Ist es eine Straftat, wenn man jemanden erschreckt?

Solche oder ähnliche Fragen liest man häufiger im Internet. Manchmal fragt man sich, wie jemand darauf kommt. Aber rechtlich interessant ist die Frage schon.

Grundsätzlich ist das „normale Erschrecken“ keine Straftat.

Wenn man aber – zumindest in Kauf nimmt – dass eine Person dabei verletzt wird und zum Beispiel einen Infarkt bekommt, kann eine Körperverletzung in Betracht kommen, denn es ist nicht völlig unwahrscheinlich, dass eine Person aufgrund des Erschreckens eine Körperverletzung erleidet.

Letztendlich ist dies dann eine Frage der Zurechenbarkeit. Wenn die Person wusste, dass eine besondere Schadenanfälligkeit vorliegt, wäre eine Körperverletzung oder sogar im schlimmsten Fall eine Körperverletzung mit Todesfolge denkbar.

Mir ist aber kein solcher Fall bekannt.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt Martin

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