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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Kündigungsschutz</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Arbeitsrecht in Berlin &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 16:22:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht in Berlin &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn? Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin. Welche Fehler werden bei der Arbeitslohnklage vor [...]]]></description>
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		</div>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a3d45b86a7502d3beeb5bc9e9fe5848a"title="Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsrecht in Berlin</a> &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?</strong></p>
<p>Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin.</p>
<p><strong>Welche Fehler werden bei der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=e9c63de81377dec0d21b374da5c1b008"title="Arbeitslohnklage"  rel="nofollow">Arbeitslohnklage</a> vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> häufig gemacht?</strong></p>
<p><strong>1. der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a901165407aa0b3ade2657d60e850e1c"title="Arbeitslohn"  rel="nofollow">Arbeitslohn </a>wird falsch berechnet</strong></p>
<p>Wie hoch der Lohn ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie lange der Arbeitnehmer hierfür arbeiten muss. Man rechnet zunächst den Wochenlohn aus  5 x 8 Stunden und dann wir der Arbeitslohn auf den Monat umgerechnet. Da das Jahr 52 Wochen hat und 12 Monate. Ist der Wochenlohn mal dem Faktor 4,33 zu rechnen. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn (brutto).</p>
<p><strong>2. Lohnabrechnung einklagen</strong></p>
<p>Klage der Arbeitnehmer auf den Lohn, dann ist es häufig so, dass er keine Lohnabrechnung hat. Es macht Sinn die Lohnabrechnung gleich miteinzuklagen.</p>
<p><strong>3. Bruttolohn statt Nettolohn einklagen</strong></p>
<p>Wenn die Lohnklage erhoben ist, dann kommt es in Berlin (vor dem Arbeitsgericht Berlin) häufig vor, dass der Arbeitnehmer auf den Nettolohn klagt und nicht auf den Bruttolohn. Es besteht aber grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Bruttolohn und dieser sollte auch eingeklagt werden, da der Arbeitnehmer ansonsten nicht sicher sein kann, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Der Arbeitnehmer muss dann nach der Lohnklage die Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.</p>
<p><strong>4. Klage auf Arbeitslohn ohne Anwalt</strong></p>
<p>Die Lohnklage bekommt der Arbeitnehmer meistens &#8211; mit Hilfe der Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht Berlin &#8211; noch selbst hin. Was er aber nicht schafft, ist die Erwiderung nach dem Termin. In Arbeitsrechtssachen ist es nämlich so, dass das Gericht (Arbeitsgericht Berlin) zunächst einen so genannten Gütetermin festsetzt, und wenn dieser scheitert, einen Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin folgt meist erst mehrere Monate später. In Vorbereitung des Kammertermines vor dem Arbeitsgericht Berlin, setzt das Gericht, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, eine Frist jeweils auf die Schriftsätze der anderen Seite zu erwidern. Die Verhandlung im Gütetermin bekommt der Arbeitnehmer manchmal noch selbst hin. Wenn er dann aber vor Gericht schriftlich vortragen muss und der Arbeitgeber zum Beispiel anwaltlich vertreten ist, hat er meistens keine sehr großen Chancen der Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin kurzfristig zu gewinnen. Im besten Fall zu der die Gegenseite das Verfahren hinaus. Im schlimmsten Fall unterliegt der Arbeitnehmer, da erdie zivilprozessualen Regeln nicht beachtet hat. Ein <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow"><strong>Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin</strong></a> sollte der Arbeitnehmer also grundsätzlich beim Einklagen von Arbeitslohn und vor allem auch bei der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19294a1b878dcff061ddcacb4787cdd6"title="Kündigung"  rel="nofollow">Kündigung </a>(<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzlage</a>)beauftragen. Wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, kann der Arbeitnehmer die Beiordnung eines <em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=4f18788e1327df834e4a9045f82fce0c"title="Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalts im Arbeitsrecht in Berlin</a></em> beantragen.</p>
