Archive for the ‘News’ Category

Testamente erstellen – die häufigsten Fehler!

Dienstag, Juni 9th, 2009

Testamente erstellen – die häufigsten Fehler!

Rechtsanwalt Berlin Marzahn

Das Erbrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Bei der Erstellung eines Testamentes sind dementsprechend auch diverse Kriterien zu beachten. Hier die häufigsten Irrtümer bei der Erstellung eines Testamentes:

1. Testament am Computer geschrieben + unterschrieben

Heutzutage fertigt man ja diverse Dokumente am Computer an, unterschreibt diese und schon ist die Erklärung/ Willenserklärung fertigt ( z.B. Kündigungen, Arbeitsverträge etc.). Wer so ein Testament erstellt, hat schlechte Karten, besser dessen Erben, denn diese werden sich um die Erbschaft “schlagen” müssen, da das Testament nichtig ist!

Solche Fälle kommen in der Praxis immer noch häufig vor!

Das Testament muss entweder beim Notar oder komplett handschriftlich gefertigt werden.

Ist dies nicht der Fall, weil zum Beispiel das Testament mit der Schreibmaschine oder am Computer gefertigt wurde, dann ist das gesamte Testament nichtig und nicht nur der nicht handschriftliche Teil.

Dann gilt die Rechtslage, die ohne Testament geltend würde und dies ist meist die gesetzliche Erbfolge (es sei denn es gibt noch ein anderes, altes Testament).

2. mehrere Testamente, die nicht datiert sind

Es kommt vor, dass der Erblasser seinen Willen ändert. Dies kann viele Ursachen haben. Dies macht man richtig so, dass man Bezug auf das alte Testament nimmt und dieses widerruft und dann im gleichen Schriftstück den neuen “letzten Willen” aufschreibt. Das alte Testament kann auch vernichtet werden, wobei aber ein Hinweis darauf hilfreich ist.

Das Problem ist aber, dass wenn man ein neues Testament errichtet und das alte nicht aufhebt und beide Testamente auch nicht datiert sind. Dann weiß nämlich der Erbe/ die Erben und das Nachlassgericht schon gar nicht, welches Testament nun gelten soll. Hier sind ebenfalls Streitigkeiten um den Nachlass vorprogrammiert.

3.  die Enterbung im Testament

“Ich enterbe meinen Sohn!“. Was heißt dies? Der Erblasser meinte bestimmt, dass sein Sohn nun gar nichts mehr bekommt. Dies ist aber falsch. Es liegt hier zwar eine Enterbung vor, aber auch der Enterbte hat noch einen Anspruch, nämlich seinen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils.

Die völlig Enterbung ist die sog. Pflichtteilsentziehung; hier bekommt der “Erbe” nichts. Allerdings ist dies nur in ganz engen Grenzen möglich, z.B. wenn der Erbe den Erblasser nach dem Leben trachtet.

4. es wird gar kein Testament errichtet

Dies kann häufig auch ein Fehler sein, da dann meist eine Erbengemeinschaft gebildet wird (Ehepartner + Kinder z.B.), die nun selbst – entsprechend der Erbquoten – sich auseinandersetzen muss. Hört sich kompliziert an? Ist es auch und vor allem dauert dies lange. Durch ein Testament kann dies umgangen werden. Die Abwicklung geht dann einfacher und der Erblasser kann genau bestimmen, wer was erhalten soll.

Rechtsanwalt Martin – Thema Erbrecht Berlin

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Erbrecht, News, Testament | No Comments »


Arbeitslos – muss man Unterhalt zahlen?

Samstag, Juni 6th, 2009

Arbeitslos – muss man Unterhalt zahlen?

Viele Arbeitslose gehen ohne weiteres davon aus, dass sie keinen Kindesunterhalt zahlen müssen und dementsprechend auch vor dem Familiengericht nicht verurteilt würden. Diese Überlegung ist falsch.

Auch Arbeitslose werden im Normalfall zum vollen Mindestunterhalt verurteilt.

