Ist Sex mit Tieren strafbar?

Der Laie spricht von Sodomie, die Fachleute von Zoophilie. Gemein ist das Gleiche, nämlich der Sex mit Tieren. Macht man sich strafbar, wenn man Sex mit Tieren hat?

Strafbarkeit der Zoophilie

Das Ergebnis ist erstaunlich. Ursprünglich war der Sex mit Tieren einmal laut § 175 b StGB a.F. verboten. Diese Strafnorm wurde allerdings wieder gestrichen. Da ein Verhalten nur dann unter Strafe steht, wenn dies ausdrücklich gesetzlich bestimmt ist, ist vom Grundsatz her der Sex mit Tieren straflos.

Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz schützt Tiere in dieser Hinsicht nur unzureichend.

§ 17 des Tierschutzgesetzes normiert:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Allerdings setzt die Strafbarkeit hier die Zufügung von erheblichen Schmerzen voraus.

Tierpornografische Schriften nach dem StGB

Erstaunlich ist aber Folgendes:

Während der Sex mit Tieren überwiegend straffrei ist, ist die Verbreitung von Tierpornografischen Schriften unter Strafe gestellt. Das Ergebnis ist äußerst merkwürdig, da hier die Tathandlung besser bei wegkommt als nur die „Animation“ (Anstiftung). Dies ist im deutschen Strafrecht systemwidrig. Die Anstiftung steht unter Strafe; die Handlung aber nicht!

Die Norm lautet wie folgt:

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unsere Nachbarn scheinen hier etwas konsequenter zu sein. In der Schweiz ist laut Tierschutzverordnung die Sodomie strafbar.

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