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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Rechtsanwalt Berlin Marzahn</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Verkehrsrecht Marzahn- häufige Fehler beim Verkehrsunfall!</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 18:22:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Verkehrsrecht Marzahn]]></description>
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		</div>
<h3><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=fdd3e311eea7f8de579f5e72b37f8dfa"title="Verkehrsrecht Marzahn Hellersdorf"  rel="nofollow">Verkehrsrecht Marzahn</a>- häufige Fehler beim Verkehrsunfall!</strong></h3>
<p>Wer einen <strong>Verkehrsunfall </strong>hatte, der hat meist nichts zu Lachen. Die meisten Mandanten glauben anfangs noch, dass diese schnell ihr Geld von der gegnerischen Versicherung erhalten und nicht mehrere Wochen / Monate warten müssen. Schnell kommt dann die Einsicht, dass die Einschaltung eines <strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=b54ab36a753af245d2bbac6dc829e8b3"title="Kanzlei - Rechtsanwalt Marzahn"  rel="nofollow">Rechtsanwalts </a></strong>den Fall beschleunigen könnte und zudem damit auch jemand genau überwacht, ob die gegnerische Versicherung auch tatsächlich alle Schadenpositionen bezahlt.</p>
<h3>Unfall Berlin Marzahn &#8211; Schadenpositionen</h3>
<p>Gerade in Berlin Marzahn kommt es aufgrund der hohen Bevölkerungs- und Verkehrsdichte häufig zu Verkehrsunfällen. Der Geschädigte fragt sich dann, welche Schadenpositionen er ersetzt verlangen kann.</p>
<p><strong>Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Schadenpositionen:</strong></p>
<ul>
<li>Reparaturkosten (ohne Reparatur zunächst nur netto)</li>
<li>Wertminderung</li>
<li>Nutzungsausfall (nicht die Überlegungszeit vergessen)</li>
<li>Unkostenpauschale (in Berlin € 20,00)</li>
<li>Kosten des Sachverständigengutachtens (Ausnahme bei Bagatellschäden- unter € 600,00)</li>
<li>Ab- und Ummeldekosten (pauschal häufig mit € 60,00 bis € 75,00 abgegolten)</li>
<li>Anwaltsgebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)</li>
<li>Kleiderschaden (muss im Einzelfall nachgewiesen werden)</li>
<li>Schmerzensgeld</li>
</ul>
<h3>häufige Fehler bei der Abwicklung bei Verkehrsunfällen</h3>
<p>Ein häufiger Fehler ist der, dass die Geschädigten anfangs selbst versuchen ihren Schaden beim Unfall zu regulieren, weil sie glauben, dass sie keinen Rechtsanwalt benötigen.</p>
<p><strong>Für die Einschaltung eines <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d8588680ff4746d4eb323b82c9914aa5"title="Anwalt Marzahn Hellersdorf"  rel="nofollow">Anwalt-  z.B. in Marzahn-Hellersdorf</a> &#8211; spricht:</strong></p>
<ul>
<li>schnellere Regulierung durch die Versicherung durch höheren Druck durch den Rechtsanwalt</li>
<li>Überprüfung des Schadens und des kompletten Regulierungsvorganges der Versicherung</li>
<li>weniger Stress für den Geschädigten durch Abgabe des Vorganges an den Anwalt</li>
<li>beim Verschulden der Gegenseite keine weiteren Kosten (Anwaltskosten muss die Gegenseite tragen)</li>
</ul>
<h3><span style="text-decoration: underline;">häufige Fehler</span></h3>
<p>Häufige Fehler bei der Abwicklung von Unfällen haben meistens schwere Folgen. Wenn von Anfang an kein Anwalt eingeschaltet wird, dann kann es sein, dass es später schwer wird &#8211; wenn die Versicherung nur einen Teil zahlt &#8211; einen Rechtsanwalt zu finden, der den Fall übernimmt, da es sich dann für den Anwalt nicht mehr lohnt.</p>
<p>Problematisch wird es auch, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht und der Geschädigte diese in Anspruch nimmt, dann kann der Geschädigte nämlich gegenüber der gegnerischen Versicherung nach dem sog. Quotenvorrecht abrechnen und hat einen erheblichen Vorteil, wenn die Gegenseite auch nur zum Teil reguliert. Diese Möglichkeit ist dem Normalbürger schlichtweg unbekannt. Selbst Anwälte übersehen dies immer wieder.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d5ba7b48b2d1d9fb838bcb61182d5472"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt A. Martin- Berlin</a></p>
