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	<title>Anwalt Berlin Blog &#187; Arbeitsrecht</title>
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	<description>Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Berlin</description>
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		<title>Arbeitsrecht in Berlin &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 16:22:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht in Berlin &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn? Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin. Welche Fehler werden bei der Arbeitslohnklage vor [...]]]></description>
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<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a3d45b86a7502d3beeb5bc9e9fe5848a"title="Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsrecht in Berlin</a> &#8211; was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?</strong></p>
<p>Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin.</p>
<p><strong>Welche Fehler werden bei der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=e9c63de81377dec0d21b374da5c1b008"title="Arbeitslohnklage"  rel="nofollow">Arbeitslohnklage</a> vor dem <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> häufig gemacht?</strong></p>
<p><strong>1. der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=a901165407aa0b3ade2657d60e850e1c"title="Arbeitslohn"  rel="nofollow">Arbeitslohn </a>wird falsch berechnet</strong></p>
<p>Wie hoch der Lohn ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie lange der Arbeitnehmer hierfür arbeiten muss. Man rechnet zunächst den Wochenlohn aus  5 x 8 Stunden und dann wir der Arbeitslohn auf den Monat umgerechnet. Da das Jahr 52 Wochen hat und 12 Monate. Ist der Wochenlohn mal dem Faktor 4,33 zu rechnen. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn (brutto).</p>
<p><strong>2. Lohnabrechnung einklagen</strong></p>
<p>Klage der Arbeitnehmer auf den Lohn, dann ist es häufig so, dass er keine Lohnabrechnung hat. Es macht Sinn die Lohnabrechnung gleich miteinzuklagen.</p>
<p><strong>3. Bruttolohn statt Nettolohn einklagen</strong></p>
<p>Wenn die Lohnklage erhoben ist, dann kommt es in Berlin (vor dem Arbeitsgericht Berlin) häufig vor, dass der Arbeitnehmer auf den Nettolohn klagt und nicht auf den Bruttolohn. Es besteht aber grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Bruttolohn und dieser sollte auch eingeklagt werden, da der Arbeitnehmer ansonsten nicht sicher sein kann, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Der Arbeitnehmer muss dann nach der Lohnklage die Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.</p>
<p><strong>4. Klage auf Arbeitslohn ohne Anwalt</strong></p>
<p>Die Lohnklage bekommt der Arbeitnehmer meistens &#8211; mit Hilfe der Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht Berlin &#8211; noch selbst hin. Was er aber nicht schafft, ist die Erwiderung nach dem Termin. In Arbeitsrechtssachen ist es nämlich so, dass das Gericht (Arbeitsgericht Berlin) zunächst einen so genannten Gütetermin festsetzt, und wenn dieser scheitert, einen Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin folgt meist erst mehrere Monate später. In Vorbereitung des Kammertermines vor dem Arbeitsgericht Berlin, setzt das Gericht, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, eine Frist jeweils auf die Schriftsätze der anderen Seite zu erwidern. Die Verhandlung im Gütetermin bekommt der Arbeitnehmer manchmal noch selbst hin. Wenn er dann aber vor Gericht schriftlich vortragen muss und der Arbeitgeber zum Beispiel anwaltlich vertreten ist, hat er meistens keine sehr großen Chancen der Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin kurzfristig zu gewinnen. Im besten Fall zu der die Gegenseite das Verfahren hinaus. Im schlimmsten Fall unterliegt der Arbeitnehmer, da erdie zivilprozessualen Regeln nicht beachtet hat. Ein <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow"><strong>Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin</strong></a> sollte der Arbeitnehmer also grundsätzlich beim Einklagen von Arbeitslohn und vor allem auch bei der <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19294a1b878dcff061ddcacb4787cdd6"title="Kündigung"  rel="nofollow">Kündigung </a>(<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzlage</a>)beauftragen. Wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, kann der Arbeitnehmer die Beiordnung eines <em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=4f18788e1327df834e4a9045f82fce0c"title="Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalts im Arbeitsrecht in Berlin</a></em> beantragen.</p>
<p><strong>5. fehlende Belege im Arbeitsrechtsstreit</strong></p>
