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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; News</title>
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		<title>Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Mietvertrag möglich?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2010/01/ausschluss-der-ordentlichen-kuendigung-im-mietvertrag-moeglich/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 18:53:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Mietvertrag möglich?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Mietvertrag möglich?</strong></p>
<p>Der Vermieter hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass der Mietvertrag für einen gewissen Zeitraum besteht. Da sich der Mieter schnell vom Mietvertrag durch ordentliche Kündigung (Frist 3 Monate) lösen kann,  was dem Vermieter verwehrt ist, macht es wirtschaftlich für den Vermieter Sinn, wenn er die ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausschließt, um so sichere Mieteinnahmen zu haben. Die Frage, die sich stellt, was darf hier vereinbart werden?</p>
<p><strong>Ausschluss für unangemessen lange Zeit</strong></p>
<p>Der BGH hat entschieden, dass der Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Formularmietvertrag für eine Dauer von 10 Jahren unzulässig ist. Der Mieter wird hier unangemessen benachteiligt. Ein Ausschluss für zwei Jahre wird aber in der Regel noch für zulässig erachtet.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d8588680ff4746d4eb323b82c9914aa5"title="Anwalt Berlin Marzahn"  rel="nofollow">Anwalt Berlin Marzahn</a></p>
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		<title>Was ist eine Eideststattliche Versicherung?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/was-ist-eine-eideststattliche-versicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Sep 2009 08:07:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was ist eine Eideststattliche Versicherung?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Was ist eine Eideststattliche Versicherung?</strong></p>
<p>Eine Versicherung an Eides &#8211; oder kurz EV &#8211; statt ist etwas was jeder schon einmal gehört hat. Was dies aber genau ist, wissen die Wenigsten. Von daher soll hier kurz erläutert werden, was eine Eidesstattliche Versicherung ist und wo man diese häufig abgibt.</p>
<p><strong>Was ist eine EV?</strong></p>
<p>Eine eidesstattliche Versicherung ist eine besondere Beteuerung/ Glaubhaftmachung eines Sachverhalts. Das besondere daran ist, dass man &#8211; ebenso, wie beim Eid &#8211; mit höheren strafrechtlichen Sanktionen rechnen muss, wenn man die EV wahrheitswidrig abgibt.</p>
<p><strong>Wo findet man die Versicherung an Eides statt:</strong></p>
<p>Die EV findet man häufig bei der Zwangsvollstreckung von Forderungen. Wenn diese erfolglos ist, kann der Gläubiger beantragen, dass der Schuldner ein Vermögensverzeichnis vorlegt und die Richtigkeit der Angaben an Eidest statt versichert. Früher nannte man dies &#8220;Offenbarungseid&#8221;. Hier macht sich der Schuldner starfbar, wenn die Angaben wahrheitswidrig sind.</p>
<p>Auch in Zivilsachen wird die EV benutzt um einen Sachverhalt vor allem im einstweiligen Verfügungsverfahren oder Anordnugnsverfahren glaubhaft zu machen. In diesen Verfahren ist die EV ein eigenständiges Beweismittel.</p>
<p>Wenn man Prozesskostenhilfe beantragt, dann wird auch hier die EV abgegeben und die Angaben an Eidest statt versichert.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin - Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A. Martin &#8211; Anwalt Berlin</a></p>
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		<title>Kann man sich im Strafverfahren selbst vertreten?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-sich-im-strafverfahren-selbst-vertreten/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 08:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man sich im Strafverfahren selbst vertreten?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man sich im Strafverfahren selbst vertreten?</strong></p>
<p>Über Anwaltszwang ist schon viel geschrieben worden. Ab dem Landgericht gibt es in Zivilsachen den Anwaltszwang in Deutschland (sogar vor dem Amtsgericht z.B. in Scheidungssachen). Wie ist dies aber im Strafverfahren. Muss man einen Anwalt haben oder kann man sich selbst vertreten?</p>
