Muss man die Polizei in die Wohnung lassen?

Gerade in strafrechtlichen Dingen sind viele Bürger unsicher. Man hat Respekt vor der Polizei und weiß nicht, ob man zu bestimmten Verhaltensweisen berechtigt ist oder nicht. Wenn die Polizei vor der Tür steht, fragt man sich schon, ob man die Polizisten in die Wohnung lassen muss.

Schutz der Wohnung

Die Wohnung genießt einen sehr starken (grundsgesetzlichen) Schutz. Grundsätzlich darf die Wohnung nur mit Zustimmung des dort Wohnenden betreten werden. Wer die Wohnung ohne Zustimmung und gegen den erkennbaren Willen betritt, macht sich strafbar und zwar nach § 123 StGB (Hausfriedensbruch).

Betreten der Wohnung durch Polizisten

Grundsätzlich gilt dies auch für Polizisten. Diese dürfen grundsätzlich die Wohnung nur mit Zustimmung des Berechtigten betreten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Polizei zur Wohnungsdurchsuchung berechtigt ist. Dafür ist im Normalfall ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

Im Übrigen dürfen keine negativen Schlüsse daraus gezogen werden, dass man die Polizei nicht reingelassen hat.

Rechtsanwalt A. Martin – Berlin

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