<p>Im Streitfall muss der Arbeitnehmer den Lohnanspruch belegen können. Sofern eine Lohnabrechnung hat, sollte diese natürlich mit eingereicht werden. Genau genommen stellt die Arbeitgeber durch die Erstellung der Lohnabrechnung die dort ausgewiesene Betrag unstreitig. Faktisch heißt dies, dass es für den Arbeitgeber sehr schwer ist später vorzutragen, dass dieser Lohn in der Höhe nicht richtig ist. Für den Arbeitnehmer ist ebenso wichtig, dass er, sofern er keine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=68c92d389ec8a18da11326c78bfb43b0"title="Lohnabrechnung"  rel="nofollow">Lohnabrechnung </a>hat, die Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnklage einklagt.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Berlin - Arbeitsrecht"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Arbeitsrecht in Berlin &#8211; RA A. Martin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=562235195bc46b3d9270123d0dd67310"class="a2a_dd addtoany_share_save"  rel="nofollow"><img src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share Save 120 16 in "  /></a> </p>
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		<title>Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin &#8211; Wie geht dies?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/12/kuendigungsschutzklage-vor-dem-arbeitsgericht-berlin-wie-geht-dies/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Dec 2009 11:51:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin - Wie geht dies?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin &#8211; Wie geht dies?</strong></p>
<p>Eine <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=30f8cbde3e9d6a4768a5757310123258"title="Kündigungsschutzklage"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage </a>ist meist die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Kündigung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung meist keine andere Wahl. Versäumt er die Frist zur Klageeinreichung ist sowohl der Arbeitsplatz mit Sicherheit weg als auch eine mögliche <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=643a32dfef596b2dff2b97ea74880b49"title="Abfindung Berlin"  rel="nofollow">Abfindung</a>.</p>
<p><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=9c5501da7b7578880730ce901096f6fb"title="Kündigungsschutzklage Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin</a></strong></p>
<p>Wichtig ist für den Arbeitnehmer zu wissen, dass die Frist für die Klageerhebung 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung beträgt. Diese Frist darf der Arbeitnehmer nicht versäumen.</p>
<p>Rechtsanwälte reichen die Klage häufig am letzten Tag des Fristablaufes per Fax ein. Dies ist zulässig und wahrt die Frist.</p>
<p>Das zuständige Arbeitsgericht ist in fast allen Fällen das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers. Von daher muss der Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber in Berlin den Firmensitz hat die Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen.</p>
<p><strong>Arbeitsgericht Berlin</strong><br />
Magdeburger Platz 1<br />
10785 Berlin</p>
<p>Tel.: (030) 90171-0</p>
<p>Fax: (030) 90171-222</p>
<p>Das <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dcf72738eeaba908b5866151144c86bc"title="Arbeitsgericht Berlin"  rel="nofollow">Arbeitsgericht Berlin</a> wird nach Eingang der Kündigungsschutzklage- Gerichtskosten sind nicht vorab vom Arbeitnehmer zu zahlen &#8211; sehr kurzfristig einen Termin zur sog. Güteverhandlung anberaumen. Außerdem wird die Kündigungsschutzklage der Gegenseite zugestellt, meist gleichzeitig mit der Ladung zum Termin.</p>
<p>In vielen Fällen &#8211; so ist dies zumindest in Berlin &#8211; wird die Gegenseite (also der Berliner Arbeitgeber) gar keine Einlassung zur Kündigungsschutzklage vor dem Gütetermin abgeben. Meist erfolgt die erste Einlassung zur Klage erst im Termin. Dies ist nicht ungewöhnlich und führt auch nicht zu irgendwelchen Rechtsnachteilen für den Arbeitgeber.</p>
<p>Im Gütetermin wird dann der Fall vor dem Gericht besprochen. Am besten ist es, wenn der Arbeitnehmer persönlich anwesend ist. In den meisten Fällen wird in der sog. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin bereits eine Einigung getroffen (Abfindung).</p>
<p>Da das Arbeitsgericht Berlin sehr stark ausgelastet ist, muss man sich nicht wundern, dass die Termine meist in 15 Minuten-Takt vergeben werden. Manchmal sind sogar zur gleichen Zeit mehrere Termine anberaumt. Diese finden natürlich nicht gleichzeitig statt. Auch kann man in den Gerichtssaal ohne Aufforderung (man muss nicht an die Tür klopfen) eintreten. Die Verhandlungen sind öffentlich.</p>
<p>Es kann durchaus Sinn machen, wenn man sich schon &#8220;ein paar Verhandlungen vorher&#8221; in den Gerichtssaal setzt und so die &#8220;Stimmung&#8221; und die Art der Verhandlungsführung des Richters/ der Richterin mitbekommt. Dies kann später für die eigene Verhandlung eine wichtige Information sein (so auch ich dies jedenfalls immer).</p>
