Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Mietvertrag möglich?

Der Vermieter hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass der Mietvertrag für einen gewissen Zeitraum besteht. Da sich der Mieter schnell vom Mietvertrag durch ordentliche Kündigung (Frist 3 Monate) lösen kann,  was dem Vermieter verwehrt ist, macht es wirtschaftlich für den Vermieter Sinn, wenn er die ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausschließt, um so sichere Mieteinnahmen zu haben. Die Frage, die sich stellt, was darf hier vereinbart werden?

Ausschluss für unangemessen lange Zeit

Der BGH hat entschieden, dass der Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Formularmietvertrag für eine Dauer von 10 Jahren unzulässig ist. Der Mieter wird hier unangemessen benachteiligt. Ein Ausschluss für zwei Jahre wird aber in der Regel noch für zulässig erachtet.

Anwalt Berlin Marzahn

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