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		<item>
		<title>Anwalt Marzahn: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/11/anwalt-marzahn-ab-wann-braucht-man-einen-strafverteidiger/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/11/anwalt-marzahn-ab-wann-braucht-man-einen-strafverteidiger/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 06:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anwalt Marzahn: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?]]></description>
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<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d8588680ff4746d4eb323b82c9914aa5"title="Anwalt Marzahn- Rechtsanwalt Marzahn"  rel="nofollow">Anwalt Marzahn</a>: Ab wann braucht man einen Strafverteidiger?</p>
<p>In Berlin kommt es vielfach zu Strafverfahren. Ein Teil der Verfahren ist berechtigt und ein Teil richtet sich gegen Unschuldige. Die Staatsanwaltschaft (für diese ermittelt die Polizei) muss beim Vorliegen eines Tatverdachts tätig werden und ermitteln. Später stellt sich dann heraus, ob die Sache stichhaltig ist oder sich gegen die falsche Person gerichtet hat.</p>
<p>Der Bürger in Berlin-Marzahn, der nun vom Strafverfahren betroffen ist und sich am Anfang als Beschuldigter im sog. Ermittlungsverfahren befindet, ist sich meist nicht sicher, ob er das Verfahren noch selbst klären kann oder schon einen Anwalt braucht. Nicht im jedem Fall, sondern in der Minderheit der Fälle, bekommt der Beschuldigte einen Rechtsanwalt zugewiesen als sog. Pflichtverteidiger. Darüber hinaus wird äußerst selten während des Ermittlungsverfahrens bereits ein Pflichtverteidiger im Raum Berlin bestellt (Staatsanwaltschaft Berlin).</p>
<p>Der Beschuldigte glaubt meist (fälschlicherweise) er könne die Sache vor Ort noch in Berlin bei der Polizei klären. Diese würde dann das Strafverfahren einstellen. Viele Beschuldigte (aus Berlin Marzahn oder aus anderen Teilen Berlin) machen dann bei der Polizei freiwillig Angaben zum Sachverhalt an Stelle vom Recht zum Schweigen Gebrauch zu machen. Man glaubt die Polizei oder &#8220;der verständnisvolle Polizeibeamte&#8221; könne das Strafverfahren einstellen, was so nicht stimmt. Die Polizei ist nicht berechtigt das Ermittlungsverfahren einzustellen. Sofern die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht die Akte zur Staatsanwaltschaft Berlin, die dann in der Sache die Entscheidung über Einstellung oder Erhebung der Anklage trifft. Der Polizist vor Ort kann dazu relativ wenig beitragen; im bestehen Fall steht dann in der Akte eine Notiz des Polizisten, dass die Einlassung des Beschuldigten besonders glaubhaft ist.</p>
<p>Meistens steht dort aber der umgekehrte Fall, nämlich, dass die Aussage eben nicht glaubhaft war. Der Staatsanwalt von der StA Berlin, war bei der Vernehmung nicht dabei; er muss sich auf die Angaben der Polizei vor Ort verlassen.</p>
<p>Fehler, die hier vom Beschuldigten gemacht werden, können später kaum noch korrigiert werden.</p>
<p>Nun werden vielleicht einige Leser sagen; &#8220;Was kann man schon falsch machen, wenn man doch unschuldig ist?&#8221;</p>
<p>Antwort: &#8220;Eine ganze Menge&#8221;.</p>
<p>In vielen Fällen werden Personen vernommen, die vielleicht die Tat nicht begangen haben, aber am Tatort waren. Durch die Aussage bei der Polizei kann z.B. durch Aufregung oder schlechtes Erinnerungsvermögen ein widersprüchliches Geschehen angegeben, so dass sich ein bestehender Verdacht noch erhärtet. Das gleiche Problem haben auch die Zeugen, die häufig sich eben nicht mehr an alles erinnern. Vergessen wird auch, dass viele Bürger (aus Mahrzahn und Umgebung in Berlin) sich für unschuldig halten, aber außer Acht lassen, dass hier evtl. Unterlassungsstraftaten in Betracht kommen. Auch hier kann man die Polizei auf bestimmte Geschehnisse aufmerksam machen, die man selbst für straflos hält, was diese aber in Wirklichkeit nicht sind.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=ed24ffb27b8763ab1789d383b1b05d33"title="Strafrecht Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Strafrecht Berlin Marzahn &#8211; Anwalt Martin</a></p>