Wie geht dies, das Einkommen liegt doch meist unter dem Selbstbehalt?

Wenn ein minderjähriges Kind versorgt werden muss, dann muss der Unterhaltsschuldner (der Arbeitslose) alles zumutbare  tun, um das Geld für den Unterhalt aufzubringen. Macht er dies nicht, rechnet das Gericht ihm ein fiktives Einkommen zu und verurteilt ihm zum vollen Mindestunterhalt.

Die Familiengerichte verlangen vom Arbeitslosen, dass er sich pro Monat durchgehend 8 Stunden jeden Tag um Arbeit bemüht. Als Nachweis sind ungefähr 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat vorzulegen, die ernsthaft (keine Serienbriefe) angefertigt und übersandt wurden.

Kann der Arbeitslose diesen Nachweis nicht erbringen, was in 99 % der Fälle auch so ist, dann schaut das Gericht welches Einkommen könnte der Arbeitslose erzielen. Dabei wird der Gesundheitszustand, das Alter, die bisherigen Tätigkeiten und die Ausbildung des Arbeitslosen berücksichtigt. Häufig orientieren sich die Gerichte an bereits ausgeübte Berufe (welches Einkommen wurde damals erzielt). Das Familiengericht geht dann meist davon aus, dass dieses Einkommen wieder erzielt werden kann.

Reicht das Einkommen immer noch nicht aus, dann kommt meist die Argumentation, dass man selbst mit einfacher Hilfsarbeitertätigkeit  ein Nettoeinkommen von € 1.200,00 (bundesweit) erzielen kann. Dieses – oder sogar noch ein höhere fiktives Einkommen – wird dann dem Unterhaltsschuldner (den Arbeitslosen) zugerechnet.

Im Ergebnis wird der Arbeitslose zum vollen Unterhalt verurteilt, kann dann aber später ohnehin nicht zahlen und auch die Vollstreckung bleibt erfolglos.

Dies ist ein unbefriedigendes Ergebnis.

Es ist seit einiger Zeit aber ein Tend zu erkennen, dass die Familiengerichte nicht mehr ohne Weiteres von hohen fiktiven Einkommen ausgehen.

Unterhaltsschuldner (z.B. Arbeitslose), die diverse körperliche Leiden haben und oder keine Berufsausbildung oder “alt” sind, haben mittlerweile gute Chancen sich gegen die Unterhaltsklage zu verteidigen.

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Berlin-Marzahn -Löcknitz-Stettin

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, fiktives Einkommen, Leistungsunfähigkeit, News, Rechtsanwalt Unterhalt Berlin, Unterhalt, Unterhaltsklage | No Comments »


Berliner Testament – was ist das?

Freitag, Juni 5th, 2009

Berliner Testament – was ist das?

Im Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Erben ein. Durch die gegenseitige Erbeinsetzung werden automatisch alle anderen gesetzlichen Erben (z.B. die Kinder) enterbt und können nur ihren Pflichtteil fordern.

Häufig ist aber gewollt, dass z.B. die Kinder auch ihren Pflichtteil nicht fordern sollen, solange wie noch einer der Eheleute lebt. Dies kann (ohne Mitwirkung der Kinder) faktisch aber nicht verhindert werden, man kann dies nur erschweren. Zum Beispiel mit einer sog. Pflichtteilsstrafklausel kann man die Kinder dazu “animieren” ihren Pflichtteil beim ersten Todesfall nicht geltend zu machen.

Dies geht so, dass man im Testament bestimmt, dasss wenn die Kinder beim ersten Erbfall schon ihren Pflichtteil fordern, sie dann nach dem zweiten Erbfall auch nur den Pflichtteil bekommen. Einfacher ausgedrückt: “Wenn du etwas forderst – solange wie noch ein Elternteil lebt, dann kriegst Du später (wenn beide gestorben sind) weniger. Forderst du nichts, so bist du später Alleinerbe.”