<p><strong>5. fehlende Belege im Arbeitsrechtsstreit</strong></p>
<p>Im Streitfall muss der Arbeitnehmer den Lohnanspruch belegen können. Sofern eine Lohnabrechnung hat, sollte diese natürlich mit eingereicht werden. Genau genommen stellt die Arbeitgeber durch die Erstellung der Lohnabrechnung die dort ausgewiesene Betrag unstreitig. Faktisch heißt dies, dass es für den Arbeitgeber sehr schwer ist später vorzutragen, dass dieser Lohn in der Höhe nicht richtig ist. Für den Arbeitnehmer ist ebenso wichtig, dass er, sofern er keine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=68c92d389ec8a18da11326c78bfb43b0"title="Lohnabrechnung"  rel="nofollow">Lohnabrechnung </a>hat, die Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnklage einklagt.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin - Arbeitsrecht"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Arbeitsrecht in Berlin &#8211; RA A. Martin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=562235195bc46b3d9270123d0dd67310"class="a2a_dd addtoany_share_save"  rel="nofollow"><img src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share Save 120 16 in "  /></a> </p>
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		<title>Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin &#8211; Wie geht dies?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/12/kuendigungsschutzklage-vor-dem-arbeitsgericht-berlin-wie-geht-dies/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 11:51:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin - Wie geht dies?]]></description>
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		</div>
<p><strong>Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin &#8211; Wie geht dies?</strong></p>
<p>Eine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>ist meist die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Kündigung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung meist keine andere Wahl. Versäumt er die Frist zur Klageeinreichung ist sowohl der Arbeitsplatz mit Sicherheit weg als auch eine mögliche <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=643a32dfef596b2dff2b97ea74880b49"title="Abfindung Berlin"  rel="nofollow">Abfindung</a>.</p>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=9c5501da7b7578880730ce901096f6fb"title="Kündigungsschutzklage Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin</a></strong></p>
<p>Wichtig ist für den Arbeitnehmer zu wissen, dass die Frist für die Klageerhebung 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung beträgt. Diese Frist darf der Arbeitnehmer nicht versäumen.</p>
<p>Rechtsanwälte reichen die Klage häufig am letzten Tag des Fristablaufes per Fax ein. Dies ist zulässig und wahrt die Frist.</p>
<p>Das zuständige Arbeitsgericht ist in fast allen Fällen das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers. Von daher muss der Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber in Berlin den Firmensitz hat die Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen.</p>
<p><strong>Arbeitsgericht Berlin</strong><br />
Magdeburger Platz 1<br />
10785 Berlin</p>
<p>Tel.: (030) 90171-0</p>
<p>Fax: (030) 90171-222</p>
<p>Das <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> wird nach Eingang der Kündigungsschutzklage- Gerichtskosten sind nicht vorab vom Arbeitnehmer zu zahlen &#8211; sehr kurzfristig einen Termin zur sog. Güteverhandlung anberaumen. Außerdem wird die Kündigungsschutzklage der Gegenseite zugestellt, meist gleichzeitig mit der Ladung zum Termin.</p>
<p>In vielen Fällen &#8211; so ist dies zumindest in Berlin &#8211; wird die Gegenseite (also der Berliner Arbeitgeber) gar keine Einlassung zur Kündigungsschutzklage vor dem Gütetermin abgeben. Meist erfolgt die erste Einlassung zur Klage erst im Termin. Dies ist nicht ungewöhnlich und führt auch nicht zu irgendwelchen Rechtsnachteilen für den Arbeitgeber.</p>
<p>Im Gütetermin wird dann der Fall vor dem Gericht besprochen. Am besten ist es, wenn der Arbeitnehmer persönlich anwesend ist. In den meisten Fällen wird in der sog. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin bereits eine Einigung getroffen (Abfindung).</p>
<p>Da das Arbeitsgericht Berlin sehr stark ausgelastet ist, muss man sich nicht wundern, dass die Termine meist in 15 Minuten-Takt vergeben werden. Manchmal sind sogar zur gleichen Zeit mehrere Termine anberaumt. Diese finden natürlich nicht gleichzeitig statt. Auch kann man in den Gerichtssaal ohne Aufforderung (man muss nicht an die Tür klopfen) eintreten. Die Verhandlungen sind öffentlich.</p>