<p>Es ist sinnvoll sich nicht vor dem Haupteingang des Arbeitsgerichts Berlin zu verabreden, sondern direkt vor dem Eingang zum jeweiligen Gerichtssaal, da man am Eingang schon mal schnell jemanden übersieht und dann noch mehrere Minuten zum Saal braucht.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin &#8211; A. Martin</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigung während Krankheit möglich?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/10/kuendigung-waehrend-krankheit-moeglich/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 08:32:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kündigung während der Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[personenbedingte Kündigung]]></category>

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			</a>
		</div>
<p><strong>Kündigung während Krankheit möglich?</strong></p>
<p>- <strong><em><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></span></em></strong> -</p>
<p>Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob der Arbeitgeber während einer Krankschreibung das Arbeitsverhältnis beenden kann. Man jedem im allgemeinen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit nicht möglich ist.Dies ist ein häufiges Missverständnis.</p>
<p><strong>Kündigung und Krankheit</strong></p>
<p>Zwar ist es so, dass der Arbeitgeber grundsätzlich-wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet-Schwierigkeiten mit einer krankheitsbedingten Kündigung haben durfte, allerdings heißt dies nicht, dass er nicht während der Krankheit das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet kann. Es gibt keine rechtlichen Grundsatz, wonach eine Kündigung während der Krankheit ausgeschlossen ist.</p>
<p>Auch im Rahmen einer Missbrauchskontrolle des Arbeitsgerichtes (Mindestkündigungsschutz) kommt man im Normalfall nicht zum Ergebnis, dass eine Kündigung während der Krankheit unwirksam ist.</p>
<p><strong>Kündigung während Krankheit/ wegen Krankheit</strong></p>
<p>Es geht hier allein darum, dass die Kündigung nur allein deshalb weil sie während der Kündigung ausgesprochen wird, nicht unwirksam ist. Dies heißt nicht, dass die Kündigung automatisch wirksam ist. Ob eine krankheitsbedingte/personenbedingte Kündigung wirksam ist, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Im Normalfall ist es so, dass wenn es um die Frage geht, ob die Kündigung gerechtfertigt ist an eine krankheitsbedingte Kündigung recht hohe Anforderungen zu stellen sind. Der Umstand dass die Kündigung aber während der Krankheit erfolgt ist, macht die Kündigung ist automatisch unwirksam.</p>
<p>Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin &#8211; A. Martin &#8211; Marzahn</p>
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		<item>
		<title>Kann man kündigen ohne abzumahnen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/kann-man-kuendigen-ohne-abzumahnen/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:46:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man kündigen ohne abzumahnen?</strong></p>
<p>Vielen kennen es: &#8220;Es abmahnen, dann kündigen!&#8221;. Ist dies richtig? Muss man vor jeder <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=448c4895119765ff026bfd372b2a7496"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung </a>abmahnen?</p>
<p><strong>Kündigung und Abmahnung</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist die verhaltensbedingte Kündigung (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0bd06ff60543e268aad87605812bc414"title="Kündigungsschutzgesetz Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzgesetz</a>) im Normalfall erst nach vorheriger Abmahnung möglich. Es gibt keinen Grundsatz, wonach man z.B. 3 x abmahnen muss. Eine Abmahnung ist bei groben Verstößen in der Regel ausreichend.</p>
<p><strong>Kündigung ohne Abmahnung?</strong></p>
<p>Eine Kündigung kann aber auch schon ohne Abmahnung wirksam &#8220;ausgesprochen&#8221; werden. Und zwar dann, wenn ein sehr schwerer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers vorliegt. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt oder diesen sogar schlägt. In diesen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung außerordentlich kündigen.</p>
<p>RA A. Martin &#8211; Berlin</p>
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		<title>Kann man mündlich kündigen?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/09/kann-man-muendlich-kuendigen/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 09:42:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man mündlich kündigen?]]></description>
