Verkehrsunfall – Sollte man einen Mietwagen nehmen?

Ein Verkehrsunfall ist eine unangenehme Angelegenheit. Man es froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist und dann kommen die Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung des Unfalles. Viele Unfallbeteiligte wissen meist nicht, welche Rechte sie haben und lassen sich vorschnell von ihrer Werkstatt einen Mietwagen aufschwatzen. Es geht aber auch anders.

Unfall und Mietwagen

Sich einen Mietwagen zu nehmen ist häufig die schlechtere Variante. Kurz nach dem Unfall ist meist nicht immer klar, wer den Schaden tatsächlich tragen muss. Es kommt nicht nur darauf an, was tatsächlich geschehen ist, sondern auch, wer, was beweisen kann. Nimmt der Geschädigte dann Kontakt zu einer Werkstatt auf geschieht meist Folgendes:

Die Werkstatt erzählt dem Geschädigten, dass sie alles für diesen organisieren kann. Sie würde Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen – zu der sie ja einen ganz besonderen „Draht“ habe- diese werde dann kurzfristig regulieren und der Geschädigte möge doch den Reparaturauftrag unterschreiben und einen Mietwagen bekomme er auch.

Das Problem ist, dass ein Kfz-Meister zwar Ahnung von Kfz hat aber nicht vom deutschen Verkehrsrecht. Kurz nach dem Unfall kann manchmal selbst ein Rechtsanwalt nicht sicher sagen, ob der Schaden wohl komplett übernommen wird.  Erst nach der Einsicht der Unfallakte bei der Polizei kennt man die Beweissituation. Die Werkstatt handelt hier nicht im Interesse des Geschädigten. Sie ist nicht unabhängig.

Häufig reguliert dann die Gegenseite nicht voll und die Mietwagenkosten werden nur zum Teil übernommen. Aber selbst wenn die Gegenseite hier zu 100 % haftet, gibt es immer noch Streit über die Höhe der Mietwagenkosten (Stichwort: Unfallersatztarif). Besser ist es meistens keinen Mietwagen zu nehmen und statt dessen später sog. Nutzungsausfall geltend zu machen. Auf Nutzungsausfall hat man Anspruch, wenn man das Kfz später raparieren lässt oder beim Totalschaden sich ein neues Kfz anschafft.

AnwaltA. Martin – Berlin

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