Archive for the ‘Kündigungsschutz Berlin’ Category
Arbeitsrecht in Berlin – was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?
Mittwoch, April 21st, 2010
Arbeitsrecht in Berlin – was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?
Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin.
Welche Fehler werden bei der Arbeitslohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin häufig gemacht?
1. der Arbeitslohn wird falsch berechnet
Wie hoch der Lohn ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie lange der Arbeitnehmer hierfür arbeiten muss. Man rechnet zunächst den Wochenlohn aus 5 x 8 Stunden und dann wir der Arbeitslohn auf den Monat umgerechnet. Da das Jahr 52 Wochen hat und 12 Monate. Ist der Wochenlohn mal dem Faktor 4,33 zu rechnen. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn (brutto).
2. Lohnabrechnung einklagen
Klage der Arbeitnehmer auf den Lohn, dann ist es häufig so, dass er keine Lohnabrechnung hat. Es macht Sinn die Lohnabrechnung gleich miteinzuklagen.
3. Bruttolohn statt Nettolohn einklagen
Wenn die Lohnklage erhoben ist, dann kommt es in Berlin (vor dem Arbeitsgericht Berlin) häufig vor, dass der Arbeitnehmer auf den Nettolohn klagt und nicht auf den Bruttolohn. Es besteht aber grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Bruttolohn und dieser sollte auch eingeklagt werden, da der Arbeitnehmer ansonsten nicht sicher sein kann, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Der Arbeitnehmer muss dann nach der Lohnklage die Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.
4. Klage auf Arbeitslohn ohne Anwalt
Die Lohnklage bekommt der Arbeitnehmer meistens – mit Hilfe der Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht Berlin – noch selbst hin. Was er aber nicht schafft, ist die Erwiderung nach dem Termin. In Arbeitsrechtssachen ist es nämlich so, dass das Gericht (Arbeitsgericht Berlin) zunächst einen so genannten Gütetermin festsetzt, und wenn dieser scheitert, einen Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin folgt meist erst mehrere Monate später. In Vorbereitung des Kammertermines vor dem Arbeitsgericht Berlin, setzt das Gericht, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, eine Frist jeweils auf die Schriftsätze der anderen Seite zu erwidern. Die Verhandlung im Gütetermin bekommt der Arbeitnehmer manchmal noch selbst hin. Wenn er dann aber vor Gericht schriftlich vortragen muss und der Arbeitgeber zum Beispiel anwaltlich vertreten ist, hat er meistens keine sehr großen Chancen der Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin kurzfristig zu gewinnen. Im besten Fall zu der die Gegenseite das Verfahren hinaus. Im schlimmsten Fall unterliegt der Arbeitnehmer, da erdie zivilprozessualen Regeln nicht beachtet hat. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin sollte der Arbeitnehmer also grundsätzlich beim Einklagen von Arbeitslohn und vor allem auch bei der Kündigung (Kündigungsschutzlage)beauftragen. Wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, kann der Arbeitnehmer die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Arbeitsrecht in Berlin beantragen.
5. fehlende Belege im Arbeitsrechtsstreit
Im Streitfall muss der Arbeitnehmer den Lohnanspruch belegen können. Sofern eine Lohnabrechnung hat, sollte diese natürlich mit eingereicht werden. Genau genommen stellt die Arbeitgeber durch die Erstellung der Lohnabrechnung die dort ausgewiesene Betrag unstreitig. Faktisch heißt dies, dass es für den Arbeitgeber sehr schwer ist später vorzutragen, dass dieser Lohn in der Höhe nicht richtig ist. Für den Arbeitnehmer ist ebenso wichtig, dass er, sofern er keine Lohnabrechnung hat, die Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnklage einklagt.
Anwalt Berlin – Arbeitsrecht in Berlin – RA A. Martin
Tags: Arbeitsgericht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitslohn in Berlin, Arbeitslohnklage, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht in Berlin - was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?, Klage auf Arbeitslohn gegen Arbeitgeber, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Lohn, Lohnabrechnung, Lohnklage, Lohnklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Posted in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, Lohnabrechnung, Lohnklage, Lohnklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | No Comments »
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin – Wie geht dies?
Donnerstag, Dezember 10th, 2009
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin – Wie geht dies?
Eine Kündigungsschutzklage ist meist die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Kündigung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung meist keine andere Wahl. Versäumt er die Frist zur Klageeinreichung ist sowohl der Arbeitsplatz mit Sicherheit weg als auch eine mögliche Abfindung.
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin
Wichtig ist für den Arbeitnehmer zu wissen, dass die Frist für die Klageerhebung 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung beträgt. Diese Frist darf der Arbeitnehmer nicht versäumen.
