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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Arbeitsrecht in Berlin &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 16:22:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Klage auf Arbeitslohn gegen Arbeitgeber]]></category>
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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht in Berlin &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn? Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin. Welche Fehler werden bei der Arbeitslohnklage vor [...]]]></description>
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			</a>
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<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a3d45b86a7502d3beeb5bc9e9fe5848a"title="Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsrecht in Berlin</a> &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?</strong></p>
<p>Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin.</p>
<p><strong>Welche Fehler werden bei der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=e9c63de81377dec0d21b374da5c1b008"title="Arbeitslohnklage"  rel="nofollow">Arbeitslohnklage</a> vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> häufig gemacht?</strong></p>
<p><strong>1. der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a901165407aa0b3ade2657d60e850e1c"title="Arbeitslohn"  rel="nofollow">Arbeitslohn </a>wird falsch berechnet</strong></p>
<p>Wie hoch der Lohn ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie lange der Arbeitnehmer hierfür arbeiten muss. Man rechnet zunächst den Wochenlohn aus  5 x 8 Stunden und dann wir der Arbeitslohn auf den Monat umgerechnet. Da das Jahr 52 Wochen hat und 12 Monate. Ist der Wochenlohn mal dem Faktor 4,33 zu rechnen. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn (brutto).</p>
<p><strong>2. Lohnabrechnung einklagen</strong></p>
<p>Klage der Arbeitnehmer auf den Lohn, dann ist es häufig so, dass er keine Lohnabrechnung hat. Es macht Sinn die Lohnabrechnung gleich miteinzuklagen.</p>
<p><strong>3. Bruttolohn statt Nettolohn einklagen</strong></p>
<p>Wenn die Lohnklage erhoben ist, dann kommt es in Berlin (vor dem Arbeitsgericht Berlin) häufig vor, dass der Arbeitnehmer auf den Nettolohn klagt und nicht auf den Bruttolohn. Es besteht aber grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Bruttolohn und dieser sollte auch eingeklagt werden, da der Arbeitnehmer ansonsten nicht sicher sein kann, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Der Arbeitnehmer muss dann nach der Lohnklage die Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.</p>
<p><strong>4. Klage auf Arbeitslohn ohne Anwalt</strong></p>
<p>Die Lohnklage bekommt der Arbeitnehmer meistens &#8211; mit Hilfe der Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht Berlin &#8211; noch selbst hin. Was er aber nicht schafft, ist die Erwiderung nach dem Termin. In Arbeitsrechtssachen ist es nämlich so, dass das Gericht (Arbeitsgericht Berlin) zunächst einen so genannten Gütetermin festsetzt, und wenn dieser scheitert, einen Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin folgt meist erst mehrere Monate später. In Vorbereitung des Kammertermines vor dem Arbeitsgericht Berlin, setzt das Gericht, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, eine Frist jeweils auf die Schriftsätze der anderen Seite zu erwidern. Die Verhandlung im Gütetermin bekommt der Arbeitnehmer manchmal noch selbst hin. Wenn er dann aber vor Gericht schriftlich vortragen muss und der Arbeitgeber zum Beispiel anwaltlich vertreten ist, hat er meistens keine sehr großen Chancen der Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin kurzfristig zu gewinnen. Im besten Fall zu der die Gegenseite das Verfahren hinaus. Im schlimmsten Fall unterliegt der Arbeitnehmer, da erdie zivilprozessualen Regeln nicht beachtet hat. Ein <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow"><strong>Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin</strong></a> sollte der Arbeitnehmer also grundsätzlich beim Einklagen von Arbeitslohn und vor allem auch bei der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19294a1b878dcff061ddcacb4787cdd6"title="Kündigung"  rel="nofollow">Kündigung </a>(<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzlage</a>)beauftragen. Wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, kann der Arbeitnehmer die Beiordnung eines <em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=4f18788e1327df834e4a9045f82fce0c"title="Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalts im Arbeitsrecht in Berlin</a></em> beantragen.</p>
<p><strong>5. fehlende Belege im Arbeitsrechtsstreit</strong></p>