<p>Es kann durchaus Sinn machen, wenn man sich schon &#8220;ein paar Verhandlungen vorher&#8221; in den Gerichtssaal setzt und so die &#8220;Stimmung&#8221; und die Art der Verhandlungsführung des Richters/ der Richterin mitbekommt. Dies kann später für die eigene Verhandlung eine wichtige Information sein (so auch ich dies jedenfalls immer).</p>
<p>Es ist sinnvoll sich nicht vor dem Haupteingang des Arbeitsgerichts Berlin zu verabreden, sondern direkt vor dem Eingang zum jeweiligen Gerichtssaal, da man am Eingang schon mal schnell jemanden übersieht und dann noch mehrere Minuten zum Saal braucht.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kann man kündigen ohne abzumahnen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/kann-man-kuendigen-ohne-abzumahnen/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:46:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man kündigen ohne abzumahnen?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man kündigen ohne abzumahnen?</strong></p>
<p>Vielen kennen es: &#8220;Es abmahnen, dann kündigen!&#8221;. Ist dies richtig? Muss man vor jeder <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=448c4895119765ff026bfd372b2a7496"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung </a>abmahnen?</p>
<p><strong>Kündigung und Abmahnung</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist die verhaltensbedingte Kündigung (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0bd06ff60543e268aad87605812bc414"title="Kündigungsschutzgesetz Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzgesetz</a>) im Normalfall erst nach vorheriger Abmahnung möglich. Es gibt keinen Grundsatz, wonach man z.B. 3 x abmahnen muss. Eine Abmahnung ist bei groben Verstößen in der Regel ausreichend.</p>
<p><strong>Kündigung ohne Abmahnung?</strong></p>
<p>Eine Kündigung kann aber auch schon ohne Abmahnung wirksam &#8220;ausgesprochen&#8221; werden. Und zwar dann, wenn ein sehr schwerer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers vorliegt. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt oder diesen sogar schlägt. In diesen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung außerordentlich kündigen.</p>
<p>RA A. Martin &#8211; Berlin</p>
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		<title>Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 07:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[außerordentliche Kündigung]]></category>
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			</a>
		</div>
<h3><strong><span style="font-family: mceinline;">Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung</span></strong></h3>
<p>Nachvollziehbar ist, dass wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestiehlt, dass dieser mit einer außerordentliche und fristlosen Kündigung rechnen muss. Gilt dies aber auch bei geringen Beträgen?</p>
<p><strong>der €1,30 Fall</strong></p>
<p>Einer der bekanntesten Fälle, wenn es um die Unterschlagung von geringwertigen Sachen geht, ist der Fall der Berliner Kassiererin, die zwei Pfandbons im Wert von insgesamt € 1,30 zu Unrecht einlöste. Der Arbeitgeber <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=c3c42cea1d3ebc1c4c2774ca72e4b19f"title="Kündigung"  rel="nofollow">kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis &#8211; ohne Abmahnung &#8211; fristlos und außerordentlich</a>. Die Arbeitnehmerin erhob <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dbc14fe820c890b4caff734305e6cc1f"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>und unterlag sowohl vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> als auch vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=c0dbd7532f1b0fd561fe80a10d45c1f1"title="Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg"  rel="nofollow">Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg</a>. Der Fall hatte in den Medien für großes Aufsehen gesorgt. <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=822f9e466af2f5a7a4f2e3b6d213921f"title="Bundesarbeitsgericht"  rel="nofollow">Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass die Sache weitergeht. Die Revision wurde zugelassen.</a></p>
<p><strong>kleine Diebstähle können auch zur Kündigung führen</strong></p>
<p>Der obige Fall ist keine Ausnahme. Es gibt diverse Entscheidungen hierzu. So wurde entschieden (BAG), dass beim Diebstahl eines Bienenstiches eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.</p>