Rechtsanwälte reichen die Klage häufig am letzten Tag des Fristablaufes per Fax ein. Dies ist zulässig und wahrt die Frist.
Das zuständige Arbeitsgericht ist in fast allen Fällen das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers. Von daher muss der Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber in Berlin den Firmensitz hat die Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen.
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: (030) 90171-0
Fax: (030) 90171-222
Das Arbeitsgericht Berlin wird nach Eingang der Kündigungsschutzklage- Gerichtskosten sind nicht vorab vom Arbeitnehmer zu zahlen – sehr kurzfristig einen Termin zur sog. Güteverhandlung anberaumen. Außerdem wird die Kündigungsschutzklage der Gegenseite zugestellt, meist gleichzeitig mit der Ladung zum Termin.
In vielen Fällen – so ist dies zumindest in Berlin – wird die Gegenseite (also der Berliner Arbeitgeber) gar keine Einlassung zur Kündigungsschutzklage vor dem Gütetermin abgeben. Meist erfolgt die erste Einlassung zur Klage erst im Termin. Dies ist nicht ungewöhnlich und führt auch nicht zu irgendwelchen Rechtsnachteilen für den Arbeitgeber.
Im Gütetermin wird dann der Fall vor dem Gericht besprochen. Am besten ist es, wenn der Arbeitnehmer persönlich anwesend ist. In den meisten Fällen wird in der sog. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin bereits eine Einigung getroffen (Abfindung).
Da das Arbeitsgericht Berlin sehr stark ausgelastet ist, muss man sich nicht wundern, dass die Termine meist in 15 Minuten-Takt vergeben werden. Manchmal sind sogar zur gleichen Zeit mehrere Termine anberaumt. Diese finden natürlich nicht gleichzeitig statt. Auch kann man in den Gerichtssaal ohne Aufforderung (man muss nicht an die Tür klopfen) eintreten. Die Verhandlungen sind öffentlich.
Es kann durchaus Sinn machen, wenn man sich schon “ein paar Verhandlungen vorher” in den Gerichtssaal setzt und so die “Stimmung” und die Art der Verhandlungsführung des Richters/ der Richterin mitbekommt. Dies kann später für die eigene Verhandlung eine wichtige Information sein (so auch ich dies jedenfalls immer).
Es ist sinnvoll sich nicht vor dem Haupteingang des Arbeitsgerichts Berlin zu verabreden, sondern direkt vor dem Eingang zum jeweiligen Gerichtssaal, da man am Eingang schon mal schnell jemanden übersieht und dann noch mehrere Minuten zum Saal braucht.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin
Tags: Abfindung, Arbeitsgericht Berlin, Kündigung Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin - Wie geht dies?, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Posted in Abfindung, Anwalt Berlin, Arbeitsrecht, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | No Comments »
Kann man kündigen ohne abzumahnen?
Mittwoch, September 30th, 2009
Kann man kündigen ohne abzumahnen?
Vielen kennen es: “Es abmahnen, dann kündigen!”. Ist dies richtig? Muss man vor jeder Kündigung abmahnen?
Kündigung und Abmahnung
Grundsätzlich ist die verhaltensbedingte Kündigung (Kündigungsschutzgesetz) im Normalfall erst nach vorheriger Abmahnung möglich. Es gibt keinen Grundsatz, wonach man z.B. 3 x abmahnen muss. Eine Abmahnung ist bei groben Verstößen in der Regel ausreichend.
Kündigung ohne Abmahnung?
Eine Kündigung kann aber auch schon ohne Abmahnung wirksam “ausgesprochen” werden. Und zwar dann, wenn ein sehr schwerer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers vorliegt. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt oder diesen sogar schlägt. In diesen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung außerordentlich kündigen.
RA A. Martin – Berlin
Tags: Abmahnung, Arbeitsrecht Berlin Rechtsanwalt, Kann man kündigen ohne abzumahnen?, Kündigung Berlin, Kündigungsschutzgesetz Berlin
Posted in Abmahnung, Allgemein, Anwalt Berlin, Arbeitsrecht, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | No Comments »
Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung
Mittwoch, Juli 29th, 2009
Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung
Nachvollziehbar ist, dass wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestiehlt, dass dieser mit einer außerordentliche und fristlosen Kündigung rechnen muss. Gilt dies aber auch bei geringen Beträgen?
der €1,30 Fall
Einer der bekanntesten Fälle, wenn es um die Unterschlagung von geringwertigen Sachen geht, ist der Fall der Berliner Kassiererin, die zwei Pfandbons im Wert von insgesamt € 1,30 zu Unrecht einlöste. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis – ohne Abmahnung – fristlos und außerordentlich. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage und unterlag sowohl vor dem Arbeitsgericht Berlin als auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Der Fall hatte in den Medien für großes Aufsehen gesorgt. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass die Sache weitergeht. Die Revision wurde zugelassen.
kleine Diebstähle können auch zur Kündigung führen
Der obige Fall ist keine Ausnahme. Es gibt diverse Entscheidungen hierzu. So wurde entschieden (BAG), dass beim Diebstahl eines Bienenstiches eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
Grundsätzlich gilt, dass selbst kleinste vorsätzliche Vermögensschädigungen des Arbeitgebers eine sofortige und außerordentliche Kündigung nach sich ziehen können. Eine Abmahnung muss vorher nicht erfolgen, da eine schwerwiegende Vertrauensstörung vorliegt. Wer vertraut einem Arbeitnehmer, der stiehlt?