<p>Im Streitfall muss der Arbeitnehmer den Lohnanspruch belegen können. Sofern eine Lohnabrechnung hat, sollte diese natürlich mit eingereicht werden. Genau genommen stellt die Arbeitgeber durch die Erstellung der Lohnabrechnung die dort ausgewiesene Betrag unstreitig. Faktisch heißt dies, dass es für den Arbeitgeber sehr schwer ist später vorzutragen, dass dieser Lohn in der Höhe nicht richtig ist. Für den Arbeitnehmer ist ebenso wichtig, dass er, sofern er keine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=68c92d389ec8a18da11326c78bfb43b0"title="Lohnabrechnung"  rel="nofollow">Lohnabrechnung </a>hat, die Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnklage einklagt.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin - Arbeitsrecht"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Arbeitsrecht in Berlin &#8211; RA A. Martin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=55c9bc8b432c6f8c4e24003122df85b8"class="a2a_dd addtoany_share_save"  rel="nofollow"><img src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share Save 171 16 in "  /></a> </p>
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		<item>
		<title>Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin &#8211; Wie geht dies?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/12/kuendigungsschutzklage-vor-dem-arbeitsgericht-berlin-wie-geht-dies/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 11:51:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin - Wie geht dies?]]></category>

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		<description><![CDATA[Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin - Wie geht dies?]]></description>
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		</div>
<p><strong>Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin &#8211; Wie geht dies?</strong></p>
<p>Eine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>ist meist die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Kündigung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung meist keine andere Wahl. Versäumt er die Frist zur Klageeinreichung ist sowohl der Arbeitsplatz mit Sicherheit weg als auch eine mögliche <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=643a32dfef596b2dff2b97ea74880b49"title="Abfindung Berlin"  rel="nofollow">Abfindung</a>.</p>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=9c5501da7b7578880730ce901096f6fb"title="Kündigungsschutzklage Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin</a></strong></p>
<p>Wichtig ist für den Arbeitnehmer zu wissen, dass die Frist für die Klageerhebung 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung beträgt. Diese Frist darf der Arbeitnehmer nicht versäumen.</p>
<p>Rechtsanwälte reichen die Klage häufig am letzten Tag des Fristablaufes per Fax ein. Dies ist zulässig und wahrt die Frist.</p>
<p>Das zuständige Arbeitsgericht ist in fast allen Fällen das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers. Von daher muss der Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber in Berlin den Firmensitz hat die Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen.</p>
<p><strong>Arbeitsgericht Berlin</strong><br />
Magdeburger Platz 1<br />
10785 Berlin</p>
<p>Tel.: (030) 90171-0</p>
<p>Fax: (030) 90171-222</p>
<p>Das <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> wird nach Eingang der Kündigungsschutzklage- Gerichtskosten sind nicht vorab vom Arbeitnehmer zu zahlen &#8211; sehr kurzfristig einen Termin zur sog. Güteverhandlung anberaumen. Außerdem wird die Kündigungsschutzklage der Gegenseite zugestellt, meist gleichzeitig mit der Ladung zum Termin.</p>
<p>In vielen Fällen &#8211; so ist dies zumindest in Berlin &#8211; wird die Gegenseite (also der Berliner Arbeitgeber) gar keine Einlassung zur Kündigungsschutzklage vor dem Gütetermin abgeben. Meist erfolgt die erste Einlassung zur Klage erst im Termin. Dies ist nicht ungewöhnlich und führt auch nicht zu irgendwelchen Rechtsnachteilen für den Arbeitgeber.</p>
<p>Im Gütetermin wird dann der Fall vor dem Gericht besprochen. Am besten ist es, wenn der Arbeitnehmer persönlich anwesend ist. In den meisten Fällen wird in der sog. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin bereits eine Einigung getroffen (Abfindung).</p>
<p>Da das Arbeitsgericht Berlin sehr stark ausgelastet ist, muss man sich nicht wundern, dass die Termine meist in 15 Minuten-Takt vergeben werden. Manchmal sind sogar zur gleichen Zeit mehrere Termine anberaumt. Diese finden natürlich nicht gleichzeitig statt. Auch kann man in den Gerichtssaal ohne Aufforderung (man muss nicht an die Tür klopfen) eintreten. Die Verhandlungen sind öffentlich.</p>
