Archive for the ‘Familienrecht’ Category
Was ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe?
Freitag, November 27th, 2009
Was ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe?
Häufig hört man jetzt – in Familiensachen – dass ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen ist. Früher gab es doch Prozesskostenhilfe? Was ist der Unterschied zwischen den beiden Staatshilfen?
Verfahrenskostenhilfe
Als sich der Gesetzgeber dafür entschied das Familienprozessrecht zu reformieren, wurde auch die Entscheidung getroffen, die Prozesskostenhilfe – in diesen Familiensachen – in Verfahrenskostenhilfe umzubenennen. Der Grund dafür dürfte wohl der gewesen sein, dass in Familiensachen richtigerweise eben Verfahren laufen und keine Prozesse (Klageverfahren). Die Umbenennung an sich von Prozess- und in Verfahrenskostenhilfe ist zunächst nur eine begriffliche Änderung.
Prozesskostenhilfe
Völlig inhaltslos ist die Änderung aber nicht, denn auch für die Verfahrenskostenhilfe wurde einige Besonderheiten und neue Bestimmungen getroffen (für Einzelfälle). Aber auch wie bisher müssen für die Verfahrenskostenhilfe 3 Voraussetzungen vorliegen:
- schlechte finanzielle Verhältnisse
- keine Mutwilligkeit (also kein völlig sinnloser Prozess)
- Erfolgsaussichten
Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin
Tags: Anwalt Berlin, Familiensachen Berlin, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Was ist der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe?
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Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?
Montag, Juli 6th, 2009
Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?
Man hört oft, dass die Eheleute immer gemeinsame Schulden haben. Nach der Trennung und der Scheidung müssen dann diese Schulden getilgt werden.
die Zugewinngemeinschaft und die Schulden
Wird kein Ehevertrag geschlossen, dann befinden sich die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand. In der Zugewinngemeinschaft haftet im Normfall jeder Ehegatte für die eigenen Schulden. In Bezug auf angeschafften Hausrat kann etwas anderes gelten.
Ansonsten gilt der Grundsatz : jeder haftet für seine Schulden!
Kredite – Banken - Kfz und Grundstücke
In der Praxis ist es aber manchmal so, dass Kredite, z.B. für ein Grundstück oder Kfz gemeinsam aufgenommen werden. Hier haften beide Ehepartner gemeinsam als sog. Gesamtschuldner. Der Grund liegt aber nicht in der Eheschließung – auch nicht miteinander verheiratete Personen, die gemeinsam ein Grundstück kaufen haften zusammen – sondern in den Verträgen mit der Bank. Von daher sollte man sich diese Verträge genau anschauen.
Mehr Informationen über häufige Irrtümer in Familienrecht finden Sie auf meiner Internetseite www.anwalt-martin.de.
Rechtsanwalt A. Martin – Familienrecht Berlin
Tags: Ehe haftung für schulden, gemeinsame Schulden Eheleute, Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?, haftung schulden zugewinngemeinschaft
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Sorgerecht bekommen- einfach oder schwer?
Sonntag, Juni 14th, 2009
Sorgerecht bekommen- einfach oder schwer?
Häufig kommt es bei einer Trennung von Eheleuten oder Lebenspartnern zum Streit, wie es nun mit den Kindern weitergehen soll. Hier wird viel verwechselt und Begriffen, wie Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durcheinander gebracht.
gemeinsames Sorgerecht
Ist der Kind während der Ehe geboren bleibt es auch nach der Trennung bei der gemeinsamen Sorge. Falsch ist die Vorstellung, dass man das Sorgerecht gerichtlich regeln muss, wenn man klärt, bei welchen Elternteil die Kinder verbleiben sollen. Ein Elternteil kann ohne Probleme die Kinder oder das Kind bei sich haben ohne das die gemeinsame Sorge aufgehoben werden muss. Über wichtige Belange ist dann der andere Ehepartner zu informieren und kann dann mitentscheiden (Schulwechsel, Operationen etc.).
