Arbeitsrecht Berlin: Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben?

Arbeitnehmer – vor allem im Raum Berlin sind diese derzeit von einer Kündigungswelle betroffen-  die eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, stellen sich manchmal die Frage, ob sie selbst eine Kündigungsschutzklage erheben können.

Von diversen Gerichten weiß man ja, dass dort ein Anwaltszwang besteht. So ist dies z.B. beim Landgericht aber auch beim Familiengericht in bestimmten Fällen (Stellung eines Scheidungsantrages).

Beim Arbeitsgericht ist es allerdings so,dass hier kein Anwaltszwang besteht. Der Arbeitnehmer kann sich dort selbst vertreten und auch eine Kündigungsschutzklage erheben.

Das Problem ist allerdings, dass dies in den meisten Fällen mit einem Verlust des Verfahrens gleich kommt. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist nach der Güteverhandlung meistens recht schwer (prozessual). Hier hat der Arbeitnehmer, der sich selbst vertritt immer die schlechteren Karten.

Anwalt Berlin – RA A. Martin

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