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			</a>
		</div>
<p><strong>Kann man mündlich kündigen?</strong></p>
<p>Viele Verträge, die wir tagtäglich schließen, schließen wir allein mündlich. Wenn zum Beispiel morgens der Kunde zum Bäcker geht, dann schließt er mit diesem keinen schriftlichen Kaufvertrag über das Brötchen, was er kauft. Dieser Vertrag (hier werden sogar mehrere Verträge geschlossen) ist wirksam. Solche Verträge kann man dann auch mündlich gestalten und zum Beispiel den Rücktritt vom Vertrag erklären.</p>
<p style="text-align: center;"><em><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">- Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin &#8211; </a></em></p>
<p><strong>Wie ist dies aber beim Arbeitsvertrag?</strong></p>
<p>Einen Arbeitsvertrag kann man grundsätzlich mündlich schließen. Der Arbeitgeber muss aber nach den Nachweisgesetz den Vertrag schriftlich dokumentieren.</p>
<p>Zu beachten ist, dass man den Arbeitsvertrag aber nicht mündlich gekündigt werden kann. Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine mündliche <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=448c4895119765ff026bfd372b2a7496"title="Kündigung"  rel="nofollow">Kündigung </a>ist unwirksam.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=79dd13a2d9b16534c1711e96b6ec82aa"title="Anwalt Martin Rechtsanwalt Berlin"  rel="nofollow">Anwalt Berlin &#8211; Rechtsanwalt A. Martin</a></p>
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		<title>Kündigungsschutz &#8211; wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 04:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[  Kündigungsschutz &#8211; wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung? Als Arbeitnehmer kann man sich schnell in der Situation befinden, dass man sich gegen eine Kündigung wehren muss; man spricht hier vom sog. Kündigungsschutz. Was ist das eigentlich? Kündigungsschutz, was ist das? Mit dem Begriff Kündigungsschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Möglichkeit des [...]]]></description>
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<h3><strong><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=aa67640e8a72c2be8a5268c2e7a16b0d" rel="nofollow"><img class="size-full wp-image-131 alignnone" src="http://www.anwalt-berlin-blog.de/wp-content/uploads/2009/06/rechtsanwalt1.gif" alt="Rechtsanwalt1 in "  /></a> </p>
<p></strong><strong>Kündigungsschutz &#8211; wie wehrt man sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung?</strong></h3>
<p>Als Arbeitnehmer kann man sich schnell in der Situation befinden, dass man sich gegen eine Kündigung wehren muss; man spricht hier vom sog. Kündigungsschutz. Was ist das eigentlich?</p>
<h4>Kündigungsschutz, was ist das?</h4>
<p>Mit dem Begriff Kündigungsschutz bezeichnet man im Allgemeinen die Möglichkeit des Arbeitnehmers sich gegen eine Kündigung zu wehren. Der stärkste  Schutz vor der Kündigung des Arbeitgeber leitet sich aber vor allem aus dem Gesetz selbst ab, nämlich hauptsächlich aus dem Kündigungsschutzgesetz.</p>
<h4>Was macht das Kündigungsschutzgesetz so wichtig für den Arbeitnehmer?</h4>
<p>Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor Kündigungen des Arbeitgebers, wenn dieser bereits länger als 6 Monate im Betrieb arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt. Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach so kündigen, sondern es muss ein Kündigungsgrund vorliegen.</p>
<p>Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber nur 3 Kündigungsgründe zur Hand:</p>
<ul>
<li><strong>die Kündigung aus betrieblichen Gründen (der häufigste Fall in der Praxis)</strong></li>
<li><strong>die Kündigung aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit des Arbeitnehmers)</strong></li>
<li><strong>die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (z.B. Fehlverhalten des Arbeitnehmers)</strong></li>
</ul>
<p>Alle 3 Kündigungsmöglichkeiten nach dem Kündigungsschutzgesetz haben noch meist weitere Voraussetzungen und Fallstricke für den Arbeitgeber.</p>
<p>So muss der Arbeitgeber bei der Kündigung aus betrieblichen Gründen nachweisen, dass betriebliche Gründe vorliegen, das kein anderer Arbeitsplatzu zur Verfügung steht und das er eine Sozialauswahl getroffen hat. Der Arbeitgeber kann nicht jeden x-beliebigen Arbeitnehmer kündigen, sondern er muss eine Sozialauswahl treffen, d.h. er muss den sozial stärksten Arbeitnehmer entlassen (der noch nicht so lange im Betrieb ist, keine Unterhatlspflichten hat und jung ist).</p>
<p>Bei der personenbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres kündigen. Es müssen z.B. bei einer Erkrankung erhebliche Fehlzeiten vorliegen.</p>
<p>Bei der verhaltensbedingten Kündigung es im Normalfall eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung erforderlich.</p>