<p><strong>Anwaltszwang in Strafsachen?</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist es so, dass der Begriff Anwaltszwang für Strafsachen nicht so richtig passt. In Zivilsachen bedeutet dies, dass man faktisch ohne Anwalt keine eigenen Anträge stellen kann un die Sache damit verloren ist, wenn man nicht anwaltlich vertreten ist.  In Strafsachen schreibt das Gesetz dem Angeklagten/ Beschuldigten das Recht auf einen Pflichtverteider zu. Dem Angekagten wird dann ein sog. Pflichtverteidiger bestellt, der diesen dann in der Hauptverhandlung vertritt. Wichtig ist, dass man nicht bei allen Straftaten ein Recht auf einen Pflichtverteidiger hat, sondern nur bei schwierigen oder schweren Sachen.  So hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn dem Angeklagten ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer Mindestfreiheitsstrafe von wenigestens 1 Jahr. Darüber hinaus bei Hauptverhandlungen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in der 1. Instanz. Befindet sich der Beschuldigte seit wenigstens 3 Monaten in Untersuchungshaft wird ebenfalls ein Pflichtverteidiger bestellt.</p>
<p><strong>Hier nochmals die Fälle der Bestellung eines Pflichtverteidigers:</strong></p>
<ul>
<li>Hauptverhandlung in der 1. Instanz vor dem LG oder OLG</li>
<li>Vorwurf eines Verbrechens</li>
<li>Verfahren kann zu einen Berufsverbot führen</li>
<li>Beschuldigte ist wenigstens 3 Monate in U-Haft</li>
<li>Vorbereitung eines Gutachtens über psychischen Zustand</li>
<li>Durchführung eines Sicherungsverfahrens</li>
<li>Ausschluss des bisherigen Verteidigers</li>
<li>schwere der Tag oder Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage auf Antrag</li>
</ul>
<p>Ohne Verteidiger darf in den obigen Fällen in der Regel gar nicht verhandelt werden auch wenn der Angeklagte hier anderer Meinung ist.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin - Anwalt Martin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin &#8211; Anwalt A. Martin</a></p>
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		<title>Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-eine-defekte-sache-auch-ohne-originalverpackung-zurueckgeben/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 03:45:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?</strong></p>
<p>Wer kennt dies nicht, man kauft etwas und später stellt sich heraus, dass die Sache einen Mangel hat. Die Originalverpackung ist nicht mehr vorhanden und der Verkäufer schaut einen mit ernsten Gesichtausdruck an sagt mit fester Stimme &#8220;Ohne Originalverpackung können Sie hier nichts umtauschen!&#8221; Alles Einreden auf den Verkäufer hilft nichts, dieser ist felsenfest von seiner Ablehnung überzeugt. Zu Recht?</p>
<p><strong>Rechte bei Sachmängel?</strong></p>
<p>Der Verkäufer hat Unrecht. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrecht geltend machen. Über den <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=2efa278c8148cfb3dab8ae31e8ec4ae2"title="Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie"  rel="nofollow">Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie</a> hatte ich ja bereits gepostet.</p>
<p>Die Gewährleistungsrechte sind starke Rechte des Käufers (geregelt in den §§ 437 ff. BGB). Als erstes kann der Käufer bei einem Mangel eine sog. Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er die Sache repariert oder umtauscht.</p>
<p>Die Rechte kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der <strong>Originalverpackung </strong>abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.</p>
<p>Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten <strong>6 Monate</strong> nach dem Kauf, dann muss der Käufer auch nicht beweisen, dass der Mangel aus der nicht vom ihm versursacht wurde.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich nun gegenüber den besser wissenden Verkäufer verhalten?</strong></p>
<p>Wichtig ist, dass es keinen Sinn macht &#8220;stundenlang&#8221; mit jemanden zu diskutieren, der meist ohnehin keine Ahnung von der Rechtslage hat. Der Verkäufer/Angestellte ist kein <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt"  rel="nofollow">Anwalt</a>, sondern ausgebildet den Kunden ein Produkt zu erklären und zu verkaufen. Im Übrigen ist der Verkäufer im Laden meist auch nicht der &#8220;Verkäufer&#8221; im Rechtssinn. Dies ist nämlich die Firma, in der der Verkäufer arbeitet, z.B. eine Möbehaus, eine Elektronikkette etc.</p>