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		<item>
		<title>Anwalt Berlin Marzahn &#8211; Prozesskostenvorschuss &#8211; was ist das?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/10/anwalt-berlin-marzahn-prozesskostenvorschuss-was-ist-das/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Oct 2009 08:00:17 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Anwalt Scheidung Marzahn]]></category>
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		<description><![CDATA[Anwalt Berlin Marzahn - Prozesskostenvorschuss - was ist das?]]></description>
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<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf"title="Anwalt Berlin Marzahn"  rel="nofollow"><strong>Anwalt Berlin Marzahn</strong></a><strong> &#8211; Prozesskostenvorschuss &#8211; was ist das?</strong></p>
<p>In Scheidungs- und Unterhaltssachen werden viele Prozesse über Prozesskostenhilfe finanziert. Wenn die Gegenseite über überdurchschnittliche finanzielle Verhältnisse verfügt, dann bekommt der Bedürftige aber keine Prozesskostenhilfe.</p>
<p>Würde es keine Prozesskostenvorschuss geben, dass würde sich hier &#8220;die Katze in den Schwanz beißen&#8221;. Denn es gibt keine Prozesskostenhilfe, da die Gegenseite zu gut verdient und man müsste den Prozess selbst finanzieren, wofür natürlich das Geld fehlt.</p>
<p>Der Prozesskostenvorschuss ist ein Anspruch des des finanziell schwächeren Ehepartners. Dieser hat ein Anspruch gegenüber der Gegenseite auf Finanzierung des Prozesses. Faktisch muss nun z.B. der Ehemann den Unterhaltsprozess oder die Scheidung gegen sich selbst finanzieren und der Frau die Mittel zur Verfügung stellen.</p>
<p>Ein solcher Anspruch besteht aber nicht bereits bei jedem Unterschied zwischen dem Einkommen der Eheleute.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Martin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Rechtsanwalt Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf man zum Polizisten &#8220;Herr Oberförster&#8221; sagen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/darf-man-zum-polizisten-herr-oberfoerster-sagen/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 07:52:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Darf man zum Polizisten "Herr Oberförster" sagen?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Darf man zum Polizisten &#8220;Herr Oberförster&#8221; sagen?</strong></p>
<p>Polizisten sind meist nicht besonders zimperlich, wenn es um ihre eigene Ausdrucksweise geht. Jeder hat bestimmt schon mal die charmante Frage eines Polizisten gehört &#8220;Können Sie lesen?&#8221; oder Ähnliches. Wenn es aber um die Ausdrucksweise der Passanten geht, da scheinen die Polizisten kein Spaß zu verstehen und sind schnell eingeschnappt.</p>
<p><strong>&#8220;Herr Oberförster&#8221;</strong></p>
<p>So geschah es in Berlin, dass ein Passant den Polizisten mit &#8220;Herr Oberförster zum Wald geht es da lang&#8221; anredete. Dies gefiel dem Beamten gar nicht und er erstattete Stafanzeige und stellte Strafantrag gegen den &#8220;frechen Passanten&#8221; wegen &#8220;Beleidigung&#8221;.</p>
<p>Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah dies nicht so und meinte es läge keine Beleidigung vor.</p>
<p><em>&#8220;Schließlich verstehe sich der ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, da doch die Tätigkeit im Forstdienst als solchem gerade nicht den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage stellt&#8221;</em></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin- Rechtsanwalt Marzahn"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin &#8211; Anwalt Marzahn</a></p>
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		<item>
		<title>Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigter,Angeschuldiger und Angeklagter?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/was-ist-der-unterschied-zwischen-beschuldigter-angeschuldiger-und-angeklagter/</link>