Das Berliner Testament ist eine Möglichkeit um eine Absicherung der Eheleute untereinander zu gewährleisten.

RA A. Martin – Anwalt Berlin -Marzahn

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Berlin Marzahn, Erbrecht, Erbrecht Berlin, News, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin Marzahn | No Comments »


Kündigungsschutz – wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?

Mittwoch, Juni 3rd, 2009

Rechtsanwalt1 in  

Kündigungsschutz – wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?

Als Arbeitnehmer kann man sich schnell in der Situation befinden, dass man sich gegen eine Kündigung wehren muss; man spricht hier vom sog. Kündigungsschutz. Was ist das eigentlich?

Kündigungsschutz, was ist das?

Mit dem Begriff Kündigungsschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Möglichkeit des Arbeitnehmers sich gegen eine Kündigung zu wehren. Der stärkste  Schutz vor der Kündigung des Arbeitgeber leitet sich aber vor allem aus dem Gesetz selbst ab, nämlich hauptsächlich aus dem Kündigungsschutzgesetz.

Was macht das Kündigungsschutzgesetz so wichtig für den Arbeitnehmer?

Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor Kündigungen des Arbeitgebers, wenn dieser bereits länger als 6 Monate im Betrieb arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen, sondern es muss ein Kündigungsgrund vorliegen.

Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber nur 3 Kündigungsgründe zur Hand:

  • die Kündigung aus betrieblichen Gründen (der häufigste Fall in der Praxis)
  • die Kündigung aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit des Arbeitnehmers)
  • die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (z.B. Fehlverhalten des Arbeitnehmers)

Alle 3 Kündigungsmöglichkeiten nach dem Kündigungsschutzgesetz haben noch meist weitere Voraussetzungen und Fallstricke für den Arbeitgeber.

So muss der Arbeitgeber bei der Kündigung aus betrieblichen Gründen nachweisen, dass betriebliche Gründe vorliegen, das kein anderer Arbeitsplatzu zur Verfügung steht und das er eine Sozialauswahl getroffen hat. Der Arbeitgeber kann nicht jeden x-beliebigen Arbeitnehmer kündigen, sondern er muss eine Sozialauswahl treffen, d.h. er muss den sozial stärksten Arbeitnehmer entlassen (der noch nicht so lange im Betrieb ist, keine Unterhatlspflichten hat und jung ist).

Bei der personenbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres kündigen. Es müssen z.B. bei einer Erkrankung erhebliche Fehlzeiten vorliegen.

Bei der verhaltensbedingten Kündigung es im Normalfall eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung erforderlich.

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage:

Der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage gehören zusammen. Dem Arbeitnehmer nützt der Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz nichts, wenn er sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers nicht wehrt und keine Kündigungsschutzklage erhebt. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer nur 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. Versäumt er diese Frist hat er in der Regel keine Möglichkeit mehr einen effektiven Schutz gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu erreichen.

Von daher gilt:

Der Kündigungschutz des Arbeitnehmers basiert vor allem auf der Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitnehmer muss aber eine Kündigungsschutzklage erheben, um einen effektiven Schutz erreichen zu können.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin

 

Rechtsanwalt in

Rechtsanwalt Kündigungsschutz

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Abfindung, Abmahnung, Allgemein, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht, betriebsbedingte Kündigung, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsfristen, Kündigungsfristen Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, News, personenbedingte Kündigung, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Sozialauswahl, verhaltensbedingte Kündigung | No Comments »


Wie läuft eine Scheidung z.B. in Berlin ab?

Samstag, Mai 30th, 2009

Wie läuft eine Scheidung ab?

Wer sich scheiden lassen will, möchte wissen, wie die Scheidung abläuft. In folgenden Schritten lässt man sich scheiden:

1. Trennung

Ohne Trennung keine Scheidung! Vorsicht bei Trennung in der gleichen Wohnung. Dies klappt meistens nicht, da die Rechtsprechung eine Trennung von “Tische und Bett” fordert. Wer Einkäufe zusammen erledigt und die Wäsche mitwäscht, lebt nach der Rechtsprechung nicht getrennt. Die Trennung muss wenigstens ein Jahr betragen. Dann kann man sich mit Zustimmung des anderen Ehepartners scheiden lassen.