<p>Grundsätzlich gilt, dass selbst kleinste vorsätzliche Vermögensschädigungen des Arbeitgebers eine sofortige und außerordentliche Kündigung nach sich ziehen können. Eine Abmahnung muss vorher nicht erfolgen, da eine schwerwiegende Vertrauensstörung vorliegt. Wer vertraut einem Arbeitnehmer, der stiehlt?</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigungsschutz &#8211; wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/kuendigungsschutz-wie-wehrt-man-sich-als-arbeitnehmer-gegen-eine-kuendigung-des-arbeitgebers-kuendigungsschutzklage/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/kuendigungsschutz-wie-wehrt-man-sich-als-arbeitnehmer-gegen-eine-kuendigung-des-arbeitgebers-kuendigungsschutzklage/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 04:00:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[  Kündigungsschutz &#8211; wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung? Als Arbeitnehmer kann man sich schnell in der Situation befinden, dass man sich gegen eine Kündigung wehren muss; man spricht hier vom sog. Kündigungsschutz. Was ist das eigentlich? Kündigungsschutz, was ist das? Mit dem Begriff Kündigungsschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Möglichkeit des [...]]]></description>
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<p></strong><strong>Kündigungsschutz &#8211; wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?</strong></h3>
<p>Als Arbeitnehmer kann man sich schnell in der Situation befinden, dass man sich gegen eine Kündigung wehren muss; man spricht hier vom sog. Kündigungsschutz. Was ist das eigentlich?</p>
<h4>Kündigungsschutz, was ist das?</h4>
<p>Mit dem Begriff Kündigungsschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Möglichkeit des Arbeitnehmers sich gegen eine Kündigung zu wehren. Der stärkste  Schutz vor der Kündigung des Arbeitgeber leitet sich aber vor allem aus dem Gesetz selbst ab, nämlich hauptsächlich aus dem Kündigungsschutzgesetz.</p>
<h4>Was macht das Kündigungsschutzgesetz so wichtig für den Arbeitnehmer?</h4>
<p>Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor Kündigungen des Arbeitgebers, wenn dieser bereits länger als 6 Monate im Betrieb arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen, sondern es muss ein Kündigungsgrund vorliegen.</p>
<p>Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber nur 3 Kündigungsgründe zur Hand:</p>
<ul>
<li><strong>die Kündigung aus betrieblichen Gründen (der häufigste Fall in der Praxis)</strong></li>
<li><strong>die Kündigung aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit des Arbeitnehmers)</strong></li>
<li><strong>die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (z.B. Fehlverhalten des Arbeitnehmers)</strong></li>
</ul>
<p>Alle 3 Kündigungsmöglichkeiten nach dem Kündigungsschutzgesetz haben noch meist weitere Voraussetzungen und Fallstricke für den Arbeitgeber.</p>
<p>So muss der Arbeitgeber bei der Kündigung aus betrieblichen Gründen nachweisen, dass betriebliche Gründe vorliegen, das kein anderer Arbeitsplatzu zur Verfügung steht und das er eine Sozialauswahl getroffen hat. Der Arbeitgeber kann nicht jeden x-beliebigen Arbeitnehmer kündigen, sondern er muss eine Sozialauswahl treffen, d.h. er muss den sozial stärksten Arbeitnehmer entlassen (der noch nicht so lange im Betrieb ist, keine Unterhatlspflichten hat und jung ist).</p>
<p>Bei der personenbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres kündigen. Es müssen z.B. bei einer Erkrankung erhebliche Fehlzeiten vorliegen.</p>
<p>Bei der verhaltensbedingten Kündigung es im Normalfall eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung erforderlich.</p>
<h4>Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage:</h4>
<p>Der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage gehören zusammen. Dem Arbeitnehmer nützt der Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz nichts, wenn er sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers nicht wehrt und keine Kündigungsschutzklage erhebt. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer nur 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. Versäumt er diese Frist hat er in der Regel keine Möglichkeit mehr einen effektiven Schutz gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu erreichen.</p>
<p>Von daher gilt:</p>
<p>Der Kündigungschutz des Arbeitnehmers basiert vor allem auf der Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitnehmer muss aber eine Kündigungsschutzklage erheben, um einen effektiven Schutz erreichen zu können.</p>
