Was ist der Unterschied zwischen Beschuldigter,Angeschuldiger und Angeklagter?

Im Strafrecht werden für ein und die selbse Person unterschiedliche Begriffe verwendet. Derjenige, gegen den man ein Strafverfahren betreibt wird im Gesetz einmal als Beschuldigter, dann als Angeschuldigter und später als Angeklagter bezeichnet. Was ist der Unterschied zwischen diesen Bezeichnungen?

Strafrecht – der Beschuldigte:

Der Beschuldigte ist im Strafrecht, die Person gegen die ein Strafverfahren – gerade ebend – eingeleitet worden ist. Also am Anfang des Strafverfahrens spricht das Gesetz vom Beschuldigten. Beim Beschuldigten ist der Tatverdacht noch relativ gering. Für den Beginn der Ermittlungen ist ausreichend, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen haben kann.

Strafverfahren – der Angeschuldigte

Vom Angeschuldigten spricht man dann, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat und dann die Akte der Staatsanwaltschaft schickt und diese Anklage erhebt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist man mit der Anklageerhebung noch nicht Angeklagter, sondern zunächst einmal Angeschuldigter. Vom Angeschludigten spricht das Gesetz im sog. Zwischenverfahren. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt.

Strafverfahren – der Angeklagte

Vom Angeklagten spricht man dann, wenn das Gericht die Anklage zugelassen hat. Dann ist offiziell Anklage erhoben worden. Der Angeschuldigte wird zum Angeklagten. Beim Angeklagten geht das Gesetz davon aus, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Ob dies dann später tatsächlich so kommt, ist eine andere Frage.

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