<p>Es kann durchaus Sinn machen, wenn man sich schon &#8220;ein paar Verhandlungen vorher&#8221; in den Gerichtssaal setzt und so die &#8220;Stimmung&#8221; und die Art der Verhandlungsführung des Richters/ der Richterin mitbekommt. Dies kann später für die eigene Verhandlung eine wichtige Information sein (so auch ich dies jedenfalls immer).</p>
<p>Es ist sinnvoll sich nicht vor dem Haupteingang des Arbeitsgerichts Berlin zu verabreden, sondern direkt vor dem Eingang zum jeweiligen Gerichtssaal, da man am Eingang schon mal schnell jemanden übersieht und dann noch mehrere Minuten zum Saal braucht.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht Berlin: Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/11/arbeitsrecht-berlin-darf-man-eine-kuendigungsschutzklage-selbst-erheben/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 08:39:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Anwaltszwang Arbeitsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigungsschutzklage]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht Berlin: Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=448c4895119765ff026bfd372b2a7496"title="Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsrecht Berlin:</a> Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben?</strong></p>
<p>Arbeitnehmer &#8211; vor allem im Raum Berlin sind diese derzeit von einer Kündigungswelle betroffen-  die eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, stellen sich manchmal die Frage, ob sie selbst eine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>erheben können.</p>
<p>Von diversen Gerichten weiß man ja, dass dort ein Anwaltszwang besteht. So ist dies z.B. beim Landgericht aber auch beim Familiengericht in bestimmten Fällen (Stellung eines Scheidungsantrages).</p>
<p>Beim Arbeitsgericht ist es allerdings so,dass hier kein Anwaltszwang besteht. Der Arbeitnehmer kann sich dort selbst vertreten und auch eine Kündigungsschutzklage erheben.</p>
<p>Das Problem ist allerdings, dass dies in den meisten Fällen mit einem Verlust des Verfahrens gleich kommt. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist nach der Güteverhandlung meistens recht schwer (prozessual). Hier hat der Arbeitnehmer, der sich selbst vertritt immer die schlechteren Karten.</p>
<p>Anwalt Berlin &#8211; RA A. Martin</p>
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		<item>
		<title>Kann man kündigen ohne abzumahnen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/kann-man-kuendigen-ohne-abzumahnen/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:46:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigungsschutzgesetz Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann man kündigen ohne abzumahnen?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man kündigen ohne abzumahnen?</strong></p>
<p>Vielen kennen es: &#8220;Es abmahnen, dann kündigen!&#8221;. Ist dies richtig? Muss man vor jeder <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=448c4895119765ff026bfd372b2a7496"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung </a>abmahnen?</p>
<p><strong>Kündigung und Abmahnung</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist die verhaltensbedingte Kündigung (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0bd06ff60543e268aad87605812bc414"title="Kündigungsschutzgesetz Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzgesetz</a>) im Normalfall erst nach vorheriger Abmahnung möglich. Es gibt keinen Grundsatz, wonach man z.B. 3 x abmahnen muss. Eine Abmahnung ist bei groben Verstößen in der Regel ausreichend.</p>
<p><strong>Kündigung ohne Abmahnung?</strong></p>
<p>Eine Kündigung kann aber auch schon ohne Abmahnung wirksam &#8220;ausgesprochen&#8221; werden. Und zwar dann, wenn ein sehr schwerer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers vorliegt. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt oder diesen sogar schlägt. In diesen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung außerordentlich kündigen.</p>
<p>RA A. Martin &#8211; Berlin</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sittenwidriger Arbeitslohn &#8211; wann liegt der vor?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/sittenwidriger-arbeitslohn-wann-liegt-der-vor/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 06:24:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslohn]]></category>
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		<category><![CDATA[sittenwidriger Arbeitslohn]]></category>
		<category><![CDATA[Wucher Arbeitslohn]]></category>
		<category><![CDATA[zu gerinder Arbeitslohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Sittenwidriger Arbeitslohn - wann liegt der vor?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Sittenwidriger Arbeitslohn &#8211; wann liegt der vor?</strong></p>
