Darf man zum Polizisten „Herr Oberförster“ sagen?

Polizisten sind meist nicht besonders zimperlich, wenn es um ihre eigene Ausdrucksweise geht. Jeder hat bestimmt schon mal die charmante Frage eines Polizisten gehört „Können Sie lesen?“ oder Ähnliches. Wenn es aber um die Ausdrucksweise der Passanten geht, da scheinen die Polizisten kein Spaß zu verstehen und sind schnell eingeschnappt.

„Herr Oberförster“

So geschah es in Berlin, dass ein Passant den Polizisten mit „Herr Oberförster zum Wald geht es da lang“ anredete. Dies gefiel dem Beamten gar nicht und er erstattete Stafanzeige und stellte Strafantrag gegen den „frechen Passanten“ wegen „Beleidigung“.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah dies nicht so und meinte es läge keine Beleidigung vor.

„Schließlich verstehe sich der ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, da doch die Tätigkeit im Forstdienst als solchem gerade nicht den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage stellt“

Rechtsanwalt Berlin – Anwalt Marzahn

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