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin
Tags: 1, 30 Euro fall, Arbeitsgericht Berlin, außerordentliche Kündigung, Bundesarbeitsgericht Berlin, Diebstahl Arbeitnehmer, Kündigung, Kündigungsschutzklage
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | No Comments »
Kündigungsschutz – wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?
Mittwoch, Juni 3rd, 2009
Kündigungsschutz – wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?
Als Arbeitnehmer kann man sich schnell in der Situation befinden, dass man sich gegen eine Kündigung wehren muss; man spricht hier vom sog. Kündigungsschutz. Was ist das eigentlich?
Kündigungsschutz, was ist das?
Mit dem Begriff Kündigungsschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Möglichkeit des Arbeitnehmers sich gegen eine Kündigung zu wehren. Der stärkste Schutz vor der Kündigung des Arbeitgeber leitet sich aber vor allem aus dem Gesetz selbst ab, nämlich hauptsächlich aus dem Kündigungsschutzgesetz.
Was macht das Kündigungsschutzgesetz so wichtig für den Arbeitnehmer?
Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor Kündigungen des Arbeitgebers, wenn dieser bereits länger als 6 Monate im Betrieb arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen, sondern es muss ein Kündigungsgrund vorliegen.
Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber nur 3 Kündigungsgründe zur Hand:
- die Kündigung aus betrieblichen Gründen (der häufigste Fall in der Praxis)
- die Kündigung aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit des Arbeitnehmers)
- die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (z.B. Fehlverhalten des Arbeitnehmers)
Alle 3 Kündigungsmöglichkeiten nach dem Kündigungsschutzgesetz haben noch meist weitere Voraussetzungen und Fallstricke für den Arbeitgeber.
So muss der Arbeitgeber bei der Kündigung aus betrieblichen Gründen nachweisen, dass betriebliche Gründe vorliegen, das kein anderer Arbeitsplatzu zur Verfügung steht und das er eine Sozialauswahl getroffen hat. Der Arbeitgeber kann nicht jeden x-beliebigen Arbeitnehmer kündigen, sondern er muss eine Sozialauswahl treffen, d.h. er muss den sozial stärksten Arbeitnehmer entlassen (der noch nicht so lange im Betrieb ist, keine Unterhatlspflichten hat und jung ist).
Bei der personenbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres kündigen. Es müssen z.B. bei einer Erkrankung erhebliche Fehlzeiten vorliegen.
Bei der verhaltensbedingten Kündigung es im Normalfall eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung erforderlich.
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage:
Der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage gehören zusammen. Dem Arbeitnehmer nützt der Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz nichts, wenn er sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers nicht wehrt und keine Kündigungsschutzklage erhebt. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer nur 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. Versäumt er diese Frist hat er in der Regel keine Möglichkeit mehr einen effektiven Schutz gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu erreichen.
Von daher gilt:
Der Kündigungschutz des Arbeitnehmers basiert vor allem auf der Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitnehmer muss aber eine Kündigungsschutzklage erheben, um einen effektiven Schutz erreichen zu können.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin
Tags: Abfindung, Abmahnung, betriebsbedingte Kündigung, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz - wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage:, Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutzklage, personenbedingte Kündigung, Sozialauswahl, verhaltensbedingte Kündigung, Was macht das Kündigungsschutzgesetz so wichtig für den Arbeitnehmer?
Posted in Abfindung, Abmahnung, Allgemein, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsfristen, Kündigungsfristen Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, News, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Sozialauswahl, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung | No Comments »
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Montag, Juni 1st, 2009
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Die Kanzlei Martin mit Niederlassung in Berlin vertritt Mandanten im Raum Berlin in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.
Die Kanzlei befindet sich in Berlin-Marzahn. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten betrieben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
RA A. Martin
Internetseite: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Tags: Abfindung, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag Berlin, Kündigung Berlin, Kündigungsschutzklage, Lohnklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Posted in Abfindung, Allgemein, Anwalt Berlin, Arbeitslohn, Arbeitsrecht, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwalt Berlin Marzahn | No Comments »