<h4>Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage:</h4>
<p>Der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage gehören zusammen. Dem Arbeitnehmer nützt der Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz nichts, wenn er sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers nicht wehrt und keine Kündigungsschutzklage erhebt. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer nur 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. Versäumt er diese Frist hat er in der Regel keine Möglichkeit mehr einen effektiven Schutz gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu erreichen.</p>
<p>Von daher gilt:</p>
<p>Der Kündigungschutz des Arbeitnehmers basiert vor allem auf der Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitnehmer muss aber eine Kündigungsschutzklage erheben, um einen effektiven Schutz erreichen zu können.</p>
<p>Rechtsanwalt Andreas Martin &#8211; Berlin</p>
<p> </p>
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		<title>Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 18:56:37 +0000</pubDate>
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<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></p>
<p>Die Kanzlei Martin mit <strong>Niederlassung in Berlin</strong> vertritt Mandanten im Raum Berlin in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B.</p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19294a1b878dcff061ddcacb4787cdd6"title="Kündigung Berlin"  rel="nofollow">Kündigung in Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=0bd06ff60543e268aad87605812bc414"title="Kündigungsschutz Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutz Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=dbc14fe820c890b4caff734305e6cc1f"title="Kündigungsschutzklage Berlin"  rel="nofollow">Kündigungsschutzklage Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=cf896b2be54a6623b35a390c2393f050"title="Abfindung und Kündigung"  rel="nofollow">Abfindung Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=85fdcd9f661087ce28baf2ce5946aae5"title="Arbeitslohn Berlin"  rel="nofollow">Arbeitslohn Berlin</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=978f6c070258f442493605ba1b408229"title="Lohnklage Berlin"  rel="nofollow">Lohnklage Berlin</a></p>
<p>Die Kanzlei befindet sich in Berlin-Marzahn. Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten betrieben.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihren Besuch!</p>
<p>RA A. Martin</p>
<p>Internetseite: <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=aa67640e8a72c2be8a5268c2e7a16b0d"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin</a></p>
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		<title>Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/05/prozesskostenhilfe-vor-dem-arbeitsgericht-berlin-anwalt/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 11:55:00 +0000</pubDate>
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		</div>
<p><strong>Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht</strong></p>
<p>Viele <strong>Arbeitnehmer</strong>, die weder <strong>Gewerkschaftsmitglied </strong>sind oder eine <strong>Rechtsschutzversicherung </strong>haben, die auch das <strong>Arbeitsrecht </strong>umfasst (was nicht automatisch sein muss), fragen sich, wie sie einen <strong>Prozess </strong>vor dem <strong>Arbeitsgericht </strong>(z.B. vor dem Arbeitsgericht Berlin) finanzieren können.</p>
<p>Eine Möglichkeit für <strong>finanziell schwache Arbeitnehmer</strong> ist die <strong>Finanzierung eines Arbeitsgerichtsprozesses über Prozesskostenhilfe </strong>(PKH) .</p>
<p><strong>Prozesskostenhilfe</strong></p>
<p><em>Die Prozesskostenhilfe wird unter 3 Voraussetzungen gewährt:</em></p>
<p><strong>1. schleche finanzielle Verhältnisse</strong></p>
<p>Wer den <strong>Prozess </strong>aus eigenen <strong>Mitteln finanzieren</strong> kann, bekommt eine <strong>Prozesskostenhilfe</strong>. Wer dies aber nicht kann, der kann einen <em>Antrag auf PKH stellen</em>. Hierfür müssen die <em>finanziellen Verhältnisse offenbart</em> werden. Der <strong>Arbeitnehmer </strong>und <strong>Antragsteller </strong>muss ein <strong>Formular</strong>, nämlich die <strong><em>Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse</em></strong> ausfüllen und die entsprechenden Belege beifügen. Die Richtigkeit der <strong>Angaben </strong>wird versichert.</p>
<p>Das <strong>Gericht </strong>- nämlich der <strong>Richter </strong>(nicht der <em>Rechtspfleger</em>) entscheidet dann, ggfs. fordert er noch weitere <strong>Unterlagen </strong>an. </p>
<p>Man kann <strong>grundsätzlich </strong>sagen, dass alle <strong>Personen </strong>auf<strong> Hartz IV &#8211; Niveau</strong> aus <strong>finanzieller Sicht </strong>die Kriterien für die <strong>PKH-Gewährung</strong> erfüllen. Aber auch Einkommen darüber können noch zur PKH-Gewährung führen! PKH kann auch auf Raten gewährt werden.</p>