<p>Von sittenwidrigen Arbeitslohn hat schon jeder etwas gehört. Wann dieser aber genau vorliegt, weiß kaum jemand. In Anbetracht der schlechten Wirtschaftslage zahlen viele Arbeitgeber nicht mehr so gut, wie noch vor einigen Jahren. Aber wann kann man einen höheren Lohn verlangen, weil der eigene Lohn gegen die guten Sitten verstößt?</p>
<p style="text-align: center;"><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></em></p>
<p><strong>sittenwidriger Arbeitslohn</strong></p>
<p>Viele Landesarbeitsgerichte sind bisher davon ausgegangen, dass ein sittenwidriger <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a901165407aa0b3ade2657d60e850e1c"title="Arbeitslohn Berlin"  rel="nofollow">Arbeitslohn </a>dann vorliegt, wenn der Lohn nur <strong>50 % des vergleichbaren &#8211; ortsüblichen (Tarif)- Lohnes</strong> entspricht.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG 22.04.2009  - 5 AZR 436708)  geht sogar noch einen Schritt weiter und führt aus, dass sogar schon dann eine Sittenwidrigkeit vorliegt, wenn der Lohn nur <strong>2/3 des branchenüblichen Tariflohnes</strong> beträgt.</p>
<p>Das BAG führt aus:</p>
<p>&#8220;<em>Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines anderen für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem </em><strong><em>auffälligen Missverhältnis zu der Leistung </em></strong><em>stehen. Die Regelung gilt auch für das auffällige Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Lohnhöhe in einem Arbeitsverhältnis. &#8230;.</em></p>
<p><em>Das auffällige Missverhältnis bestimmt sich nach dem objektiven Wert der Leistung des Arbeitnehmers. Entgegen der Auffassung des Beklagten ist nicht der sog. Aneignungswert für den Unternehmer maßgebend. <strong>Ausgangspunkt der Wertbestimmung sind in der Regel die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs</strong>. Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden. Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.</em></p>
<p><em>Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einem Fall des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn iHv. <strong>zwei Dritteln</strong> des in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geregelten Entgelts vor, revisionsrechtlich gebilligt <em>(BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53)</em>. Der <strong>Senat </strong>hält nunmehr ebenfalls eine <strong>G</strong><strong>renze von zwei Dritteln für zutreffend</strong>, unterhalb derer mangels besonderer Umstände des Falls Lohnwucher anzunehmen ist. </em></p>
<p><strong>Ergebnis</strong>:</p>
<p>Der Arbeitnehmer kann an Stelle des vereinbarten (sittenwidrigen Lohnes) den ortsüblichen Tariflohn nachfordern.</p>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin</a></strong></p>
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		<item>
		<title>Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-eine-defekte-sache-auch-ohne-originalverpackung-zurueckgeben/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 03:45:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?</strong></p>
<p>Wer kennt dies nicht, man kauft etwas und später stellt sich heraus, dass die Sache einen Mangel hat. Die Originalverpackung ist nicht mehr vorhanden und der Verkäufer schaut einen mit ernsten Gesichtausdruck an sagt mit fester Stimme &#8220;Ohne Originalverpackung können Sie hier nichts umtauschen!&#8221; Alles Einreden auf den Verkäufer hilft nichts, dieser ist felsenfest von seiner Ablehnung überzeugt. Zu Recht?</p>
<p><strong>Rechte bei Sachmängel?</strong></p>
<p>Der Verkäufer hat Unrecht. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrecht geltend machen. Über den <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=2efa278c8148cfb3dab8ae31e8ec4ae2"title="Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie"  rel="nofollow">Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie</a> hatte ich ja bereits gepostet.</p>
<p>Die Gewährleistungsrechte sind starke Rechte des Käufers (geregelt in den §§ 437 ff. BGB). Als erstes kann der Käufer bei einem Mangel eine sog. Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er die Sache repariert oder umtauscht.</p>
<p>Die Rechte kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der <strong>Originalverpackung </strong>abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.</p>
<p>Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten <strong>6 Monate</strong> nach dem Kauf, dann muss der Käufer auch nicht beweisen, dass der Mangel aus der nicht vom ihm versursacht wurde.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich nun gegenüber den besser wissenden Verkäufer verhalten?</strong></p>