<p>Rechtsanwalt Andreas Martin &#8211; Berlin</p>
<p> </p>
<div id="attachment_127" class="wp-caption alignnone" style="width: 108px"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0bd06ff60543e268aad87605812bc414" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-127" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/06/rechtsanwalt.gif" alt="Rechtsanwalt in " width="98" height="38" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Kündigungsschutz</p></div>
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		<title>Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 18:56:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></p>
<p>Die Kanzlei Martin mit <strong>Niederlassung in Berlin</strong> vertritt Mandanten im Raum Berlin in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19294a1b878dcff061ddcacb4787cdd6"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung in Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0bd06ff60543e268aad87605812bc414"title="Kündigungsschutz Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutz Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dbc14fe820c890b4caff734305e6cc1f"title="Kündigungsschutzklage Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=cf896b2be54a6623b35a390c2393f050"title="Abfindung und Kündigung"  rel="nofollow">Abfindung Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=85fdcd9f661087ce28baf2ce5946aae5"title="Arbeitslohn Berlin"  rel="nofollow">Arbeitslohn Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=978f6c070258f442493605ba1b408229"title="Lohnklage Berlin"  rel="nofollow">Lohnklage Berlin</a></p>
<p>Die Kanzlei befindet sich in Berlin-Marzahn. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten betrieben.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihren Besuch!</p>
<p>RA A. Martin</p>
<p>Internetseite: <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=aa67640e8a72c2be8a5268c2e7a16b0d"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></p>
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		<title>Falsch etikiert und schon gek&#252;ndigt? Warum man als Supermarktkassierin gef&#228;hrlich lebt!</title>
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		<pubDate>Fri, 15 May 2009 08:45:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[außerordentliche Kündigung im Kündigungsschutzprozess wegen Falschetiketierung]]></description>
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<p><strong>Falsch etikiert und schon gekündigt? Warum man als Supermarktkassierin gefährlich lebt!</strong></p>
<p>Es kaum schwer vorstellbar, aber wahr. Wenn eine <strong>Supermarktmitarbeiterin </strong>die <strong>Waren falsch etikiert</strong>, dann riskiert diese die <strong>fristlose Kündigung</strong>. Eine <strong>Falschetikierung </strong>kann selbst bei einer <strong>schwerbehinderten Person</strong> und <strong>langer Betriebszugehörigkeit  zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung führen.</strong></p>
<p>So entschied dies das <strong>Landesarbeitsgericht </strong>Köln (LAG Köln 19.01.2009, 5 Sa 1323/08). Allerdings lag der Entscheidung auch ein erstaunlicher Sachverhalt zu Grunde. Ein <strong>schwer behinderter und langjährig beschäftigter Mitarbeiter</strong> eines Supermarktes etiketierte <strong>Fleischwaren </strong>bewusst um und verlängerte somit das <strong>Haltbarkeitsdatum </strong>der Ware umd mehrere Tage.</p>
<p>Vor Gericht äußerte dieser sogar &#8211; im Rahmen der <strong>Kündigungsschutzklage </strong>- dass er dies wöchentlich täte. Das Gericht meinte von daher, dass der Arbeitnehmer völlig das <strong>Verantwortungsgefühl </strong>für die Gesundheit der Kunden verloren habe.</p>
<p>Der <strong>Arbeitgeber </strong><strong>kündigte </strong>aufgrund des Vorfalles das <strong>Arbeitsverhältnis </strong><strong>fristlos aus außerordentlichen Grund</strong>. Der Arbeitnehmer erhob <strong>Kündigungsschutzklage </strong>und unterlag im <strong>Kündigungsschutzprozess </strong>in beiden Instanzen.</p>
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		<title>Abmahnung erhalten, was nun?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/05/abmahnung-erhalten-was-nun/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 10:48:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Abmahnung durch den Arbeitgeber!]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Abmahnung erhalten, was nun?</strong></p>