<p><strong>2. keine Mutwilligkeit</strong></p>
<p>PKH wird nur gewährt, wenn die Sache nicht mutwillig ist; das heißt kein völlig sinnloser Prozess geführt wird. In der Praxis scheitern fast nie Anträge an diesem Merkmal.</p>
<p><strong>3. Erfolgsaussichten</strong></p>
<p>Grundsätzlich müssen für eine <em>PKH-Gewährung im Arbeitsgerichtsverfahren auch Erfolgsaussichten </em>vorliegen. Diese liegen aber schon dann vor, wenn z.B. das <em>Ergebnis des Prozesses </em>von einer <strong>Beweisaufnahme </strong>abhängig ist. </p>
<p>Vor dem <strong>Arbeitsgericht </strong>gibt es aber noch eine weitere <strong>Erleichterung</strong>. Ist nämlich die <strong>Gegenseite  anwaltlich<span style="font-weight: normal;"> vertreten, kommt es auf die </span>Erfolgsaussichten <span style="font-weight: normal;">nicht mehr an. Für diesen Fall wird auch PKH gewährt (auch wenn der Gesetzgeber nicht von PKH spricht).</span></strong></p>
<p>Übernommen werden die <strong>Kosten für den eigenen Rechtsanwalt </strong>und die <strong>Gerichtskosten</strong>. Da im <strong>Arbeitsgerichtsverfahren </strong>in der I. Instanz aber faktisch nicht die Kosten der Gegenseite übernommen werden müssen (jder trägt immer seine eigenen Kosten) &#8211; ist das <strong>Prozesskostenrisiko </strong>für den Arbeitnehmer bei PKH-Gewährung eigentlich Null.</p>
<p>Von daher ist die <em>Finanzierung des Arbeitsgerichtsprozesses </em>über PKH eine sehr <em><span style="text-decoration: underline;">gute Möglichkei</span></em>t im Arbeitsgerichtsverfahren für den Arbeitnehmer.</p>
<p>RA A. Martin</p>
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		<title>Arbeitslohn schnell durch einstweilige Verf&#252;gung &#8220;einklagen&#8221;?</title>
		<link>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/05/arbeitslohn-schnell-durch-einstweilige-verfuegung-einklagen/</link>
		<comments>http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/05/arbeitslohn-schnell-durch-einstweilige-verfuegung-einklagen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 May 2009 09:58:18 +0000</pubDate>
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			</a>
		</div>
<h2><strong>Arbeitslohn schnell durch einstweilige Verfügung &#8220;einklagen&#8221;?</strong></h2>
<p>Der <strong>Arbeitnehmer </strong>hat häufig das Problem, dass er schon lange auf den <strong>Arbeitslohn </strong>gewartet hat. Meist ist die Situation die, dass der <strong>Arbeitgeber </strong>den <strong>Arbeitnehmer </strong>in Bezug auf den <strong>Lohn </strong>schon ohnehin zu lange vertröstet hat. Einige <strong>Arbeitnehmer </strong>geraten aufgrund der <strong>fehlenden Lohnzahlung</strong> des Arbeitgebers in<strong> finanzielle Schwierigkeiten </strong>und brauchen <strong><em>so schnell wie möglich den Arbeitslohn</em></strong> vom Arbeitgeber. Aber wie?</p>
<h2><strong>Lohnklage gegen den Arbeitgeber?</strong></h2>
<p>Wenn man Glück hat, dann bekommt man als <strong>Arbeitnehmer </strong><em><span style="text-decoration: underline;">innerhalb eines Mona</span></em>t nach <strong>Erhebung der Lohnklage</strong> gegen den <strong>Arbeitgeber </strong>einen<strong><em> Termin beim Arbeitsgericht</em></strong> (z.B. beim <em>Arbeitsgericht Berlin</em>).  Der <strong>Arbeitgeber </strong>kann das <em>Verfahren </em>aber noch weiter <strong>hinauszögern</strong>, indem er in der <strong>Verhandlung </strong>erscheint und es keine <strong>Einigung </strong>gibt. Dann beraumt das <strong>Arbeitsgericht </strong>notwendigerweise einen <em>zweiten Termin</em> (sog. <strong>Kammertermin</strong>) an und auf diesen müssen Sie wirklich lange warten. Den <strong>Kammertermin </strong>gibt es meist nur nach <span style="text-decoration: underline;">mehreren Monaten</span> (so auch <strong><em>Arbeitsgericht Berlin und Arbeitsgericht Brandenburg und Arbeitsgericht Neubrandenburg</em></strong>). </p>
<p><strong>Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber?</strong></p>
<p>Was viele <strong>Arbeitnehmer </strong>nicht wissen ist der Fakt, dass es auch ein <strong>arbeitsgerichtliches Mahnverfahren</strong> gibt. In der Praxis wird der <em>Lohn </em>meist eingeklagt. Zumindest wenn es <strong>Ausschlussfristen </strong>für die <em>Lohnklage </em>gibt (z.B. aus dem Tarifvertrag) gibt, dann kann die <em>Lohnklage </em>immer noch der bessere Weg sein. In einigen Fällen &#8211; je nach Auslastung des Gerichts in <em>Lohnklageverfahren </em>- kann das <strong>arbeitsgerichtliche Mahnverfahre</strong>n durchaus Sinn machen.</p>
<p>Wir machen gern für Sie <span style="text-decoration: underline;">deutschlandweit </span>Ihren <strong>Arbeitslohn per Mahnverfahren</strong> geltend.</p>
