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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Garantie</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 03:45:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?]]></description>
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<p><strong>Kann man eine defekte Sache auch ohne Originalverpackung zurückgeben?</strong></p>
<p>Wer kennt dies nicht, man kauft etwas und später stellt sich heraus, dass die Sache einen Mangel hat. Die Originalverpackung ist nicht mehr vorhanden und der Verkäufer schaut einen mit ernsten Gesichtausdruck an sagt mit fester Stimme &#8220;Ohne Originalverpackung können Sie hier nichts umtauschen!&#8221; Alles Einreden auf den Verkäufer hilft nichts, dieser ist felsenfest von seiner Ablehnung überzeugt. Zu Recht?</p>
<p><strong>Rechte bei Sachmängel?</strong></p>
<p>Der Verkäufer hat Unrecht. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrecht geltend machen. Über den <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=2efa278c8148cfb3dab8ae31e8ec4ae2"title="Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie"  rel="nofollow">Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie</a> hatte ich ja bereits gepostet.</p>
<p>Die Gewährleistungsrechte sind starke Rechte des Käufers (geregelt in den §§ 437 ff. BGB). Als erstes kann der Käufer bei einem Mangel eine sog. Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er die Sache repariert oder umtauscht.</p>
<p>Die Rechte kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der <strong>Originalverpackung </strong>abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.</p>
<p>Zeigt sich der Mangel innerhalb der ersten <strong>6 Monate</strong> nach dem Kauf, dann muss der Käufer auch nicht beweisen, dass der Mangel aus der nicht vom ihm versursacht wurde.</p>
<p><strong>Wie sollte man sich nun gegenüber den besser wissenden Verkäufer verhalten?</strong></p>
<p>Wichtig ist, dass es keinen Sinn macht &#8220;stundenlang&#8221; mit jemanden zu diskutieren, der meist ohnehin keine Ahnung von der Rechtslage hat. Der Verkäufer/Angestellte ist kein <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt"  rel="nofollow">Anwalt</a>, sondern ausgebildet den Kunden ein Produkt zu erklären und zu verkaufen. Im Übrigen ist der Verkäufer im Laden meist auch nicht der &#8220;Verkäufer&#8221; im Rechtssinn. Dies ist nämlich die Firma, in der der Verkäufer arbeitet, z.B. eine Möbehaus, eine Elektronikkette etc.</p>
<p>Es macht Sinn &#8211; wenn keine Einsicht auf der anderen Seite vorhanden ist &#8211; die Sache über einen <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt"  rel="nofollow">Rechtsanwalt </a>zu lösen oder die Rechtsabteilung anschreiben.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt A.Martin-Arbeitsrecht Berlin</a></p>
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		<title>Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/was-ist-der-unterschied-zwischen-gewaehrleistung-und-garantie/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Jul 2009 03:34:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anwalt Berlin]]></category>
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		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Abgrenzung Gewährleistung und Garantie]]></category>

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		<description><![CDATA[Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?]]></description>
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<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?</strong></p>
<p>Wie oft habe ich das schon gehört &#8221; Ich habe 2 Jahre Garantie auf den Staubsauger.&#8221;. Kann ja alles sein, aber meistens meint der Mandant eben Gewährleistung und nicht Garantie. Die Begriffe werden fast immer verwechselt. Hier nun eine kurze Erläutertung.</p>
<p><strong>Gewährleistung</strong></p>
<p>Die <strong>Gewährleistung </strong>ist der <strong>Anspruch </strong>gegenüber dem <strong><span style="text-decoration: underline;">Verkäufer</span></strong>. Sie ist im Gesetz (hier z.B. BGB §§ 435 ff. BGB) umfassend geregelt. Wenn der Kunde/ Mandant von einer Garantie spricht, meint er meist die <strong>Gewährleistung</strong>.  Die Gewährleistung spricht dem Käufer z.B. ein Recht auf <strong>Nachbesserung/ Minderung und Schadenersatz / Rücktritt </strong>zu, je nach dem, ob welche Rechte bereits ausgeübt wurden. Die Gewährleistung beträgt beim Kauf neuer (beweglicher) Sachen z.B. 2 Jahre.</p>
<p><strong>Garantie &#8211; garantiert nicht Gewährleistung</strong></p>
<p>Die <strong>Garantie </strong>ist etwas anderes. Während die <strong>Gewährleistung </strong>ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer gibt, besteht die <strong>Garantie in der Form eines eigenständigen Vertrages </strong>gegenüber dem <strong><span style="text-decoration: underline;">Hersteller </span></strong>(wenn dieser nicht Verkäufer ist). Der Hersteller räumt den Kunden seines Produktes &#8211; aufgrund eines eigenständigen Garantievertrages &#8211; bestimmte <strong>Rechte bei Mangelhaftigkeit</strong> ein. Dies sind meist &#8220;schlechtere Rechte&#8221; als die Rechte im Rahmen der Gewährleistung. Bei der Garantie gibt es meist kein Rücktrittsrecht, sondern meist nur ein<strong> Recht auf Nachbesserung</strong>. Der Hersteller muss vielfach keine Garantie einräumen.</p>
<p><strong>Beispiel: Gewährleistung und Garantie beim Autokauf:</strong></p>
<p><em> Käufer Schlau kauft beim Verkäufer Clever ein neues Kfz vom Typ Trabant. Das Kfz hat &#8211; aufgrund mangelhafter Lackierung &#8211; Lackfehler. Diese sind deutlich sichtbar. Der Schlau kann jetzt vom Clever die Beseitigung der Lackfehler verlangen. Scheitert die Beseitigung kann er sogar den Kaufpreis mindern und &#8211; sofern die Lackfehler nicht ein unerheblicher Mangel sind &#8211; vom Vertrag zurücktreten und ggfs. Schadenersatz verlangen. Dies sind die Gewährleistungsrechte des Schlau. Der Schlau könnte auch direkt den die Firma Trabant vorgehen, denn diese räumt &#8211; wie fast alle Autohersteller &#8211; ein sog.  Lackgarantie ein. Aus dem Garantievertrag ergibt sich aber kein Recht auf Rücktritt. Von daher ist der Anspruch gegen den Clever als Verkäufer besser. Der Schlau muss sich vom Clever auch nicht an die Firma Trabant verweisen lassen, sondern kann direkt vom Clever die Nachbesserung verlangen. Wie diese sich dann mit der Firma Trabant auseinandersetzt, ist sein Problem.</em></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Rechtsanwalt Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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