<p>Viele <strong>Arbeitnehmer </strong>sind beunruhigt, wenn sie eine <strong>Abmahnung </strong>erhalten. Dies gilt vor allem dann, wenn man nicht weiß, wie man sich im Falle des Erhalts einer <strong>Abmahnung </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>verhalten soll.</p>
<p><strong>1. Was ist der Sinn und Zweck der Abmahnung?</strong></p>
<p>Die <strong>Abmahnung </strong>soll dem <strong>Arbeitnehmer </strong>vor Augen führen, dass er sich nicht <strong>ordnungsgemäß </strong><strong>Verhalten </strong>hat. Die Abmahnung ist berechtigt, wenn der <strong>Arbeitnehmer </strong>schuldhaft gegen seine <strong>Verpflichtungen </strong>aus dem <strong>Arbeitsvertrag </strong>verstoßen hat.Dabei muss der Verstoß natürlich eine gewisse Schwere haben.</p>
<p><strong>2. Abmahnung = Kündigungsvorbereitung?</strong></p>
<p>Wenn die <strong>Abmahnung </strong>völlig <strong>überraschend </strong>und scheinbar<em><span style="text-decoration: underline;"> ohne Grund</span></em> erfolgt, dient sie meist, um eine <strong>Kündigung </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>vorzubereiten zu helfen. Der <strong>Arbeitgeber </strong>kann nur in <strong>Ausnahmefällen </strong>wegen eines <strong>Fehlverhaltens des Arbeitnehmers sofort</strong> (fristlos und außerordentliche)  und <strong>außerordentlich </strong>aus <strong>verhaltensbedingten Gründen</strong> kündigen. Er muss erst abmahnen. Die Abmahnung dient dann der Vorbereitung der Kündigung. Der <strong>Arbeitnehmer </strong>sollte auf jeden Fall zum <strong>Rechtsanwalt </strong>gehen, um sich schon vorab zu wehren.</p>
<p>Eine sofortige <strong>Kündigung </strong>aus außerordentlichen <strong>Grund </strong>ist aber zum Beispiel beim <strong>Diebstahl von Firmeneigentum</strong>, selbst bei kleinen Beträgen möglich. Dazu habe ich bereits mehrfach schon geblogt. z.B. (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=171d377c3392f894644353ab9cf0505f"title="außerordentliche Kündigung"  rel="nofollow">außerordentliche Kündigung wegen 1,30 Euro</a> oder <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=21b96d4adc361b7f61a6e5b208ea6411"title="Verdachtskündigung"  rel="nofollow">Verdachtskündigung </a>oder<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=480e982b76444cbc97b0f5636d1184fb"title="Kündigung und Diebstahl"  rel="nofollow"> Diebstahl und Kündigung</a>).</p>
<p><strong>3. Wie kann man sich gegen die erfolgte Abmahnung wehren?</strong></p>
<p>Eine Möglichkeit besteht darin, dass der <strong>Arbeitnehmer </strong>es nicht erst auf die <strong>Kündigung </strong>ankommen lässt und dann die<strong> Rechtmäßigkeit der Abmahnun</strong>g bestreitet (was möglich ist), sondern sich <span style="text-decoration: underline;">gleich </span>gegen die <strong>Abmahnung </strong>wendet. Dies ist möglich, nicht aber in jeden Fall notwendig. </p>
<p>Der Arbeitnehmer hat nämlich einen <strong><span style="text-decoration: underline;">Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte</span></strong>, wenn diese zu <strong>Unrecht </strong>erteilt wurde. Das <strong>Bundesarbeitsgericht </strong>(also auch das A<em>rbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin</em>) geht davon aus, dass sich ein solcher <strong>Anspruch </strong>auf <strong>Entfernung </strong>der <strong>Abmahnung </strong>aus dem <strong>allgemeinen Persönlichkeitsrecht</strong> des Arbeitnehmers ableitet.</p>
<p>Bei der <strong>Überprüfung der Abmahnung</strong> kommt es allein darauf an, ob der <strong>Vorwurf </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>objektiv berechtigt ist.  </p>
<p>Es macht Sinn den Arbeitgeber über einen <strong>Rechtsanwalt </strong>zur <strong>Löschung der Abmahnung</strong> auffzufordern. Macht der Arbeitgeber dies nicht kannd er Arbeitnehmer <strong>Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht</strong> erheben. In <strong>Berlin </strong>wäre dies das<em> Arbeitsgericht Berlin</em>.</p>
<p><strong>4. Muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung angehört werden?</strong></p>
<p>Nein, grundsätzlich nicht. Es sei denn, dies ist <strong>tarifvertraglich </strong>vorgeschrieben (z.B. § 13 BAT).</p>
<p><strong>5. Wann ist der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ausgeschlossenß</strong></p>
<p>Der Anspruch auf <strong>Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte</strong> kann <strong>verjähren </strong>und <strong>verwirken </strong>(z.B. wenn der Arbeitnehmer lange Zeit nichts unternimmt und der Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass nicht mehr passiert; z.B. der Arbeitnehmer entschuldigt sich).</p>