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Auch hierüber muss nicht zwingend entschieden werden, wenn sich die Eheleute einig sind. Eine Entscheidung ist dann nötig, wenn der Aufenthalt der Kinder streitig ist. Häufig hat der Ehepartner, bei dem sich die Kinder befinden Angst, dass ihm der andere Ehepartner später die Kinder wegnimmt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Diese Angst ist meist unbegründet, da – je länger die Kinder bei einem Elternteil sind – um so schwieriger ist es für den anderen Ehepartner dann später das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin
Tags: alleinige Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, gemeinsame Sorge, Klage Familiengericht Sorgerecht, Sorge, Sorgerecht, Streit ums Sorgerecht
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Beratung Scheidung und Trennung- Was sind die häufigsten Fragen?
Montag, Juni 8th, 2009
Beratung Scheidung – Was sind die häufigsten Fragen?
Mandanten, die sich in Bezug auf Scheidung und Trennung beraten lassen, fragen häufig:
1. Wer muss aus der Ehewohnung ausziehen?
Antwort: Keiner. Die Ehewohnung können beide Ehepartner nutzen. Keiner muss diese verlassen; Ausnahme Gewaltschutz.
2. Ab wann kann man sich scheiden lassen?
Antwort: Im Normalfall nach wenigstens einem Jahr Trennung.
3. Ist eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich?
Antwort: Ja, aber nur bei der tatsächlichen Trennung von “Tisch und Bett”. Dies ist schwer durchzusetzen bzw. durchzuhalten.
4. Welche Unterlagen braucht man für einen Scheidungsantrag?
Antwort: Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.
5. Wie lange dauert die Scheidung?
Antwort: Wenigstens ein halbes Jahr.
6. Bekommt man Prozesskostenhilfe für den Scheidungsantrag?
Antwort: Wenn die finanziellen Verhältnisse schlecht sind, sind die Chancen für die Gewährung der PKH hoch.
7. Können beide Ehepartner einen Anwalt beauftragen?
Antwort: Nein, nur einer kann einen Anwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt wird nur immer für eine Partei tätig, niemals für beide (ansonsten Interessenkollision). Anders wäre die Antwort auf die Frage, ob für die Scheidung insgesamt nur einer einen Rechtsanwalt braucht. Dies ist möglich, wenn der andere keinen eigenen Scheidungsantrag stellen will.
Rechtsanwalt A. Martin – Berlin – Scheidung – Familienrecht
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Scheidung ohne Anwalt?
Donnerstag, Juni 4th, 2009
Scheidung ohne Anwalt?
Kann man sich ohne Rechtsanwalt scheiden lassen? Diese Frage stellen sich viele Leser, die sich derzeit in Trennung von ihrem Ehepartner befinden.
Hier schon einmal die Antwort vorweg:
In Deutschland geht die Scheidung vor dem Familiengericht nicht ohne das wenigstens eine Seite einen Rechtsanwalt hat. Eine Scheidung z.B. vor dem Notar gibt es in Deutschland (noch) nicht.
Der Hintergrund der Frage ist meist die Angst vor einer starken Kostenbelastung. Die Finanzierung der Scheidung geht nicht über eine Rechtsschutzversicherung, diese zahlt höchstens die Erstberatung in einer Familiensache.
Richtig ist, dass eine Scheidung teuer werden kann, zumindest dann, wenn beide Eheleute gut verdienen. Aber in diesem Fall wäre es völlig falsch beim Antwalt sparen zu wollen. Wenn nämlich beide Ehepartner gut verdienen, sind diverse Scheidungsfolgen, wie Zugewinn, Hausratsaufteilung,Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu prüfen.
Bei schlechten finanziellen Verhältnissen besteht aber die Möglichkeit, dass Prozesskostenhilfe gewährt wird. In diesem Fall läuft die Scheidung meistens darauf hinaus, dass diese völlig kostenlos ist. Der beauftragte Anwalt bekommt sein Geld von der Staatskasse.