<p>Es macht Sinn &#8211; wenn keine Einsicht auf der anderen Seite vorhanden ist &#8211; die Sache über einen <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt"  rel="nofollow">Rechtsanwalt </a>zu lösen oder die Rechtsabteilung anschreiben.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A.Martin-Arbeitsrecht Berlin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gibt es Prozesskostenhilfe für das Strafverfahren?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/gibt-es-prozesskostenhilfe-fuer-das-strafverfahren/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 03:28:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gibt es Prozesskostenhilfe für das Strafverfahren?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Gibt es Prozesskostenhilfe für das Strafverfahren?</strong></p>
<p>Prozesskostenhilfe oder kurz PKH ist eine Möglichkeit um ein Gerichtsverfahren zu finanzieren. Viele Mandanten meinen, dass im Strafverfahren ihre Rechtschutzversicherung greift oder sie Prozesskostenhilfe bekommen, dies ist aber nicht richtig.</p>
<p><strong>Prozesskostenhilfe und das Strafverfahren</strong></p>
<p>Im Strafverfahren gibt es grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe. Die PKH ist eine Möglichkeit der Finanzierung von Verfahren in Zivilsachen, Arbeitsrechtssachen, Verwaltungssachen und Sozialrechtssachen. Für das Strafverfahren hat der Gesetzgeber keine Prozesskostenhilfe vorgesehen.</p>
<p>Ebenso greift die Rechtsschutzversicherung in Strafsachen nur in ganz wenigen Fällen.</p>
<p>Allerdings kann es nicht sein, dass der im Strafverfahren Beschuldigte, der sich gegen den Staats verteidigen und sogar mit Gefängnisstrafe rechnen muss, schlechter steht als derjenige der wegen einer Nachbarrechtsstreitigkeit um € 150,00 die Zivilgericht bemüht. Der Gesetzgeber hat als Gegenstück zur PKH im Strafverfahren den sog. Pflichtverteidiger eingeführt.</p>
<p><strong>Strafverfahren und Pflichtverteidiger</strong></p>
<p>Nicht jeder Beschuldigte /Angeschuldigte/ oder Angeklagte hat einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Gerade bei leichteren Delikten hält der Gesetzgeber es nicht für nötig, dass der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger bekommt. Im Gesetz (Strafprozessordnung) ist geregelt, dass eine Bestellung eines Pflichtverteidigers nur in bestimmten Fällen erfolgt. Der wichtigste Fall ist der, dass dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Ein Verbrechen liegt dann vor, wenn die Tat, die dem Beschuldigten vorgeworfen wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr bedroht ist.</p>
<p>Aber auch in anderen Fällen kann eine Beiordnung erfolgen z.B. bei Haft, bei schwieriger Sach- und Rechtslage, wenn von meheren Beschuldigten einer keinen Verteidiger hat usw.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin - Anwalt "  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Rechtsanwalt A. Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigung wegen Ruhestörung &#8211; wie macht man das?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/kuendigung-wegen-ruhestoerung-wie-macht-man-das/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 09:57:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kündigung wegen Ruhestörung &#8211; wie macht man das?</strong></p>
<p>Was soll denn schon an einer Kündigung wegen Ruhestörung schwierig sein? Mehr als Sie jetzt vielleicht denken. Die meisten Kündigungen wegen Lärmbelästigung, die ohne Anwalt erhoben werden, scheitern. Warum?</p>
<p><strong>Lärmbelästigung</strong></p>
<p>Wann liegt eine Lärmbelästigung vor? Jeder weiß, was Lärm ist. Es gibt hier &#8211; da Lärm immer subjektiv empfunden wird &#8211; diverse Verordnungen. Aber wer hat schon zu Hause ein Messgerät,um die Lautstärke zu erfassen.</p>
<p>Um die Sache einfacher zu machen, macht es zunächst Sinn in die Hausordnung zu schauen. Dort sind meistens die Zeiten aufgelistet, während derer Ruhe herrschen sollte. Aber auch darüber hinaus muss nicht jede Lärmbelästigung hingenommen werden. Ansonsten gilt, dass nach 22 Uhr laute Musik und Lärm zu vermeiden sind.</p>