<p>Ein <strong>Ausschluss </strong>aufgrund der kurzen<strong> tarifvertraglichen Ausschlussfristen</strong> kommt grundsätzlich nicht in Betracht.</p>
<p><strong>Nach Beendigung </strong>des <strong>Arbeitsverhältnisses </strong>besteht auch kein <strong>Anspruch </strong>mehr auf <strong>Löschung der Abmahnung</strong>.</p>
<p><strong>6. Werden Abmahnungen vom Arbeitgeber gelöscht oder nach langer Zeit wirkungslos?</strong></p>
<p><strong>Abmahnung </strong>können durch <strong>Zeitablauf </strong>gegenstandslos werden. Viele <strong>Mandanten </strong>gehen felsenfest davon aus, dass dies nach <strong>2 Jahre</strong>n der Fall sein muss, was grundsätzlich aber <strong>nicht </strong>richtig ist. Es gibt hierfür <strong>keine verbindliche Frist</strong>.  Es kommt diesbezüglich immer auf die <strong><em>schwere der Pflichtverletzung</em></strong> an.</p>
<p><strong>7. Wer muss im Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht nachweisen, dass die Abmahnung unrechtmäßig oder rechtmäßig war?</strong></p>
<p>Der <strong>Arbeitgeber </strong>muss das <strong>Fehlverhalten </strong>des <strong>Arbeitnehmers </strong>nachweisen. Gelingt dies nicht, weil z.B. er keine <strong>Beweismittel </strong>hat, verliert er den <strong>Prozess vor dem Arbeitsgericht </strong>und muss die <strong><em>Abmahnung </em></strong>löschen.</p>
<p>Dann gilt die <strong>Abmahnung </strong>als <strong>nicht </strong>vorgenommen.</p>
<p>Wenn Sie <strong>Probleme mit Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Abmahnungen oder Kündigungen</strong> haben, dann helfen wir Ihnen gern. Für mehr Informationen auf <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann ist das Arbeitsgericht Berlin &#246;rtlich in arbeitsrechtlichen F&#228;llen zust&#228;ndig?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/05/wann-ist-das-arbeitsgericht-berlin-oertlich-in-arbeitsrechtlichen-faellen-zustaendig/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 15:55:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urlaubsabgeltung]]></category>
		<category><![CDATA[Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes Berlin]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://arbeitsrecht-berlin-blog.de/rechtsanwalt/?p=58</guid>
		<description><![CDATA[Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes Berlin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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			</a>
		</div>
<h3>
<h2>Wann ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich in arbeitsrechtlichen Fällen zuständig?</h2>
<h3><span style="font-weight: normal;">Das <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> ist </span>sachlich zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten<span style="font-weight: normal;"> zwischen </span>Arbeitgeber <span style="font-weight: normal;">und </span>Arbeitnehmer<span style="font-weight: normal;">.</span></h3>
<h3>Die häufigsten Streitigkeiten sind dabei:</h3>
<ul>
<li>Erhebung einer <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=eaf584bb96dfe7f9d06b452fab902a97"title="Kündigungsschutzklage Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>bei <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=7b742aca0e0714e0aa47fe90d60d976f"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung durch den Arbeitgeber in Berlin</a></li>
<li>Erhebung einer<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=1035f1b628936d96781a4a5778f65ea4"title="Lohnklage Berlin"  rel="nofollow"> Lohnklage in Berlin</a></li>
<li>Klage auf Urlaubsabgeltung</li>
</ul>
<p>Das Arbeitsgericht Berlin ist örtlich zuständig<strong>, wenn:</strong></p>
<ul>
<li><em>der Beklagte (Arbeitgeber)  in Berlin wohnt<br />
</em></li>
<li><em>er Beklagte in Berlin seinen Geschäftssitz oder Niederlassung hat<br />
</em></li>
<li><em>die streitige Verpflichtung in Berlin zu erfüllen wäre</em></li>
</ul>
<ul></ul>
<p><span style="font-weight: normal;">Die beiden ersten Punkte kommen in der Praxis am häufigsten vor. Der </span>Gerichtsstand des Erfüllungsorte<span style="font-weight: normal;">s ist recht selten und häufig auch schwierig nachzuweisen, wenn im Arbeitsvertrag nichts darüber steht.</span></p>