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		<pubDate>Fri, 31 Jul 2009 03:32:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Was ist der Unterschied zwischen: Beschuldigter,Angeschuldiger und Angeklagter?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigter,Angeschuldiger und Angeklagter?</strong></p>
<p>Im Strafrecht werden für ein und die selbse Person unterschiedliche Begriffe verwendet. Derjenige, gegen den man ein Strafverfahren betreibt wird im Gesetz einmal als Beschuldigter, dann als Angeschuldigter und später als Angeklagter bezeichnet. Was ist der Unterschied zwischen diesen Bezeichnungen?</p>
<p><strong>Strafrecht &#8211; der Beschuldigte</strong>:</p>
<p>Der Beschuldigte ist im Strafrecht, die Person gegen die ein Strafverfahren &#8211; gerade ebend &#8211; eingeleitet worden ist. Also am Anfang des Strafverfahrens spricht das Gesetz vom Beschuldigten. Beim Beschuldigten ist der Tatverdacht noch relativ gering. Für den Beginn der Ermittlungen ist ausreichend, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen haben kann.</p>
<p><strong>Strafverfahren &#8211; der Angeschuldigte</strong></p>
<p>Vom Angeschuldigten spricht man dann, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat und dann die Akte der Staatsanwaltschaft schickt und diese Anklage erhebt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist man mit der Anklageerhebung noch nicht Angeklagter, sondern zunächst einmal Angeschuldigter. Vom Angeschludigten spricht das Gesetz im sog. Zwischenverfahren. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt.</p>
<p><strong>Strafverfahren &#8211; der Angeklagte</strong></p>
<p>Vom Angeklagten spricht man dann, wenn das Gericht die Anklage zugelassen hat. Dann ist offiziell Anklage erhoben worden. Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten. Beim Angeklagten geht das Gesetz davon aus, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Ob dies dann später tatsächlich so kommt, ist eine andere Frage.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin Rechtsanwalt"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Rechtsanwalt A.Martin</a></p>
<div id="attachment_292" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-292" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/07/rechtsanwalt1.gif" alt="Rechtsanwalt1 in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Berlin Marzahn</p></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Berlin Marzahn: Äußerung vor Akteneinsicht im Strafverfahren?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/berlin-marzahn-aeusserung-vor-akteneinsicht-im-strafverfahren/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/berlin-marzahn-aeusserung-vor-akteneinsicht-im-strafverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 06:22:28 +0000</pubDate>
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		</div>
<p><strong>Berlin Marzahn: Äußerung vor Akteneinsicht im Strafverfahren?</strong></p>
<p>Gerade im Raum Berlin ist die Staatsanwaltschaft (Moabit) überlastet. Wird jemand einer Straftat beschuldigt &#8211; in Berlin Marzahn &#8211; sind dies häufig Körpverletzungsdelikte, stellt sich die Frage, wie zu reagieren ist. Aufgrund der länge der Strafverfahren und um eine schnelle Klärung in der Sache zu haben, entschließen sich häufig die Beschuldigten eine Aussage vor der Polizei zu machen. Dies ist meist ein Fehler.</p>
<p><strong>Vernehmung und Aussage bei der Berliner Polizei</strong></p>
<p>Zunächst die gute Nachricht: Man muss als <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=c78ade42c65ad74031f9829118fe49fe"title="Vernehmung durch die Polizei"  rel="nofollow">Beschuldigter nicht zur polizeilichen Vernehmung erscheinen</a>. Auch wenn die Ladungen zur Vernehmung so lauten als ob eine Verpflichtung besteht, ist dies nicht so. Fairerweise sollte man vorher bei der Polizei anrufen und mitteilen, dass man zunächst keine Aussage machen wird. Dies macht sich besser in der Akte als wenn dort steht, dass der Beschuldigte geladen und nicht erschienen ist.</p>