2. Zustimmung zur Scheidung

Vor Einreichung des Scheidungsantrages sollte man den anderen Ehepartner nach der Zustimmung fragen. Stimmt diese nicht zu, kann zwar auch schon nach einem Jahr der Trennung eine Scheidung möglich sein, diese ist allerdings viel schwieriger durchzusetzen.

3. Klärung der Scheidungsfolgen

Die Scheidung heißt nur Aufhebung der Ehe. Neben der Aufhebung der Ehe nur noch von Amts wegen über den Versorgungsausgleich entschieden. Über die anderen Scheidungsfolgen (Unterhalt,Hausrat,Sorge,Umgang,Zugewinn etc.) wird nur auf Antrag entschieden.

Das Gericht fragt aber nach, ob man sich über die anderen Scheidungsfolgen geeinigt hat, auf jeden Fall, wenn minderjährige Kinder vorhaden sind (Titel für Unterhalt). Daher macht es auf jeden Fall Sinn, wenn die Eheleute sich über die anderen Folgen schon geeinigt haben, bevor der Scheidungstermin durchgeführt wird. Dies ist keine Voraussetzung der Scheidung, aber zweckmäßig, auch wenn sich dies natürlich nicht in jedem Fall realisieren läßt.

3. Scheidungsantrag

Ein Scheidungsantrag muss eingereicht werden. Dies geht nur über einen Rechtsanwalt (Rechtsanwalt Familienrecht Berlin). Der Antrag muss beim Familiengericht eingehen. In Berlin z.B. gi3 Familiengerichbt es te. Der Normalfall ist aber, dass es an jedem Amtsgericht ein Familiengericht gibt.

4. Versorgungsausgleichsunterlagen

Das Familiengericht schickt dann an jede Partei einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Dort muss jeder Ehegatte z.B. eintragen, wo er , wie lange gearbeitet hat und bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert war. Die Fragebögen gehen dann im Original zurück an das Gericht.

5. Versorgungsausgleich zum 2.

Das Gericht schreibt dann die Rentenversicherungsträger (z.B. LVA) an und bitte um Berechnung der Rentenanwartschaften. Dies dauert ungefähr 2 bis 3 Monate oder sogar noch länger. 

6. Scheidungstermin

Irgendwann sind dann die Auskünfte der Rentenversicherer da und diese schickt das Gericht dann an die Ehepartner mit der Bitte um Überprüfung. Meistens wird gleichzeit an Termin für die Ehescheidung mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten anberaumt.

7. Scheidungstermin

Beim Scheidungstermin muss wenigstens eine Seite anwaltlich vertreten sein. Der Termin dauert ungefähr 15 Minuten. Das Gericht fragt nur, ob man sich scheiden lassen will und wie lange man schon getrennt lebt. Dann wird meistens noch gefragt, ob die anderen Scheidungsfolgen bereits geklärt sind. Auf keinen erörtert das Gericht, wer an der Scheidung Schuld war;dies spielt nach deuschem Recht keine Rolle. 

Weiter wird dann der Versorgungsausgleich erörtert. Das Gericht fragt meist auch, ob die Parteien wissen was ein Versorgungsauslgeich (Ausgleich der Renteanwartschaften) ist. Die zu übertragenen Anwartschaften werden vom Gericht ausgerechnet.

Sodann wird meist das Scheidungsurteil verkündet. Bis zur Verkündung ist die Sitzung nicht öffentlich.

Wenn kein Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel erklärt wird, wird die Scheidung nach Ablauf der Berufungsfrist (1 Monat ab Zustellung) wirksam. Ein Rechtsmittelverzicht kann nur erklärt werden, wenn beide Seiten einen Anwalt haben, der natürlich anwesend sein muss.

