Muss man Nachnahmesendungen (gegen Zahlung) annehmen?
September 6th, 2009
Muss man Nachnahmesendungen (gegen Zahlung) annehmen?
Die Post steht vor der Tür. Höflich aber bestimmt meint der Postbote “Bitte hier unterschreiben und dann bekommen ich noch € 69,55!” Muss man hier die Sendung annehmen und zahlen?
Nachnahme und Annahme?
Grundsätzlich ist es so, dass man nicht verpflichtet ist, irgendwelche Postsendungen, egal, ob Nachnahme oder nicht anzunehmen. Niemand kann einen dazu zwingen. Wenn man hier die Sendung nicht annimmt oder nicht bezahlen kann oder will, heißt dies aber nicht, dass die Nichtannahme keine nachteiligen Folgen haben kann.
Schadenersatz?
Bestellt man nämlich vorher einen Artikel kommt grundsätzlich ein Kaufvertrag zustanden, der zu erfüllen ist. Wenn die Lieferung per Nachnahme vereinbart ist, dann kann sich der Käufer schadenersatzpflichtig machen, wenn er die Ware nicht annimmt und dadurch zusätzlich Kosten entstehen.
Von daher macht es eher Sinn, wenn die Sachen per Internet oder Telefon/ Fax bestellt wurden, dann – wenn man die Sachen nicht haben möchte – der Vertrag widerrufen wird.
Anwalt Berlin – A. Martin – Rechtsanwalt
Tags: Annahme Nachnahme, Muss man Nachnahmesendungen (gegen Zahlung) annehmen?, Nachnahme, Post nachnahme, Schadenersatz, Widerruf Vertrag
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