<p><strong>Schweigen oder Aussagen</strong></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=c78ade42c65ad74031f9829118fe49fe"title="Schweigen oder Aussagen"  rel="nofollow">Schweigen oder Aussagen</a>, das ist häufig eine Frage, die sich der Beschuldigte stellt. Jeder Anwalträt aber im Zweifel immer zum Schweigen und dies aus gutem Grund. Es gilt der Grundsatz, dass ebend im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten zu entscheiden ist. Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss die Schuld nachweisen. Dabei muss die Staatsanwaltschaft &#8211; z.B. die StA in Berlin &#8211; auch entlastendes Material suchen und muss sich objektiv verhalten.</p>
<p>In der Praxis ist dies aber nicht immer so. Der Beschuldigte kann sich durch eine vorschnelle Aussage in eine unangenehme Situation bringen, denn faktisch fungiert er als Zeuge gegen sich selbst. Entlastende Umstände finden häufig in den Vernehmungsprotokollen der Polizei kaum &#8220;einen Anklang&#8221;. Stattdessen wird aber jeder belastender Umstand notiert.</p>
<p><strong>Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt</strong></p>
<p>Die sicherste Lösung ist zunächst keine Aussage zu machen und stattdessen Akteneinsicht über einen Verteidiger/<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt in Berlin</a> bei der Staatsanwaltschaft in Berlin zu beantragen. Wenn der Anwalt dann das gesamte Material kennt, kann man sich immer noch entscheiden, ob man sich zur Sache äußert oder nicht. Diese Verzögerung darf nicht zu Lasten des Beschuldigten gewertet werden. Entgegen allgemeiner Meinung wird dies vom Gericht später überhaupt nicht thematisiert. Es ist das Recht des Beschuldigten nichts auszusagen oder seine Meinung diesbezüglich später zu ändern.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf"title="Rechtsanwalt Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin-Marzahn A. Martin</a></p>
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		<title>Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/koennen-familienangehoerige-zeugen-vor-gericht-sein/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 03:32:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenstellung Familienangehörige]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?]]></description>
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<p><strong>Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?</strong></p>
<p>Gerade bei zivilrechtlichen Streitigkeiten hängt häufig das Gewinnen oder  das Verlieren vom Prozess davon ab, welche Beweismitteln man zur Verfügung hat. Eines der wichtigsten Beweismittel sowohl im Zivilprozess als auch im Strafprozess ist der Zeuge. Bei vielen Vorfällen (z.B.beim Verkehrsunfall) waren &#8220;nur&#8221; Familienangehörige anwesend. Die Frage ist, können diese überhaupt Zeuge im Prozess sein?</p>
<p><strong>Zeugenstellung von Familienangehörigen</strong></p>
<p>Zunächst schon die Antwort vorweg: Familienangehörige können vor Gericht Zeuge sein! Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass diese nicht als Zeuge in Betracht kommen. Vom Gesetz her sind diese nicht als Zeuge ausgeschlossen. Ob deren Aussage glaubwürdig ist, ist eine andere Frage, welche das Gericht klären muss.</p>
<p>Von daher kann beim Verkehrsunfall auch die Ehefrau des Fahrers als Zeuge vor Gericht aussagen. Dies entscheidet häufig über Gewinnen oder Verlieren.</p>
<p><strong>Familienangehörige und Zeugnisverweigerung</strong></p>
<p>Eine andere Frage ist, ob die Familienangehörigen aussagen müssen. Dies ist vor allem im Strafrecht relevant. Man spricht hier von einem sog. Zeugnisverweigerungsrecht, welches dem als Zeugen benannten Familienangehörigen ein Recht zur Aussageverweigerung zuspricht. Das Gericht muss vor der Vernehmung darüber belehren. Der als Zeuge benannte Familienangehörige muss aber trotzdem zur Gerichtsverhandlung erscheinen!</p>