<p>Wichtig ist, dass es keinen Sinn macht &#8220;stundenlang&#8221; mit jemanden zu diskutieren, der meist ohnehin keine Ahnung von der Rechtslage hat. Der Verkäufer/Angestellte ist kein <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt"  rel="nofollow">Anwalt</a>, sondern ausgebildet den Kunden ein Produkt zu erklären und zu verkaufen. Im Übrigen ist der Verkäufer im Laden meist auch nicht der &#8220;Verkäufer&#8221; im Rechtssinn. Dies ist nämlich die Firma, in der der Verkäufer arbeitet, z.B. eine Möbehaus, eine Elektronikkette etc.</p>
<p>Es macht Sinn &#8211; wenn keine Einsicht auf der anderen Seite vorhanden ist &#8211; die Sache über einen <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt"  rel="nofollow">Rechtsanwalt </a>zu lösen oder die Rechtsabteilung anschreiben.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A.Martin-Arbeitsrecht Berlin</a></p>
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		<title>Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/kuendigung-bei-diebstahl-und-unterschlagung/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 07:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			</a>
		</div>
<h3><strong><span style="font-family: mceinline;">Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung</span></strong></h3>
<p>Nachvollziehbar ist, dass wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestiehlt, dass dieser mit einer außerordentliche und fristlosen Kündigung rechnen muss. Gilt dies aber auch bei geringen Beträgen?</p>
<p><strong>der €1,30 Fall</strong></p>
<p>Einer der bekanntesten Fälle, wenn es um die Unterschlagung von geringwertigen Sachen geht, ist der Fall der Berliner Kassiererin, die zwei Pfandbons im Wert von insgesamt € 1,30 zu Unrecht einlöste. Der Arbeitgeber <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=c3c42cea1d3ebc1c4c2774ca72e4b19f"title="Kündigung"  rel="nofollow">kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis &#8211; ohne Abmahnung &#8211; fristlos und außerordentlich</a>. Die Arbeitnehmerin erhob <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dbc14fe820c890b4caff734305e6cc1f"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>und unterlag sowohl vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> als auch vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=c0dbd7532f1b0fd561fe80a10d45c1f1"title="Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg"  rel="nofollow">Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg</a>. Der Fall hatte in den Medien für großes Aufsehen gesorgt. <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=822f9e466af2f5a7a4f2e3b6d213921f"title="Bundesarbeitsgericht"  rel="nofollow">Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass die Sache weitergeht. Die Revision wurde zugelassen.</a></p>
<p><strong>kleine Diebstähle können auch zur Kündigung führen</strong></p>
<p>Der obige Fall ist keine Ausnahme. Es gibt diverse Entscheidungen hierzu. So wurde entschieden (BAG), dass beim Diebstahl eines Bienenstiches eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.</p>
<p>Grundsätzlich gilt, dass selbst kleinste vorsätzliche Vermögensschädigungen des Arbeitgebers eine sofortige und außerordentliche Kündigung nach sich ziehen können. Eine Abmahnung muss vorher nicht erfolgen, da eine schwerwiegende Vertrauensstörung vorliegt. Wer vertraut einem Arbeitnehmer, der stiehlt?</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		<item>
		<title>Kopftuchverbot: Kündigung im katholischen Krankenhaus</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/kopftuchverbot-kuendigung-im-katholischen-krankenhaus/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/kopftuchverbot-kuendigung-im-katholischen-krankenhaus/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 03:18:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Kopftuchverbot: Kündigung im katholischen Krankenhaus rechtmäßig!]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kopftuchverbot: Kündigung im katholischen Krankenhaus </strong></p>
<p>Das Kopftuchverbot beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Es gibt hier unterschiedliche Entscheidungen. Eine Tendenz geht nun &#8211; nach den die gesetzlichen Grundlagen für das Verbot des Tragens von religiösen Symbolen geschaffen wurden &#8211; in Richtung der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=bf8cc509d6bc502c136302c8e6bfeb00"title="Kopftuchverbot"  rel="nofollow">Bestätigung der Rechtsmäßigkeit des Kopftuchverbotes</a>. Dass diese Tendenz aber nicht von allen Gerichten beachtet wird, hat das Arbeitsgericht Köln gezeigt.</p>
