Archive for 2010

GmbH in Polen gründen – wie geht dies?

Montag, Oktober 18th, 2010

GmbH in Polen gründen – wie geht dies?

Wer sich in Deutschland die Steuerbelastung für kleine und mittelständische Unternehmen anschaut, der kann gut verstehen, dass immer mehr Firmen im Ausland investieren, um dort Steuern zu sparen. Polen bietet sich wegen der günstigen Unternehmenssteuern als Ort für eine GmbH-Gründung im Ausland (Polen) an.

die polnische GmbH – Sp.z o.o.

Die polnische GmbH wird mit Spzoo abgekürzt, was übersetzt Gesellschaft mit beschränkter Haftung heißt. Die polnische GmbH bietet sich wegen der beschränkten Haftung als Rechtsform in Polen an. Die Gründung ist nicht besonders kompliziert. Die GmbH in Polen ist vergleichbar mit der deutschen GmbH.

Mindeststammkapital der polnischen Sp z o o

Die Gründungskosten in Bezug auf die Investition in die Gesellschaft sind in Polen schon allein deshalb günstig, da das Mindeststammkapital der polnischen GmbH nur PLN 5.000,00 (€ 1.300,00) beträgt.

Gründung der GmbH in Polen

Ebenso, wie in Deutschland wird die GmbH in Polen zunächst beim Notar errichtet. Es entsteht dadurch die GmbH in Gründung. Beim Notartermin muss ein in Polen vereidigter Dolmetscher anwesend sein, wenn nur ein Gesellschafter der GmbH nicht Polnisch kann. Anders als in Deutschland wird bereits in der Satzung der erste Geschäftsführer bestellt. Dieser heißt in Polen “Vorstand”.

Nach der Errichtung beim polnischen Notar werden die Gründungsunterlagen nebst Anträge auf Eintragung beim KRS (beim polnischen Handelsregister) eingereicht. Zugleich mit dem Antrag auf Eintragung wird nun – dies ist erst seit ungefähr einem Jahr der Fall – auch gleich ein Antrag auf die REGON-Nummer und Steuernummer (NIP) gestellt. Diese Anträge leitet das polnische Handelsregister (KRS) dann gleich an die zuständigen Stellen weiter, wenn die Eintragung erfolgt ist.

Mann kann sich den Eingang des Antrages beim KRS abstempeln lassen und dann mit dieser Bescheinigung und der Notarurkunde zur Bank gehen, um dann in Polen ein Konto bei einer polnischen Bank (am besten Eurokonto und PLN-Konto) zu eröffnen und das Stammkapital einzuzahlen. Die Einzahlung muss man nicht nachweisen, sondern nur die Einzahlung versichern.

Nach der Eintragung beim Handelsregister, dem Erhalt der REGON (Statistikamtsnummer) und der NIP (Steuernummer) kann dann die GmbH in Polen tätig werden.

Steuern in Polen für Körperschaften

Die Einkommenssteuer für Unternehmen / Körperschaftssteuer beträgt in Polen derzeit 19 %. Die Mehrwertsteuer in den meisten Fällen 22 %. Eine Gewerbesteuer gibt es in Polen nicht. In Polen gibt es aber für Verträge eine sog. Zivilvertragssteuer, die zwischen 1 und 2 % beträgt.

weitere Fragen zur Firmengründung in Polen?

Für weitere Fragen in Bezug auf die Gründung einer Firma oder GmbH in Polen besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.gmbh-polen.net.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen/ Stettin

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Reden oder Schweigen im Strafverfahren?

Donnerstag, Juli 29th, 2010

Reden oder Schweigen im Strafverfahren?

Wer im “Mittelpunkt” eines Strafverfahren steht – nämlich als Beschuldigter – macht sich natürlich Gedanken darüber, wie er dieses Problem löst. Gerade, wenn der Beschuldigte noch nicht durch einen Rechtsanwalt, der sich im Strafrecht auskennt, vertreten wird, tendieren viele Beschuldigte dazu, dass man die Polizei oder Staatsanwaltschaft von der eigenen Unschuld überzeugen will und redet.

