Arbeitsrecht Berlin: Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben?
November 2nd, 2009
Arbeitsrecht Berlin: Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben?
Arbeitnehmer – vor allem im Raum Berlin sind diese derzeit von einer Kündigungswelle betroffen- die eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, stellen sich manchmal die Frage, ob sie selbst eine Kündigungsschutzklage erheben können.
Von diversen Gerichten weiß man ja, dass dort ein Anwaltszwang besteht. So ist dies z.B. beim Landgericht aber auch beim Familiengericht in bestimmten Fällen (Stellung eines Scheidungsantrages).
Beim Arbeitsgericht ist es allerdings so,dass hier kein Anwaltszwang besteht. Der Arbeitnehmer kann sich dort selbst vertreten und auch eine Kündigungsschutzklage erheben.
Das Problem ist allerdings, dass dies in den meisten Fällen mit einem Verlust des Verfahrens gleich kommt. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist nach der Güteverhandlung meistens recht schwer (prozessual). Hier hat der Arbeitnehmer, der sich selbst vertritt immer die schlechteren Karten.
Anwalt Berlin – RA A. Martin
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2 Comments »
November 2nd, 2009 at 10:44
Arbeitsrecht Berlin: Darf man eine Kündigungsschutzklage selbst erheben? – Anwalt Berlin Blog…
Arbeitnehmer – vor allem im Raum Berlin sind diese derzeit von einer Kündigungswelle betroffen- die eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten, stellen sich manchmal die Frage, ob sie selbst eine Kündigungsschutzklage erheben können….
November 12th, 2009 at 23:22
Die Aussage des Kollegen trifft zu. Was viele Nichtjuristen vergessen ist, das viele Richter dem Folgen, der ihm die wenigsten Schwierigkeiten macht. Dies ist für den Richter immer der juristische Laie. Dieser begeht im Prozess gravierende Fehler, die in der Regel im Berufungsverfahren nicht mehr behoben werden können, so dass er beide Prozesse verliert.