<p><strong>Kopftuchverbot im katholischen Krankenhaus:</strong></p>
<p>Eine langjährig beschäftigte muslimische Krankenschwester, die aus der Elternzeit gerade zurückkam, kündigte an, dass sie bei der Arbeit im katholischen Krankenhaus ein Kopftuch tragen wolle. Sie war bereit das Kopftuch im Hinblick auf Farbe und Form entsprechend anzupassen. Der Arbeitger war der Meinung,dass jeder Arbeitnehmer, der für das katholische Krankenhaus arbeitet die katholische Grundordnung des Krankenhauses mittragen müsse. Das Kopftuch als muslimisches Symbol passe nicht zu dieser Grundordnung und sei zudem auch sofort als Glaubensbekenntnis zu erkennen.</p>
<p>Da die Arbeitnehmerin hierzu aber nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin erhob <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dbc14fe820c890b4caff734305e6cc1f"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>und gewann in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber ging vor das Landesarbeitsgericht Köln &#8211; dort kam es leider aber nicht zu einer endgültigen Entscheidung, da die Parteien das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufhoben.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a> &#8211; A. Martin</p>
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		</item>
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		<title>Rechtschutzversicherung &#8211; wer holt die Deckungszusage ein- Anwalt oder Mandant?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/rechtschutzversicherung-wer-holt-die-deckungszusage-ein-anwalt-oder-mandant/</link>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 08:22:33 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Rechtschutzversicherung - wer holt die Deckungszusage ein- Anwalt oder Mandant?]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtschutzversicherung - wer holt die Deckungszusage ein- Anwalt oder Mandant?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Rechtschutzversicherung &#8211; wer holt die Deckungszusage ein- Anwalt oder Mandant?</strong></p>
<p>Viele Mandanten haben bereits eine Rechtschutzversicherung. Dies ist durchaus sinnvoll. Gerade in arbeitsrechtlichen Mandaten (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dbc14fe820c890b4caff734305e6cc1f"title="Kündigungsschutzklage Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage</a>)  und im Verkehrsrecht (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=ee96679eca5684cb108aaccaea29c14f"title="Verkehrsunfall"  rel="nofollow">Verkehrsunfall</a>) lohnt sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung.</p>
<p>Der Mandant hat einen Rechtsschutzfall (es muss hierfür ein Ereignis vorliegen &#8211; z.B. <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=45681690df8febf9c34d788c9271f977"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung </a>- die bloße Überprüfung eines Vertrages etc. reicht im Normallfall nicht) und möchte nun wissen, wie es weiter geht. Wer kümmert sich um die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung?</p>
<p><strong>1. Auskunft per Telefon bei der Rechtschutz vor den Anwaltstermin</strong></p>
<p>Es macht immer Sinn, wenn der Mandant &#8211; vor dem Anwaltsbesuch &#8211; bei seiner Rechtschutzversicherung telefonisch nachfragt, ob der Schadenfall versichert ist. Dies ist deshalb so sinnvoll, da die Beratugn beim Rechtsanwalt etwas kostet und eben nicht kostenlos ist. Wenn man erst bei der Beratung oder nach der Beratung beim Anwalt beim Rechtsschutzversicherer nachfragt, hat man das Problem, dass man unter Umständen den Anwalt selbst bezahlen muss, wenn nämlich die Rechtschutzversicherung eben keine Deckungszusage erteilt.</p>
<p>Von daher macht der Anruf vor dem Termin Sinn. Wichtig ist nur, dass man nicht beim Versicherungsvertreter anrufen sollte, da diese im Normalfall keine Ahnung hat, ob ein Fall versichert ist oder nicht. Es bei der jeweiligen Rechtschutzversicherung spezielle Schadenhotlines, dort sitzen geschulte Mitarbeiter, die am Telefon zumindest grob einschätzen könnne, ob der Fall versichert ist.</p>
<p><strong>2. schriftliche Anfrage bei der Rechtschutzversicherung</strong></p>
<p>Die mündliche Anfrage bei der Rechtschutzversicherung reicht im Normfall nicht. Die Versicherer weisen meist am Telefon darauf hin, dass die telefonische Auskunft keine verbindliche Deckungszusage ist. Von daher muss die Deckungsanfrage nochmals schriftlich gefertigt werden. Die Frage ist nun, wer macht dies?</p>
<p><strong>Antwort: Im Normalfall macht dies der Rechtsanwalt!</strong></p>