<p><span style="font-weight: normal;">Von daher ist das </span>Arbeitsgericht Berlin<span style="font-weight: normal;"> dann zuständig, wenn Ihr Arbeitgeber in </span>Berlin seinen Geschäftsitz<span style="font-weight: normal;"> hat. Diese </span>Information <span style="font-weight: normal;">kann man einfach z.B. über den </span>Briefkopf des Arbeitgebers<span style="font-weight: normal;"> oder dessen </span>Internetseite <span style="font-weight: normal;">ermitteln. Bestehen zweifel ist auch eine </span>Gewerbeauskunft <span style="font-weight: normal;">oder bei Körperschaften eine Auskunft aus dem Handelsregister sinnvoll.</span></h3>
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		</item>
		<item>
		<title>Kann der Arbeitgeber mir das Arbeitsverh&#228;ltnis k&#252;ndigen, wenn ich eine Straftat begehe?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/05/kann-der-arbeitgeber-mir-das-arbeitsverhaeltnis-kuendigen-wenn-ich-eine-straftat-begehe/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 15:51:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutzklage]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Arbeitsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Arbeitsrecht in Berli]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Berlin Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt für Arbeitsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl Arbeitnehmer Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigugn Marzahn]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwälte Arbeitsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Straftat Arbeitnehmer Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[unrechtmäßige Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[verhaltensbedingte Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[verhaltsbedinte Kündgiung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://arbeitsrecht-berlin-blog.de/rechtsanwalt/?p=56</guid>
		<description><![CDATA[Kündigung bei Straftaten des Arbeitnehmers]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann der Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich eine Straftat begehe?</strong></p>
<p>Das der Arbeitgeber das <strong>Arbeitsverhältnis </strong><strong>außerordentlich </strong><strong>kündigen </strong>kann, wenn eine <strong>Straftat </strong>gegen das <strong>Eigentum </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>vom Arbeitnehmer begangen wird, ist nachvollziehbar. Es wurde hier der Fall &#8211; den das <strong>Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg</strong> entschieden hatte &#8211; geschildert, wonach bereits wegen eines Betrages von <strong>1,30 Euro eine Kündigung </strong>erfolgt ist. <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=171d377c3392f894644353ab9cf0505f"title="Kündigung"  rel="nofollow">Hier </a>finden Sie den Beitrag nochmals.</p>
<p>Kaum zu glauben ist aber, dass der <strong>Arbeitgeber </strong>auch schon dann das <strong>Arbeitsverhältnis </strong>mit dem Arbeitnehmer lösen kann, wenn der <strong>Arbeitnehmer </strong><strong>Straftaten </strong>begeht, die in keinen <strong>direkten Verhältnis</strong> zum <strong>Arbeitsverhältnis </strong>stehen. In einigen Fällen ist auch hier eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich.</p>
<p>Der Hintergrund ist der, dass bestimmte <strong>Straftaten </strong>die Eignung des <strong>Arbeitnehmers</strong>, die er für das <strong>Arbeitsverhältnis </strong>braucht, entfalle lassen. Eine <strong>verhaltensbedingte Kündigung</strong> durch den <strong>Arbeitgeber </strong>ist dann möglich.</p>
<p><strong>Beispiele (hier Folgenvon Straftaten, welche zur Kündigung führen können): </strong></p>
<ul>
<li><em>Verlust des Führerscheines eines Lkw-Fahres<br />
</em></li>
<li><em>langjährige Haftstrafe des Arbeitnehmers</em></li>
<li><em>vorsätzliches Tötungsdelikt eines Beamten </em></li>
<li><em>Entfallen der Arbeitserlaubnis bei ausländischen Arbeitnehmer</em></li>
<li><em>verfassungswidrige, betätigte politsche Gesinnung eines Beamten</em></li>
</ul>
<p>Der <strong>Arbeitnehmer </strong>kann sich gegen die <strong>Kündigung </strong>mit einer <em>Kündigungsschutzklage </em>wehren. Es sind sich alle Fälle so eindeutig, dass keine <strong>Erfolgsaussichen </strong>zu bejahen sind. Zum Beispiel bei der <strong>Verurteilung </strong>zu einer <strong>Haftstrafe </strong>muss der <strong>Arbeitgeber </strong>unter Umständen eine Überbrückungszeit in Kauf nehmen oder auf den Freigängerschein warten, sonfern dies zumutbar ist.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">A. Martin &#8211; Rechtsanwalt Berlin/ Schwerpunkt Arbeitsrecht</a></p>
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