<p> </p>
<h2><strong>Einstweilige Verfügung auf  Zahlung des Arbeitslohnes?</strong></h2>
<p><strong>Zunächst vorab zu Ihrer Information: </strong></p>
<p>Die <strong>einstweilige Verfügung</strong> in Bezug auf die <strong>Zahlung des Arbeitslohnes</strong> ist in der Praxis der <strong>absolute Ausnahmefall</strong>. Was aber nicht heißen muss, dass die EV in <strong>Arbeitssachen </strong>zur Durchsetzung des <strong>Lohnes </strong>an Stelle der <strong>Lohnklage </strong>oder des<strong> arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens</strong> keinen Sinn macht oder nicht möglich ist.</p>
<p>Um dies besser zu verstehen, muss man sich vor Augen halten, dass eine <strong><em>einstweilige Verfügung</em></strong>, wie der Name schon sagt, eine <em>einstweilige Regelung</em> &#8211; also eine <em>vorläufige Regelung</em> sein soll. Man bekommt mit der <strong>einstweiligen Verfügung</strong> im Normalfall <span style="text-decoration: underline;"><strong>noch </strong>nicht das Geld</span>, sondern der <strong>Anspruch </strong>wird nur <strong>gesichert</strong>.</p>
<p>Um hier erfolgreich zu sein, ist es so,dass man einen sog. <strong>Verfügungsgrund </strong>und einen <strong>Verfügungsanspruch </strong>nachweisen muss, das heisst zum einen die <strong>Eilbedürftigkeit </strong>und natürlich auch den <em>Anspruch auf Zahlung des Lohnes </em>(dies ist meist nicht so problematisch).</p>
<p>Ein <strong>Verfügungsgrund </strong>liegt dann vor, wenn eine <strong>besondere Eilbedürftigkeit</strong> besteht. Diese liegt dann vor, wenn eine<strong><em> finanzielle Notsituation des Arbeitnehmers</em></strong> vorliegt. Wenn der <em>Arbeitnehmer </em>sich aber von anderen <strong>Institutionen </strong>Geld verschaffen kann, ist eine solche Notlage nicht gegeben. Solche anderen <strong>Möglichkeiten </strong>könne sein: Arbeitslosengeld/ Hartz IV/ Bankkredit).</p>
<p><strong>Bekommt man bei der einstweiligen Verfügung den ganzen Arbeitslohn?</strong></p>
<p>Nein, im Normalfall sprechen den Gerichte den Arbeitslohn bis zur Höhe der <strong>Pfändungsfreigrenzen </strong>(also ab ungefähr 1.000,00 Euro) zu. Manche <strong>Gerichte<em> (LAG Baden-Würtenberg) </em></strong>meinen aber, dass ein <strong>Anspruch im Wege der einstweiligen arbeitsgerichtlichen Verfügung</strong> nur in Höhe des <em>fiktiven Arbeitslosengeldes</em> besteht.</p>
<p><em>Haben Sie auch ausstehenden Arbeitslohn? Wir helfen Ihnen -deutschlandweit &#8211; bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.</em></p>
<p><a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">Rechtsanwalt Andreas Martin</a></p>
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		<title>Abmahnung erhalten, was nun?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 10:48:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Abmahnung durch den Arbeitgeber!]]></description>
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<p><strong>Abmahnung erhalten, was nun?</strong></p>
<p>Viele <strong>Arbeitnehmer </strong>sind beunruhigt, wenn sie eine <strong>Abmahnung </strong>erhalten. Dies gilt vor allem dann, wenn man nicht weiß, wie man sich im Falle des Erhalts einer <strong>Abmahnung </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>verhalten soll.</p>
<p><strong>1. Was ist der Sinn und Zweck der Abmahnung?</strong></p>
<p>Die <strong>Abmahnung </strong>soll dem <strong>Arbeitnehmer </strong>vor Augen führen, dass er sich nicht <strong>ordnungsgemäß </strong><strong>Verhalten </strong>hat. Die Abmahnung ist berechtigt, wenn der <strong>Arbeitnehmer </strong>schuldhaft gegen seine <strong>Verpflichtungen </strong>aus dem <strong>Arbeitsvertrag </strong>verstoßen hat.Dabei muss der Verstoß natürlich eine gewisse Schwere haben.</p>
<p><strong>2. Abmahnung = Kündigungsvorbereitung?</strong></p>
<p>Wenn die <strong>Abmahnung </strong>völlig <strong>überraschend </strong>und scheinbar<em><span style="text-decoration: underline;"> ohne Grund</span></em> erfolgt, dient sie meist, um eine <strong>Kündigung </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>vorzubereiten zu helfen. Der <strong>Arbeitgeber </strong>kann nur in <strong>Ausnahmefällen </strong>wegen eines <strong>Fehlverhaltens des Arbeitnehmers sofort</strong> (fristlos und außerordentliche)  und <strong>außerordentlich </strong>aus <strong>verhaltensbedingten Gründen</strong> kündigen. Er muss erst abmahnen. Die Abmahnung dient dann der Vorbereitung der Kündigung. Der <strong>Arbeitnehmer </strong>sollte auf jeden Fall zum <strong>Rechtsanwalt </strong>gehen, um sich schon vorab zu wehren.</p>