<p><strong>Anzeige beim Vermieter</strong></p>
<p>Vor einer Kündigung muss der Vermieter informiert werden. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben den &#8220;Mangel&#8221; zu beseitigen.</p>
<p><strong>Lärmprotokoll</strong></p>
<p>Das Wichtigste &#8211; und daran scheitern die meisten Kündigungen &#8211; ist das sog. Lärmprotokoll. Der Mieter muss genau ausschreiben, wann es , wo , wie laut geworden ist. Die Lautstärke kann dabei umschrieben werden, wie (Zimmerlautstärke etc.). Ohne dieses Lärmprotokoll ist die Kündigung schwer durchzusetzen. Das Protokoll sollte wenigstens über 2 bis 3 Wochen geführt werden.</p>
<p>Wenn der Vermieter dann das Problem mit dem Lärm nicht löst, dann kann der Mieter kündigen. Zuvor besteht natürlich die Möglichkeit der Mietminderung.</p>
<p>Es spielt keine Rolle, ob der Mieter alles getan hat, um den Lärm abzustellen (z.B. mit den &#8220;Störenfried&#8221; sprechen). Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Klagt der Vermieter dann gegen den Mieter kann dieser das Lärmprotokoll und ggfs. Zeugen nutzen, um den den Kündigungsgrund nachzuweisen.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		<item>
		<title>Vertrag von Lissabon &#8211; Bundesverfassungsgericht watscht die Bundesregierung ab!</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/vertrag-von-lissabon-bundesverfassungsgericht-watscht-die-bundesregierung-ab/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/vertrag-von-lissabon-bundesverfassungsgericht-watscht-die-bundesregierung-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 08:22:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag von Lissabon]]></category>

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		<description><![CDATA[Vertrag von Lissabon - Bundesverfassungsgericht watscht die Bundesregierung ab!]]></description>
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		</div>
<p><strong>Vertrag von Lissabon &#8211; Bundesverfassungsgericht watscht die Bundesregierung ab!</strong></p>
<p>Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon abgewatscht.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht rügte vor allen, dass die Beteiligung des Bundestages nicht im ausreichenden Maße erfolgte. Dies muss nun nachgeholt werden. Das entsprechende Gesetz ist unwirksam und verstößt gegen Art. 28 des GG.</p>
<p>Im Übrigen stellte das Bundesverfassungsgericht aber klar, dass ist &#8211; mit Ausnahme der nicht ausreichenden Beteiligung des Bundestages &#8211; keine grunsätzlichen Bedenken gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon habe. &#8220;Das Grundgesetz sagt ja zum Vertrag von Lissabon!&#8221;.</p>
<p>Eine Watsche für die Bundesregierung ist die Entscheidung aber allemal. Diese muss nun die Beiteilung des Bundestages nachholen, das entsprechende Ausführungsgesetz ist verfassungwidrig.</p>
<p>Das Gericht führte aus, dass die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde zum Vertrag von Lissabon solange nicht erfolgen darf, bis die verfassungsrechtlichen Bedenken hier ausgeräumt sind.</p>
<p>Jetzt muss die Bundesregierung handeln.</p>
<p>Die Verfassungsbeschwerden an sich hatten noch dem Bundesverfassungsgericht aber keinen Erfolg.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">RA A. Martin &#8211; Berlin</a></p>
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		<title>heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/heimliches-rauchen-am-arbeitsplatz-kuendigungsgrund/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/heimliches-rauchen-am-arbeitsplatz-kuendigungsgrund/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 27 Jun 2009 08:12:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Arbeitsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber Rauchverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung wegen Rauchens]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchen Arbeitsplatz]]></category>
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		<description><![CDATA[heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0747005269309e34cf48a8612e660a52"title="Rauchen am Arbeitsplatz"  rel="nofollow">heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?</a></strong></p>