Rechte im Ermittlungsverfahren

Der Beschuldigte hat das Recht im Ermittlungsverfahren – wie auch später – zu schweigen. Das Recht zum Schweigen ist eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten. Gerade, wenn die Begehung einer Straftat auch nur in Betracht kommt, ist es in den meisten Fällen immer sinnvoll keine Aussage zu machen. In den wenigsten Fällen erledigt sich das Strafverfahren durch die Einlassung des Beschuldigten. Auch wenn manchmal die Polizei den Eindruck vermittelt, dass eine Einlassung das Verfahren beenden kann, ist dem meistens nicht so. Die Polizei entscheidet ohnehin in den meisten Fällen gar nichts. Die Staatsanwaltschaft erhält die Akte und entscheidet dann, wie es im Verfahren weiter geht.

Rechtsanwalt Martin – Rechtsanwalt Strafrecht Berlin

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Arbeitsrecht in Berlin – was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?

Mittwoch, April 21st, 2010

Arbeitsrecht in Berlin – was sind die meisten Fehler beim Einklagen von Arbeitslohn?

Wer in Berlin arbeitet, der weiß auch, dass es häufig Probleme mit Lohnzahlungen gibt. Dies hängt zum einen mit der schlechten Zahlungsmoral der Arbeitgeber zusammen, aber auch mit der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen in Berlin.

Welche Fehler werden bei der Arbeitslohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin häufig gemacht?

1. der Arbeitslohn wird falsch berechnet

Wie hoch der Lohn ist, ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, wie hoch der Stundenlohn ist und wie lange der Arbeitnehmer hierfür arbeiten muss. Man rechnet zunächst den Wochenlohn aus  5 x 8 Stunden und dann wir der Arbeitslohn auf den Monat umgerechnet. Da das Jahr 52 Wochen hat und 12 Monate. Ist der Wochenlohn mal dem Faktor 4,33 zu rechnen. Dann hat man den durchschnittlichen Monatslohn (brutto).

2. Lohnabrechnung einklagen

Klage der Arbeitnehmer auf den Lohn, dann ist es häufig so, dass er keine Lohnabrechnung hat. Es macht Sinn die Lohnabrechnung gleich miteinzuklagen.

3. Bruttolohn statt Nettolohn einklagen

Wenn die Lohnklage erhoben ist, dann kommt es in Berlin (vor dem Arbeitsgericht Berlin) häufig vor, dass der Arbeitnehmer auf den Nettolohn klagt und nicht auf den Bruttolohn. Es besteht aber grundsätzlich ein Anspruch auf den vollen Bruttolohn und dieser sollte auch eingeklagt werden, da der Arbeitnehmer ansonsten nicht sicher sein kann, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß durch den Arbeitgeber abgeführt wurden. Der Arbeitnehmer muss dann nach der Lohnklage die Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.

4. Klage auf Arbeitslohn ohne Anwalt

Die Lohnklage bekommt der Arbeitnehmer meistens – mit Hilfe der Rechtsantragsstelle am Arbeitsgericht Berlin – noch selbst hin. Was er aber nicht schafft, ist die Erwiderung nach dem Termin. In Arbeitsrechtssachen ist es nämlich so, dass das Gericht (Arbeitsgericht Berlin) zunächst einen so genannten Gütetermin festsetzt, und wenn dieser scheitert, einen Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin folgt meist erst mehrere Monate später. In Vorbereitung des Kammertermines vor dem Arbeitsgericht Berlin, setzt das Gericht, dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, eine Frist jeweils auf die Schriftsätze der anderen Seite zu erwidern. Die Verhandlung im Gütetermin bekommt der Arbeitnehmer manchmal noch selbst hin. Wenn er dann aber vor Gericht schriftlich vortragen muss und der Arbeitgeber zum Beispiel anwaltlich vertreten ist, hat er meistens keine sehr großen Chancen der Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin kurzfristig zu gewinnen. Im besten Fall zu der die Gegenseite das Verfahren hinaus. Im schlimmsten Fall unterliegt der Arbeitnehmer, da erdie zivilprozessualen Regeln nicht beachtet hat. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin sollte der Arbeitnehmer also grundsätzlich beim Einklagen von Arbeitslohn und vor allem auch bei der Kündigung (Kündigungsschutzlage)beauftragen. Wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, kann der Arbeitnehmer die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Arbeitsrecht in Berlin beantragen.

