Erklärung über den Rücktritt) erhalten hat. Bestreitet dieser dies und behauptet im Schreiben waren nur leere Seiten und die habe er dann weggeworfen, dann hat der Absender ein Problem. Er kann den Zugang trotz des Einschreibens nicht nachweisen.

Und dies ist keine Einzelmeinung. Der BGH hat dies bereits entschieden.

Einschreiben und sicherer Zugangsnachweis

Was kann man machen? Es besteht eine Möglichkeit den Zugang sicher nachzuweisen. Entweder man lässt den Brief über einen Zeugen in den Briefkasten einwerfen, wobei der Zeuge natürlich den Inhalt des Schreibens gesehen haben muss, sonst hat man das gleiche Problem, wie oben.

Oder man schickt alles per Einschreiben, lässt aber vorher eine dritte Person (Zeuge) den Brief eintüten und zur Post bringen und aufgeben. Dann kann man nachweisen, dass der Brief eben keine leeren Seiten oder sonstiges enthalten hat, sondern eben diese Erklärung. Dieser Nachweis kann dann über den Zeugen erbracht werden, der den Brief “eingetütet hat”.

Anwalt Berlin - Rechtsanwalt A. Martin

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Zivilrecht, Zugang | No Comments »


Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigter,Angeschuldiger und Angeklagter?

Freitag, Juli 31st, 2009

Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigter,Angeschuldiger und Angeklagter?

Im Strafrecht werden für ein und die selbse Person unterschiedliche Begriffe verwendet. Derjenige, gegen den man ein Strafverfahren betreibt wird im Gesetz einmal als Beschuldigter, dann als Angeschuldigter und später als Angeklagter bezeichnet. Was ist der Unterschied zwischen diesen Bezeichnungen?

Strafrecht - der Beschuldigte:

Der Beschuldigte ist im Strafrecht, die Person gegen die ein Strafverfahren - gerade ebend - eingeleitet worden ist. Also am Anfang des Strafverfahrens spricht das Gesetz vom Beschuldigten. Beim Beschuldigten ist der Tatverdacht noch relativ gering. Für den Beginn der Ermittlungen ist ausreichend, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen haben kann.

Strafverfahren - der Angeschuldigte

Vom Angeschuldigten spricht man dann, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat und dann die Akte der Staatsanwaltschaft schickt und diese Anklage erhebt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist man mit der Anklageerhebung noch nicht Angeklagter, sondern zunächst einmal Angeschuldigter. Vom Angeschludigten spricht das Gesetz im sog. Zwischenverfahren. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt.

Strafverfahren - der Angeklagte

Vom Angeklagten spricht man dann, wenn das Gericht die Anklage zugelassen hat. Dann ist offiziell Anklage erhoben worden. Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten. Beim Angeklagten geht das Gesetz davon aus, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Ob dies dann später tatsächlich so kommt, ist eine andere Frage.

Anwalt Berlin - Rechtsanwalt A.Martin

Rechtsanwalt1 in

Rechtsanwalt Berlin Marzahn

  • Share Save 120 16 in

Tags: , , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin Marzahn, Strafrecht, Strafverfahren | No Comments »