<p style="text-align: left;"><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=aa67640e8a72c2be8a5268c2e7a16b0d"title="Anwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">von Anwalt Arbeitsrecht Berlin</a></em></p>
<p>Der Nichtraucherschutz wird immer stärker. Viele Raucher sind verunsichert und fragen sich, ob sie und wenn ja wo bei der Arbeit rauchen dürfen. Wenn dies aber verboten ist, kann man dann vom Arbeitgeber gekündigt werden?</p>
<p><strong>Rauchen am Arbeitsplatz</strong></p>
<p>Der Arbeitgeber kann durch Betriebsvereinbarung oder durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ggfs. sogar durch sein Direktionsrecht das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten. Daran haben sich alle Arbeitnehmer zu halten.</p>
<p><strong>Kündigung wegen Rauchens beim einmaligen Verstoß?</strong></p>
<p>Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Rauchverbot einmalig ohne dass dabei eine besondere Gefährdung ausgeht, dürfte eine Kündigung nicht ohne weiteres möglich sein. Der Arbeitgeber muss zuvor abmahnen. Ein Ausnahmefall wäre denkbar, wenn ein grober Verstoß vorliegt, der mit einer Gefährdung für Leib und Leben einhergeht. Vorstellbar wäre der Angestellte an der Tankstelle, der mit brennender Zigarette ein Kfz betankt.</p>
<p><strong>Kündigung wegen Rauchens mehrmaligen Verstößen?</strong></p>
<p>Bei mehrmaligen, hartnäckigken Verstößen gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach vorheriger Abmahnug, zumindest ordentlich kündigen. Dies gilt selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Der Grund kann neben einer Gefährdung (Tankstelle,brennbare Stoffe), auch die Gesundheit der übrigen Mitarbeiter und vor allem die Störung des Betriebsfriedens (zwischen Rauchern und Nichtrauchern) sein.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></p>
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		<title>Wann ist man vorbestraft?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/wann-ist-man-vorbestraft/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 03:35:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundeszentralregister]]></category>
		<category><![CDATA[Führungszeugnis]]></category>
		<category><![CDATA[Offenbarungspflicht Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[vorbestraft]]></category>
		<category><![CDATA[vorstrafen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann ist man vorbestraft?]]></description>
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		</div>
<p><strong>Wann ist man vorbestraft?</strong></p>
<p>Diese Frage höre ich häufg von Mandanten, die gerade ein Strafverfahren zu laufen haben. Die Frage selbst ist schon falsch, was ich kurz erläutern möchte:</p>
<p><strong>Vorstrafe = Verurteilung wegen jeder Straftat egal wie lange und wie hoch die Strafe ausfällt</strong></p>
<p>Jede Strafe wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Dies gilt für den Mörder genauso, wie für denjenigen der Unfallflucht oder einen Diebstahl begangen hat. Die allgemeine Meinung, wonach man wegen geringer Straftaten nicht vorbestraft ist, ist falsch.</p>
<p><strong>Aber es muss doch einen Unterschied geben?</strong></p>
<p>Es muss natürlich einen Unterschied gegen z.B. im Hinblick auf Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zwischen leichten und schweren Straftaten. Hier kommt das sog. Führungszeugnis ins Spiel. Das polizeiliche Führungszeugnis wird häufig angefordert, während das Bundeszentralregister nicht einschlägig ist. Das Bundeszentralregister kann auch nur von ganz wenigen Institutionen angefordert werden (z.B. von Gerichten). Im polizeilichen Führungszeugnis stehen aber nicht alle Eintragungen des Bundeszentralregisters. Von daher sieht z.B. der Arbeitgeber oder die Behörde nicht alles Eintragungen wegen Straftaten. Folgende Eintragungen finden sich nicht im polizeilichen Führungszeugnis:</p>
<ul>
<li>Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätze</li>
<li>Verurteilungen bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe</li>
<li>Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bei Jugendlichen</li>
<li>gelöschte Eintragungen</li>
</ul>