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Allgemein, Familienrecht, News, Scheidung | No Comments »


Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?

Donnerstag, Mai 28th, 2009

Polnischer Rechtsanwalt und polnischer Rechtsberater – ist dies nicht das Gleiche?

Deutsche Geschäftsleute sind meist etwas irritiert, wenn sie in Polen einen Rechtsanwalt suchen und dann zur Antwort bekommen, ob sie lieben einen polnischen Anwalt oder einen Rechtsberater haben möchten. 

Es gibt eine Unterscheidung in Polen zwischen Anwalt und Rechtsberater. Der polnische Rechtsanwalt nennt sich “Adwokat” (Rechtsanwalt) und der polnische RechtsberaterRadca Prawny” (Rechtsberater).

Was ist nun genau der Unterschied zwischen einen Rechtsanwalt und einen Rechtsberater in Polen?

Ein polnischer Rechtsanwalt (Adwokat) ist vergleichbar mit dem deutschen Rechtsanwalt. Er muss in Polen ein Jurastudium absolvieren, welches er aber nicht mit einem Staatsexamen, sondern mit einer Masterarbeit abschließt. Danach beantragt er die Zulassung zur Referendariat (Aplikacja). Hierfür muss er einen Test bestehen. Dieser Test ist recht schwierig. Im letzten Jahr lag die Durchfallquote bei ungefähr 80 %. Der Test wird zentral erstellt. Nach der bestandenen Prüfung erfolgt das Referendariat. Dieses ist – meiner Ansicht nach – besser auf den Anwaltsberuf abgestimmt als das deutsche. Das Referendariat der polnischen Anwaltsanwärters dauert jetzt “nur” noch 3 Jahre (bis vor kurzem waren dies noch 3,5 Jahre). Es wird abgesehen von einer Station bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft von jeweils 3 Monaten überwiegend beim Anwalt (Adwokat) abgeleistet. Das polnische Referendariat wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Auch diese ist schwer; die Durchfallquote ist aber nicht mehr so hoch, wie bei der Eingangsprüfung. Nach bestandener Prüfung ist die Zulassung zur Anwaltschaft in Polen nur noch eine Formalität.

Der Rechtsberater muss ebenfalls – nach abgeschlossenen Jurastudium - eine Prüfung für das Referendariat machen. Bis vor kurzem war dies eine eigentständige Prüfung. Ab diesem Jahr erfolgt die Prüfung gemeinsam mit den Anwärtern für den Anwaltsberuf. Auch die Ausbildung des Referendar´s bei den Rechtsberatern in Polen ist sehr praxisorientiert. Die meist Zeit verbringt der Auszubildende in seiner Ausbilderkanzlei (ebenfalls Rechtsberater). Nach Abschluss des Referendariats - auch hier mit einer Prüfung - erfolgt die Zulassung als Rechtsberater in Polen.

Der Rechtsberater in Polen war früher – und dies ist teilweise noch heute so – stärker auf wirtschaftliche Mandate spezialisiert. Dies hängt damit zusammen, dass der polnische Rechtsberater nicht auf allen Rechtsgebieten tätig sein durfte. Er durfte z.B. keine familienrechtlichen Mandate in Polen und auch keine Strafmandate übernehmen. Dies ist heute zum Teil nicht mehr so.

Weiter konnte der polnische Rechtsberater – im Gegensatz zum zum Rechtsanwalt in Polen - auch angestellt werden. Rechtsberater sind häufig in Firmen angestellt. In Bezug auf die Berufsregeln gibt es auch Unterschiede. Das Werberecht ist bei den polnsichen Rechtsberatern etwas liberaler als bei den polnischen Rechtsanwälten. Weiterhin gibt es auch zwei Kammern, eine für die Anwälte in Polen und eine für die polnsichen Rechtsberater.