<p>Genaugenommen könnte der Rechtsanwalt für dieses Tätigwerden eine gesonderte Gebühr abrechnen, dies machen aber kaum Anwälte (die <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwälte Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwälte in Berlin</a> rechnen im Normalfall nichts weiter ab). Als Mandant sollte man dies erfragen.</p>
<p>Da für die Erteilung der Deckungszusage immer auch Erfolgsaussichten vorliegen müssen, macht es Sinn wenn der Rechtsanwalt die Anfrage tätig, da nur er die Erfolgsausichten einschätzen und richtig darstellen kann. Damit die wird die Angelegenheit auf jeden Fall beschleunigt.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=4aa47cb1ed6ee8fdec786342ddfc6b4d"title="Rechtsanwalt Scheidung Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Scheidung Berlin</a></p>
<div id="attachment_187" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-187" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/06/rechtsanwalt5.gif" alt="Rechtsanwalt5 in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Berlin Marzahn</p></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Strafverfahren: Muss man als Beschuldigter zur Vernehmung durch die Polizei?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/strafverfahren-muss-man-als-beschuldigter-zur-vernehmung-durch-die-polizei-erscheine/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 03:46:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Strafverfahren: Muss der Beschuldigte zur Vernehmung durch die Polizei?]]></description>
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<p><strong>Strafverfahren: Muss der Beschuldigte zur Vernehmung durch die Polizei?</strong></p>
<p>Regelmäßig kommt es in meiner <strong>Kanzlei </strong>(Löcknitz, Berlin,Stettin)  zur folgender <strong>Situation</strong>:</p>
<p>Ein Mandant erscheint, der sogleich mitteilt, dass gegen ihn ein <strong>Strafverfahren </strong>eingeleitet wurde. Mitgebracht hat er eine <strong>Ladung der Polizei</strong> zur <strong>Vernehmung</strong>, die am &#8230;&#8230;.. ist. Er möchte die <strong>Rechtslage </strong>wissen und fragt, ob man bei der <strong>Vernehmung </strong>(als <em>Anwalt</em>) anwesend sein kann.</p>
<p><strong>Zwei Irrtümer sind hier dem Mandanten unterlaufen:</strong></p>
<p><strong>1. keine Einlassung bei der Polizei ohne Akteneinsicht!</strong></p>
<p>Dazu hatte ich bereits gepostet im <strong>Beitrag </strong>&#8220;<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=3ff260927951601a8c727f9c32416d2a"title="Schweigen oder nicht!"  rel="nofollow">Schweigen oder nicht</a>&#8220;. Der <strong>Grundsatz </strong>ist, dass sich der <strong>Mandant </strong>nicht zur <strong>Sache </strong>einlassen sollte und zunächst die <strong>Akteneinsicht </strong>abgewartet werden muus. Es muss vor einer <strong>Einlassung </strong>- wenn diese überhaupt sinnvoll ist &#8211; feststehen, welche <strong>Beweismittel </strong>der <strong>Polizei </strong>zur <strong>Verfügung </strong>stehen und was, welche <strong>Zeugen </strong>z.B. ausgesagt haben. Nochmnals, es muss keine Einlassung erfolgen! Dies kann Sinn machen, muss es aber nicht.</p>
<p><strong>2. zur Ladung durch die Polizei zur Vernehmung muss der Beschuldigte nicht erscheinen!</strong></p>
<p><strong>Irrtum Nummer 2 </strong>war hier, dass der <strong>Mandant </strong>davon ausging, dass er der <strong>Ladung zur Vernehmung</strong> durch die <strong>Polizei </strong>folge leisten muss. Dies ist falsch. Der <strong>Beschuldigte </strong>muss nicht bei der <strong>Polizei </strong>erscheinen. Er muss auch keine <strong>Aussage </strong>machen, weder mündlich noch schriftlich.</p>
<p>Die <strong>Polizei </strong>kann den Beschuldigten zwar laden, eine <strong>Verpflichtun</strong>g <strong>zum Erscheinen </strong>gibt es nicht. Das die Ladung durch die <strong>Polizei im Gesetz</strong> (in der Straprozessordnung) nicht geregelt ist. Dort steht nur, dass einer <strong>Ladung </strong>durch die <strong>Staatsanwaltschaft </strong>oder den <strong>Ermittlungsrichter </strong>zu folgen ist, woraus man schießt, dass dies eben nicht für <strong>Ladungen </strong>der Polizei gilt, sonst stünde dies ja im <strong>Gesetz</strong>.</p>
<p>In diesen <strong>Situationen </strong>beantragt man als <strong>Anwalt </strong>zunächst <strong>Akteneinsicht </strong>und weisst in diesem Schreiben auch darauf hin, dass der Mandant zum <strong><em>Vernehmungstermin </em></strong>nicht kommen wird und <span style="text-decoration: underline;">das war´s für´s Erste</span>.</p>
<p>Rechtsanwalt Andreas Martin &#8211; <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=73611b7da50ef5d97dd632cdf18b35cf"title="Rechtsanwalt Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin Marzahn</a></p>
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