<p>Eine sofortige <strong>Kündigung </strong>aus außerordentlichen <strong>Grund </strong>ist aber zum Beispiel beim <strong>Diebstahl von Firmeneigentum</strong>, selbst bei kleinen Beträgen möglich. Dazu habe ich bereits mehrfach schon geblogt. z.B. (<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=171d377c3392f894644353ab9cf0505f"title="außerordentliche Kündigung"  rel="nofollow">außerordentliche Kündigung wegen 1,30 Euro</a> oder <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=21b96d4adc361b7f61a6e5b208ea6411"title="Verdachtskündigung"  rel="nofollow">Verdachtskündigung </a>oder<a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=480e982b76444cbc97b0f5636d1184fb"title="Kündigung und Diebstahl"  rel="nofollow"> Diebstahl und Kündigung</a>).</p>
<p><strong>3. Wie kann man sich gegen die erfolgte Abmahnung wehren?</strong></p>
<p>Eine Möglichkeit besteht darin, dass der <strong>Arbeitnehmer </strong>es nicht erst auf die <strong>Kündigung </strong>ankommen lässt und dann die<strong> Rechtmäßigkeit der Abmahnun</strong>g bestreitet (was möglich ist), sondern sich <span style="text-decoration: underline;">gleich </span>gegen die <strong>Abmahnung </strong>wendet. Dies ist möglich, nicht aber in jeden Fall notwendig. </p>
<p>Der Arbeitnehmer hat nämlich einen <strong><span style="text-decoration: underline;">Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte</span></strong>, wenn diese zu <strong>Unrecht </strong>erteilt wurde. Das <strong>Bundesarbeitsgericht </strong>(also auch das A<em>rbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin</em>) geht davon aus, dass sich ein solcher <strong>Anspruch </strong>auf <strong>Entfernung </strong>der <strong>Abmahnung </strong>aus dem <strong>allgemeinen Persönlichkeitsrecht</strong> des Arbeitnehmers ableitet.</p>
<p>Bei der <strong>Überprüfung der Abmahnung</strong> kommt es allein darauf an, ob der <strong>Vorwurf </strong>des <strong>Arbeitgebers </strong>objektiv berechtigt ist.  </p>
<p>Es macht Sinn den Arbeitgeber über einen <strong>Rechtsanwalt </strong>zur <strong>Löschung der Abmahnung</strong> auffzufordern. Macht der Arbeitgeber dies nicht kannd er Arbeitnehmer <strong>Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht</strong> erheben. In <strong>Berlin </strong>wäre dies das<em> Arbeitsgericht Berlin</em>.</p>
<p><strong>4. Muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung angehört werden?</strong></p>
<p>Nein, grundsätzlich nicht. Es sei denn, dies ist <strong>tarifvertraglich </strong>vorgeschrieben (z.B. § 13 BAT).</p>
<p><strong>5. Wann ist der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ausgeschlossenß</strong></p>
<p>Der Anspruch auf <strong>Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte</strong> kann <strong>verjähren </strong>und <strong>verwirken </strong>(z.B. wenn der Arbeitnehmer lange Zeit nichts unternimmt und der Arbeitgeber darauf vertrauen durfte, dass nicht mehr passiert; z.B. der Arbeitnehmer entschuldigt sich).</p>
<p>Ein <strong>Ausschluss </strong>aufgrund der kurzen<strong> tarifvertraglichen Ausschlussfristen</strong> kommt grundsätzlich nicht in Betracht.</p>
<p><strong>Nach Beendigung </strong>des <strong>Arbeitsverhältnisses </strong>besteht auch kein <strong>Anspruch </strong>mehr auf <strong>Löschung der Abmahnung</strong>.</p>
<p><strong>6. Werden Abmahnungen vom Arbeitgeber gelöscht oder nach langer Zeit wirkungslos?</strong></p>
<p><strong>Abmahnung </strong>können durch <strong>Zeitablauf </strong>gegenstandslos werden. Viele <strong>Mandanten </strong>gehen felsenfest davon aus, dass dies nach <strong>2 Jahre</strong>n der Fall sein muss, was grundsätzlich aber <strong>nicht </strong>richtig ist. Es gibt hierfür <strong>keine verbindliche Frist</strong>.  Es kommt diesbezüglich immer auf die <strong><em>schwere der Pflichtverletzung</em></strong> an.</p>
<p><strong>7. Wer muss im Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht nachweisen, dass die Abmahnung unrechtmäßig oder rechtmäßig war?</strong></p>
<p>Der <strong>Arbeitgeber </strong>muss das <strong>Fehlverhalten </strong>des <strong>Arbeitnehmers </strong>nachweisen. Gelingt dies nicht, weil z.B. er keine <strong>Beweismittel </strong>hat, verliert er den <strong>Prozess vor dem Arbeitsgericht </strong>und muss die <strong><em>Abmahnung </em></strong>löschen.</p>
<p>Dann gilt die <strong>Abmahnung </strong>als <strong>nicht </strong>vorgenommen.</p>
<p>Wenn Sie <strong>Probleme mit Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Abmahnungen oder Kündigungen</strong> haben, dann helfen wir Ihnen gern. Für mehr Informationen auf <a href="http://www.anwalt-berlin-blog.de?goto=19e0d7634e41da7713cd290f0bacc16b"title="Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin"  rel="nofollow">www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de</a></p>
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