5. fehlende Belege im Arbeitsrechtsstreit

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer den Lohnanspruch belegen können. Sofern eine Lohnabrechnung hat, sollte diese natürlich mit eingereicht werden. Genau genommen stellt die Arbeitgeber durch die Erstellung der Lohnabrechnung die dort ausgewiesene Betrag unstreitig. Faktisch heißt dies, dass es für den Arbeitgeber sehr schwer ist später vorzutragen, dass dieser Lohn in der Höhe nicht richtig ist. Für den Arbeitnehmer ist ebenso wichtig, dass er, sofern er keine Lohnabrechnung hat, die Lohnabrechnung zusammen mit der Lohnklage einklagt.

Anwalt Berlin – Arbeitsrecht in Berlin – RA A. Martin

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Ist es eine Straftat, wenn man jemanden erschreckt?

Mittwoch, April 7th, 2010

Ist es eine Straftat, wenn man jemanden erschreckt?

Solche oder ähnliche Fragen liest man häufiger im Internet. Manchmal fragt man sich, wie jemand darauf kommt. Aber rechtlich interessant ist die Frage schon.

Grundsätzlich ist das “normale Erschrecken” keine Straftat.

Wenn man aber – zumindest in Kauf nimmt – dass eine Person dabei verletzt wird und zum Beispiel einen Infarkt bekommt, kann eine Körperverletzung in Betracht kommen, denn es ist nicht völlig unwahrscheinlich, dass eine Person aufgrund des Erschreckens eine Körperverletzung erleidet.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt Martin

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Hartz IV – verfassungswidrig!

Dienstag, Februar 9th, 2010

Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV!

Das Bundesverfassungsgericht kippte mit seiner Entscheidung soeben die Hartz IV – Gesetze. Als Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Ermittlung des Regelsatzes durch die Bundesregierung nicht rechtmäßig erfolgte.  Faktisch sind die Regelsätze zu niedrig und der Bedarf ist falsch ermittelt worden. Mit den Regelsätzen ist es nicht möglich ein menschenwürdiges Leben zu führen, so dass Bundesverfassungsgericht.

Dabei sind nicht nur die Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig erklärt worden, sondern auch die sonstigen Regelsätze.

Dieses Urteil ist bahnbrechend und zeigt, dass die Regierung nicht beim kleinen Mann spart und anderen das Geld hinterher wirft.

Anwalt Berlin – RA A. Martin

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Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Mietvertrag möglich?

Dienstag, Januar 12th, 2010

Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Mietvertrag möglich?

Der Vermieter hat grundsätzlich ein Interesse daran, dass der Mietvertrag für einen gewissen Zeitraum besteht. Da sich der Mieter schnell vom Mietvertrag durch ordentliche Kündigung (Frist 3 Monate) lösen kann,  was dem Vermieter verwehrt ist, macht es wirtschaftlich für den Vermieter Sinn, wenn er die ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausschließt, um so sichere Mieteinnahmen zu haben. Die Frage, die sich stellt, was darf hier vereinbart werden?

Ausschluss für unangemessen lange Zeit

Der BGH hat entschieden, dass der Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Formularmietvertrag für eine Dauer von 10 Jahren unzulässig ist. Der Mieter wird hier unangemessen benachteiligt. Ein Ausschluss für zwei Jahre wird aber in der Regel noch für zulässig erachtet.

Anwalt Berlin Marzahn

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