<p>Gegenüber allen Behörden und Personen (Arbeitgeber) kann sich der Betroffene als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn also keine Eintragungen im Führungszeugnis vorliegen. Z.B. gegenüber Gerichten, die das Bundeszentralregister anfordern können, darf man sich aber nicht als nicht vorbestaft bezeichnen, wenn Eintragungen dort vorliegen.</p>
<p>RA A. Martin &#8211; Anwalt in Berlin-Marzahn</p>
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		<title>Alkoholtest durch die Polizei &#8211; Muss ich pusten?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/alkoholtest-durch-die-polizei-muss-ich-pusten/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/alkoholtest-durch-die-polizei-muss-ich-pusten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 03:38:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwalt Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Berlin Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt-Strafrecht-Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkoholtest verweigern]]></category>
		<category><![CDATA[Atemalkoholtest]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[richterlicher Beschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Verhalten gegenüber Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Alkoholtest durch die Polizei - Muss ich pusten?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Alkoholtest durch die Polizei &#8211; Muss ich pusten?</strong></p>
<p><strong>&#8220;Hier mal bitte reinpusten!&#8221;</strong>, so meist die bestimmte und selbstsichere <strong>Aufforderung </strong>des <strong>Polizisten</strong>. Wer kommt da auf die <strong>Idee</strong>, dass man dies gar <span style="text-decoration: underline;"><strong>nicht </strong>machen </span><strong>müsste</strong>. Auch die <strong>Polizisten </strong>kommen -aus gutem Grund &#8211; auch nicht auf die Idee noch hinzuzufügen,&#8221;<em> Sie müssen dies nicht tun, da Sie dazu <span style="text-decoration: underline;">nicht </span><strong>gesetzlich </strong>verpflichtet sind</em>.&#8221;. Dann würde ja kaum jemand den <strong>Test </strong>durchführen und deshalb wird der zweite Satz von der Polizei gerne weggelassen.</p>
<p><strong>Zusammengefasst heißt dies:</strong></p>
<p>Es gibt <strong>keine gesetzliche Grundlage</strong> für den <strong>Atemalkoholtest</strong>. Es gilt der <strong>Grundsatz</strong>, dass der Bürger nicht an seiner <strong>Überführung aktiv </strong>mitwirken muss; er muss nur dulden. Beim Atemalkoholtest ist dies aber kein Dulden, sondern eine Mitwirkung, nämlich das Pusten in das Messgerät. Diese <strong>Mitwirkung </strong>muss der Betroffene nicht machen. Er kann den <strong>Alkoholtest verweigern</strong>.</p>
<p>Nun werden wahrscheinlich einige Leser sagen, was habe ich davon, dann nehmen mich die <strong>Polizisten </strong>zur <strong>Blutentnahme </strong>mit. Dies ist so nicht richtig. Nur aufgrund der <strong>Weigerung </strong>beim <strong>Atemalkoholtest</strong> mitzuwirken, darf noch keine Blutentnahme erfolgen. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die <strong>Persönlichkeitsrechte</strong> des Betroffenen, der nicht auf &#8220;gut Glück&#8221; durchgeführt werden darf. Im Übrigen tendiert mitlerweile die <strong>Rechtssprechung</strong> dazu, dass fast immer von der Polizei ein <strong>richterlicher Beschluss</strong> in Bezug auf den <strong>Blutalkoholtest</strong> erwirkt werden muss. Ohne <strong>Anordnung</strong> des <strong>Richters</strong> darf dies nur noch in Ausnahmefällen geschehen. Es gibt sogar schon einige Gerichte, die in solchen Fällen ein <strong>Beweisverwertungsverbot</strong> ausgesprochen haben.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Man kann den Atemalkoholtest dankend ablehen!</p>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin</a></strong> &#8211; A. Martin</p>
<div id="attachment_175" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=d3778ee424dd67364de08dc83b151b3a" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-175" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/06/rechtsanwalt3.gif" alt="Rechtsanwalt3 in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Anwalt Berlin - A. Martin</p></div>
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