<p><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=449dfb27da3e65ee4bb2f6770f2450bc"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; A. Martin</a></em></p>
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		<title>Erbrecht &#8211; häufiger Irrtum: Enterbung ist nicht das was Sie denken!</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/erbrecht-haeufiger-irrtum-enterbung-ist-nicht-das-was-sie-denken/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 08:48:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Enterbung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteilsentziehung]]></category>

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		<description><![CDATA[Erbrecht - häufiger Irrtum: Enterbung ist nicht das was Sie denken!]]></description>
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<p><strong>Erbrecht &#8211; häufiger Irrtum: Enterbung ist nicht das was Sie denken!</strong></p>
<p>Wissen Sie was eine Enterbung ist? Als Antwort kommt dann meist, dass eine Enterbung der komplette Ausschluss von der Erbschaft ist. Dies ist falsch.</p>
<p><strong>Enterbung </strong></p>
<p><strong></strong> Die Enterbung wird häufig mit der Pflichtteilsentziehung verwechselt. Eine Enterbung muss überhaupt kein Verschulden auf Seiten des Erbens als Grund haben. Die häufigste Fall der Enterbung der Kinder ist das sog. <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de"title="Berliner Testament" >Berliner Testament</a>. Die Eheleute, die sich hier gegenseitig zu Erben einsetzen, wollen meist nicht, dass die Kinder völlig leer ausgehen. Die Kinder sollen nur erst nach dem Tod beider Eheleute die Erbschaft bekommen. Die Enterbung ist von daher die zwangsläufige Folge des Berliner Testamentes. Die Kinder  sind &#8211; beim Berliner Testament &#8211; entwerbt.  Und damit ist auch klar, was die Enterbung ist. Bei der Enterbung wird der gesetzliche Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen. Wenn der Enterbte aber zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört &#8211; wie zum Beispiel die Kinder &#8211; dann bekommt dieser doch etwas vom Erbe, nämlich den Pflichtteil. Der Enterbte geht dann also nicht leer aus. Von daher ist die Enterbung kein kompletter Ausschluss des Enterbten vom Nachlass. Dies wäre nämlich die sog. Pflichtteilsentziehung.</p>
<p><strong>Pflichtteilsentziehung</strong></p>
<p>Die Pflichtteilsentziehung geht einen Schritt weiter. Diese hat tatsächlich den kompletten Ausschluss des Erben vom Nachlass zur Folge. Diese &#8220;komplette Enterbung&#8221; ist aber nur auf ganz wenige Ausnahmefälle beschränkt. Ein solcher Fall wäre, dass der Erbe den Erblasser &#8220;nach dem Leben trachtet&#8221;. Hier wäre eine Pflichtteilsentziehung möglich.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=fbe198d6510f0a31e904decfb8af28d2"title="Erbrecht"  rel="nofollow"> Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Erbrecht Berlin</a></p>
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		<title>Wer haftet bei Spielplatzunfällen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/wer-haftet-bei-spielplatzunfaellen/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Jul 2009 07:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinde/Stadt]]></category>
		<category><![CDATA[Spielplatzunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer haftet bei Spielplatzunfällen?]]></description>
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<p><strong>Wer haftet bei Spielplatzunfällen?</strong></p>
<p>Der Horror für alle Eltern ist, wenn dem eigenem Kind etwas Ernsthaftes passiert. Beim Spielen auf dem Spielplatz geht man eigentlich davon aus, dass hier kaum etwas passieren kann. Die Praxis bestätigt aber dies nicht. Spielplatzunfälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit.</p>
<p><strong>Haftung des Betreibers des Spielplatzes</strong></p>
<p>Der Betreiber des Spielplatzes haftet, da er eine Gefahrenquelle eröffnet hat. Man sprich auch von der sog. Verkehrssicherungspflicht. Sehr häufig sind die Betreiber die Gemeinden und Städte.</p>
