Verkehrsunfall in Polen – Akteneinsicht – wie funktioniert dies?

Polen ist ein beliebtes Urlaubsland. Immer mehr Deutsche sind dort mit dem Kfz unterwegs. Die Zahl der Unfälle in Polen mit deutscher Beteiligung nimmt ständig zu. Die Abwicklung des Unfall´s in Polen ist ganz anders als in Deutschland. Ein wichtiger Punkt ist die Informationsbeschaffung durch Akteneinsicht vor Ort.

Akteneinsicht in Polen

Die Akteneinsicht in Polen funktioniert anders als in Deutschland. Ohne die Akte gesehen zu haben, sollte man in Deutschland keine Klage einreichen. Ein Unterschied besteht darin, dass die Polizei, die in Polen den Unfall aufnimmt, dem deuschen Unfallbeteiligten keinen Zettel mit der Tagebuchnummer,wie in Deutschland überreicht. Tagebuchnummern werden in Polen durch die polnische Polizei beim Unfall nicht vergeben. Man sollte stattdessen immer fragen, von wo die Polizeibeamten vor Ort waren (Dienststelle). Bei dieser Dienststelle kann man dann später Akteneinsicht fordern (siehe auch Verhalten am Unfallort in Polen).

Ein gravierender Unterschied zwischen der Akteneinsicht in Deutschland und in Polen besteht darin, dass in Polen die Unfallakte grundsätzlich nicht versandt wird. Das heißt, dass selbst Rechtsanwälte die Akte bei der Polizei vor Ort einsehen müssen. Es macht von daher keinen Sinn einen deutschen Rechtsanwalt, der nicht in Polen vor Ort ansässig ist, mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalls in Polen zu beauftragen, da dieser weder die Akte einsehen kann, noch die polnische Sprache besteht. Ob man in Deutschland klagen kann oder nicht ist dabei unerheblich, da die Akte faktisch die wichtigtsten Informationen zum Unfall enthält ohne die keine Klage eingereicht werden sollte.

Rechtsanwalt Stettin

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Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Polen

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