Kann man kündigen ohne abzumahnen?

Vielen kennen es: „Es abmahnen, dann kündigen!“. Ist dies richtig? Muss man vor jeder Kündigung abmahnen?

Kündigung und Abmahnung

Grundsätzlich ist die verhaltensbedingte Kündigung (Kündigungsschutzgesetz) im Normalfall erst nach vorheriger Abmahnung möglich. Es gibt keinen Grundsatz, wonach man z.B. 3 x abmahnen muss. Eine Abmahnung ist bei groben Verstößen in der Regel ausreichend.

Kündigung ohne Abmahnung?

Eine Kündigung kann aber auch schon ohne Abmahnung wirksam „ausgesprochen“ werden. Und zwar dann, wenn ein sehr schwerer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers vorliegt. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt oder diesen sogar schlägt. In diesen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung außerordentlich kündigen.

RA A. Martin – Berlin

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