Strafrecht Berlin – Lügendetektor vor Gericht?

Nicht nur in Berlin stellt man sich die Frage, ob nicht ein Lügendetektor vor Gericht als Beweismittel zulässig ist. Als „Unschuldiger“ könnte man dann den Test (Lügendetektor) an sich selbst „beantragen“ und so sein Unschuld beweisen.

Das Problem ist allerdings, dass der Lügendetektor manipulierbar ist. Der Detektor misst bestimmte Reaktionen des Körpers (Herzfrequenz,Feuchtigkeit der Haut etc.) und genau dies, kann manipulieren. Von daher ist das Ergebnis nicht genau.

Andererseits muss man aber auch berücksichtigten, dass auch die anderen Beweismittel der StPO nicht genau sind. Gerade bei Zeugenbeweisen ist es häufig so, dass sich der Zeuge nicht mehr genau erinnern kann und Gedächtnislücken aber nicht dem Gericht mitteilt, sondern selbst „schließt“. Auch hier ist das Ergebnis nicht genau.

Die Gerichte lassen den Lügendetektor als Beweismittel nicht zu. Ob sich das in Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin

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