Rechtsanwalt A. Martin – Scheidung Berlin
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Wie läuft eine Scheidung z.B. in Berlin ab?
Samstag, Mai 30th, 2009
Wie läuft eine Scheidung ab?
Wer sich scheiden lassen will, möchte wissen, wie die Scheidung abläuft. In folgenden Schritten lässt man sich scheiden:
1. Trennung
Ohne Trennung keine Scheidung! Vorsicht bei Trennung in der gleichen Wohnung. Dies klappt meistens nicht, da die Rechtsprechung eine Trennung von “Tische und Bett” fordert. Wer Einkäufe zusammen erledigt und die Wäsche mitwäscht, lebt nach der Rechtsprechung nicht getrennt. Die Trennung muss wenigstens ein Jahr betragen. Dann kann man sich mit Zustimmung des anderen Ehepartners scheiden lassen.
2. Zustimmung zur Scheidung
Vor Einreichung des Scheidungsantrages sollte man den anderen Ehepartner nach der Zustimmung fragen. Stimmt diese nicht zu, kann zwar auch schon nach einem Jahr der Trennung eine Scheidung möglich sein, diese ist allerdings viel schwieriger durchzusetzen.
3. Klärung der Scheidungsfolgen
Die Scheidung heißt nur Aufhebung der Ehe. Neben der Aufhebung der Ehe nur noch von Amts wegen über den Versorgungsausgleich entschieden. Über die anderen Scheidungsfolgen (Unterhalt,Hausrat,Sorge,Umgang,Zugewinn etc.) wird nur auf Antrag entschieden.
Das Gericht fragt aber nach, ob man sich über die anderen Scheidungsfolgen geeinigt hat, auf jeden Fall, wenn minderjährige Kinder vorhaden sind (Titel für Unterhalt). Daher macht es auf jeden Fall Sinn, wenn die Eheleute sich über die anderen Folgen schon geeinigt haben, bevor der Scheidungstermin durchgeführt wird. Dies ist keine Voraussetzung der Scheidung, aber zweckmäßig, auch wenn sich dies natürlich nicht in jedem Fall realisieren läßt.
3. Scheidungsantrag
Ein Scheidungsantrag muss eingereicht werden. Dies geht nur über einen Rechtsanwalt (Rechtsanwalt Familienrecht Berlin). Der Antrag muss beim Familiengericht eingehen. In Berlin z.B. gi3 Familiengerichbt es te. Der Normalfall ist aber, dass es an jedem Amtsgericht ein Familiengericht gibt.
4. Versorgungsausgleichsunterlagen
Das Familiengericht schickt dann an jede Partei einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Dort muss jeder Ehegatte z.B. eintragen, wo er , wie lange gearbeitet hat und bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert war. Die Fragebögen gehen dann im Original zurück an das Gericht.
5. Versorgungsausgleich zum 2.
Das Gericht schreibt dann die Rentenversicherungsträger (z.B. LVA) an und bitte um Berechnung der Rentenanwartschaften. Dies dauert ungefähr 2 bis 3 Monate oder sogar noch länger.
6. Scheidungstermin
Irgendwann sind dann die Auskünfte der Rentenversicherer da und diese schickt das Gericht dann an die Ehepartner mit der Bitte um Überprüfung. Meistens wird gleichzeit an Termin für die Ehescheidung mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten anberaumt.
7. Scheidungstermin
Beim Scheidungstermin muss wenigstens eine Seite anwaltlich vertreten sein. Der Termin dauert ungefähr 15 Minuten. Das Gericht fragt nur, ob man sich scheiden lassen will und wie lange man schon getrennt lebt. Dann wird meistens noch gefragt, ob die anderen Scheidungsfolgen bereits geklärt sind. Auf keinen erörtert das Gericht, wer an der Scheidung Schuld war;dies spielt nach deuschem Recht keine Rolle.