Trotz aller Unterschiede kann man sagen, dass beide Berufsgruppen gut ausgebildet sind. Viele Anwälte und Rechtsberater in Polen rechnen damit,dass die Unterscheidung zukünftig immer unwichtiger wird und vielleicht irgendwann in Zukunft beide Berufsstände zu einen verschmelzen werden.

Spätestens dann brauchen sich die deutschen  nicht mehr fragen: “Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater in Polen?”.

Rechtsanwalt Martin- Löcknitz-Berlin-Stettin

 

Rechtsanwalt11 in

Rechtsanwälte Polen - Kanzlei Stettin

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Allgemein, News, Polnisches Recht, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwalt Polen, Rechtsanwälte Polen | No Comments »


Scheidung vor dem Notar?

Sonntag, Mai 24th, 2009

Scheidung vor dem Notar?

Viele Mandanten fragen sich, ob eine Ehescheidung mittlerweile auch vor einem Notar durchgeführt werden kann. Darüber wurde ja immer wieder in der Presse berichtet. Geht dies nun bereits?

Die Politik versucht natürlich eine solche Scheidung zu ermöglichen. Der Grund dafür ist schnell gefunden, es geht um die Einsparung von Kosten (Entlastung der Familiengerichte). Eine Scheidung vor dem Notar ist in Deutschland aber immer noch nicht möglich. Die entsprechenden Gesetzesvorhaben sind biser -aufgrund des starken Widerstandes – gescheitert.

Eine solche Scheidung würde auch – meiner Ansicht nach – kaum Sinn machen. Die Eheleute würden sich im Vorfeld kaum informieren und keinen anwaltlichen Beistand beauftragen. Nur dieser kann parteilich über die einzelnen Scheidungsfolgen aufklären. Der Notar muss letztendlich immer unparteiisch sein, was auch ein Nachteil sein kann, zumindest für den Ehepartner der Ansprüche hat.

Bei der Ehescheidung ist zu beachten, dass viele Scheidungsfolgen, wie

  • Trennungsunterhalt (eigentlich eine Trennungsfolge)
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Hausratsaufteilung
  • Zugewinn
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich

zu beachten sind. Hier müssen sich die Eheleute vorher informieren, um keine Nachteile zu erleiden.

Von daher ist eine Scheidung vor dem Notar – zu Recht - in Deutschland immer noch nicht möglich.

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Posted in Allgemein, Familienrecht, News, Scheidung | No Comments »


Was ist der Unterschied zwischen Todschlag und Mord?

Samstag, Mai 23rd, 2009

Was ist der Unterschied zwischen Todschlag und Mord?

Vielen ist nicht ganz klar, was der Unterschied zwischen Totschlag und Mord ist. Ein Unterschied ist aber meist bekannt. Beim Mord gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe (wobei diese meist nicht lebenslang ist, aber dies ist eine andere Geschichte). Wer wegen Mordes verurteilt wird, kann als Strafe von daher nur lebenslang bekommen.

Was ist der Hauptunterschied?

Man kann sagen, dass der Mörder ein “besonders übler” Totschläger ist. Wie beim Totschlag wird beim Mord auch ein Mensch vorsätzlich getötet. Beim Mord kommen aber noch besondere, besonder verwerfliche Umstände hinzu. So z.B. das Töten aus Mordlust, Habgier, Grausamkeit, zur Ermöglichung oder zur Verdeckung einer Straftat, auch aus Eifersucht und weitere niedrige Beweggründe.

Gänzlich unjuristisch gesagt, ist der Mörder eben ein besonders “fieser Totschläger”.

 

Rechtsanwalt2 in

Anwalt Martin

Share Save 171 16 in

Tags: , , , , , ,
Posted in Allgemein, News, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwalt-Strafrecht-Berlin, Strafrecht | No Comments »


Herzlich Willkommen!

Sonntag, Mai 17th, 2009

Willkommen bei WordPress. Dies ist Ihr erster Beitrag. Bearbeiten oder löschen Sie Ihn, und fangen Sie dann mit dem Bloggen an!

Share Save 171 16 in

Posted in News | No Comments »