<p><strong>Verletzung der Verkehrssicherungspflicht</strong></p>
<p>Die Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der eine Gefahrenquelle eröffent und für den Zustand einer Sache verantwortlich ist. Die Pflicht besteht fortlaufend und nicht nur am Anfang (bei der Eröffnung), sondern es muss auch eine Überwachung erfolgen. Von daher muss die Gemeinde / Stadt den Spielplatz regelmäßig auf Gefahrenquellen kontrollieren. Später muss dies in einen Prozess nachgewiesen werden.</p>
<p><strong>Kriterien für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht</strong></p>
<ul>
<li>Berücksichtigung der  <strong>kinderlichen Neugier</strong> + des geringen  <strong>Gefahrerkennungsvermögen </strong>von Kindern ?</li>
<li>Anlagen <strong>TÜV </strong>geprüft?</li>
<li>regelmäßige <strong>Kontrollen  und Wartung &#8211; wann und wie häufig</strong>?</li>
<li>kindgerechte und altersgerechte <strong>Anlagen</strong>?</li>
<li><strong>technische Mängel</strong>?</li>
<li><strong>Bodenbeschaffenheit </strong>Aufprall dämpfend?</li>
<li><strong>Häufigkeit </strong>des Besuchs von Kindern</li>
<li><strong>Alter </strong>der Kinder</li>
</ul>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=e3abb7cbce3b9b3a2ecd49ca2ea91b3e"title="Zivilrecht"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Berlin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Strafrecht &#8211; Reicht eine Zeugenaussage aus, um jemanden zu verurteilen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/strafrecht-reicht-eine-zeugenaussage-aus-um-jemanden-zu-verurteilen/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 03:11:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung wegen einer Zeugenaussage]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenaussage]]></category>

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		<description><![CDATA[Strafrecht - Reicht eine Zeugenaussage aus, um jemanden zu verurteilen?]]></description>
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		</div>
<p><strong>Strafrecht &#8211; Reicht eine Zeugenaussage aus, um jemanden zu verurteilen?</strong></p>
<p>Häufig meinen Mandanten, dass man aufgrund nur einer Zeugenaussage strafrechtlich nicht belangt werden kann. Und schon gar nicht, wenn derjenige, der gegen einen aussagt, noch der Geschädigte ist. Stimmt dies?</p>
<p><strong>Strafverfahren und Zeugenstellung</strong></p>
<p>Anders als im Zivilverfahren ist es im Strafverfahren so, dass der Geschädigte als Zeuge aussagen kann. Ein Geschädigter kann natürlich auch im Zivilverfahren Zeuge sein; dies hat nichts mit der Frage zu tun, ob man geschädigt ist oder nicht, aber fast immer wäre im Zivilverfahren der Geschädigte auch eine Partei des Prozesses, nämlich der Kläger. Dieser ist kein Zeuge und kann auch kein Zeuge sein.</p>
<p>Im Strafverfahren ist dies nicht so. Der Geschädigte ist Zeuge und wird auch fast immer als Zeuge vernommen. Das Ergebnis ist schon seltsam, denn faktisch heißt dies, dass es leichter ist jemanden strafrechtlich verurteilen zu lassen als Schadenersatz einzuklagen. Im Hinblick auf die Folgen eines Strafverfahrens erscheint dieses Ergebnis schon merkwürdig.</p>
<p><strong><em>Verurteilung im Strafverfahren auch schon bei einer Zeugenaussage</em></strong></p>
<p><strong>Um die obigen Frage zu beantworten: </strong></p>
<p>Ja, eine Verurteilung im Strafverfahren ist auch schon bei einer belastenden Zeugenaussage möglich. Man kann nicht ohne weiteres sagen, dass hier ja Aussage gegen Aussage steht und der Täter im Zweifel freigesprochen werden muss. Das Gericht entscheidet, ob die Aussage glaubhaft war und ob ohne vernünftige Zweifel die Schuld des Angeklagten feststeht. Wenn die Zeugenaussage schlüssig ist, Zeuge insgesamt glaubhaft war und auch kein Motiv für eine Lüge hat, dann erfolgt sehr häufig eine Verurteilung des Angeklagten.</p>
<p><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf"title="Rechtsanwalt Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Berlin-Marzahn</a></em></p>
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