Weiter wird dann der Versorgungsausgleich erörtert. Das Gericht fragt meist auch, ob die Parteien wissen was ein Versorgungsauslgeich (Ausgleich der Renteanwartschaften) ist. Die zu übertragenen Anwartschaften werden vom Gericht ausgerechnet.
Sodann wird meist das Scheidungsurteil verkündet. Bis zur Verkündung ist die Sitzung nicht öffentlich.
Wenn kein Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel erklärt wird, wird die Scheidung nach Ablauf der Berufungsfrist (1 Monat ab Zustellung) wirksam. Ein Rechtsmittelverzicht kann nur erklärt werden, wenn beide Seiten einen Anwalt haben, der natürlich anwesend sein muss.
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Scheidung in Berlin – wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Montag, Mai 25th, 2009
Scheidung in Berlin – wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Viele Berliner fragen sich wie lange wohl eine Scheidung in Berlin dauert.
1. Ablauf der Scheidung in Berlin
Wenn die Eheleute in Berlin länger als 1 Jahr voneinander getrennt leben, dann können diese – sofern beide sich scheiden lassen wollen – den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Wichtig ist, dass nicht – so ist dies in den meisten Bundesländern – in Berlin das jeweilige Amtsgericht für die Scheidung zuständig ist, sondern dass es in Berlin grundsätzlich nur 3 Familiengericht gibt.
Dies sind
- für die Bezirke Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow/Weißensee
- für die übrigen Bezirke Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
- das Familiengericht Schöneberg ist für Familiensachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz zuständig
Das Familiengericht holt zunächst die Versorgungsausgleichsauskünfte ein. Hierfür müssen die Eheleute zunächst einen Fragebogen ausfüllen, die das Gericht übersendet.
Wenn die Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin für die Ehescheidung. Dies dauert ungefähr 6 Monate (vom Antrag an gerechnet).
Das Gericht fragt, ob sich beide scheiden lassen wollen und wie lange dies getrennt leben. Dann werden die Scheidungsfolgen ggfs. noch angesprochen. Wenn aber keine Anträge hierzu gestellt wurden, bleibt es bei der Erörterung. Danach bespricht das Gericht den Versorgungsausgleich.
Die Scheidung im Termin dauert ungefähr 10 bis 15 Minuten. Wenn beide Seiten durch einen Anwalt vertreten sind, wird das Scheidungsurteil bei Rechtskraftverzicht sofort rechtskräftig.
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Scheidung vor dem Notar?
Sonntag, Mai 24th, 2009
Scheidung vor dem Notar?
Viele Mandanten fragen sich, ob eine Ehescheidung mittlerweile auch vor einem Notar durchgeführt werden kann. Darüber wurde ja immer wieder in der Presse berichtet. Geht dies nun bereits?
Die Politik versucht natürlich eine solche Scheidung zu ermöglichen. Der Grund dafür ist schnell gefunden, es geht um die Einsparung von Kosten (Entlastung der Familiengerichte). Eine Scheidung vor dem Notar ist in Deutschland aber immer noch nicht möglich. Die entsprechenden Gesetzesvorhaben sind biser -aufgrund des starken Widerstandes – gescheitert.
Eine solche Scheidung würde auch – meiner Ansicht nach – kaum Sinn machen. Die Eheleute würden sich im Vorfeld kaum informieren und keinen anwaltlichen Beistand beauftragen. Nur dieser kann parteilich über die einzelnen Scheidungsfolgen aufklären. Der Notar muss letztendlich immer unparteiisch sein, was auch ein Nachteil sein kann, zumindest für den Ehepartner der Ansprüche hat.
Bei der Ehescheidung ist zu beachten, dass viele Scheidungsfolgen, wie
- Trennungsunterhalt (eigentlich eine Trennungsfolge)
- Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Hausratsaufteilung
- Zugewinn
- Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
zu beachten sind. Hier müssen sich die Eheleute vorher informieren, um keine Nachteile zu erleiden.
Von daher ist eine Scheidung vor dem Notar – zu Recht - in Deutschland immer noch nicht möglich.
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