Scheidung und Unterhalt – wird dies vor Gericht zusammen entschieden?

Leben Eheleute getrennt, möchten diese wissen, wann man sich scheiden lassen kann. Weiter kommt dann meist die Frage nach dem Unterhalt. Viele Paare gehen davon aus, dass im Scheidungsverfahren automatisch über den Unterhaltsanspruch (z.B. Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt) entschieden wird. Dies ist nicht so.

Unterhalt nach der Trennung

Trennen sich die Eheleute, dann können hier auf Seiten der Person mit dem geringerem Einkommen bzw. mit dem Kind folgende Unterhaltsansprüche bestehen:

  • Kindesunterhalt (Unterhalt für das Kind)
  • Trennungsunterhalt (Unterhalt für den Ehepartner für die Dauer der Trennung bis zur Scheidung)

Um die Ansprüche durchzusetzen, macht es Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der dann die Gegenseite zunächt zur Auskunft und dann zur Zahlung des Unterhalts auffordert.

Scheidung

Nach einem Jahr der Trennung ist dann die Scheidung – wenn beide zustimmen – möglich. Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt gestellt werden. Im Normalfall bleibt es beim Scheidungsantrag, so dass das Gericht nur über zwei Dinge im Scheidungstermin entscheidet:

  • über die Ehescheidung
  • über den Versorgungsausgleich

Entscheidungen über Unterhalt – egal in welcher Form – trifft das Familiengericht im Scheidungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag einer Partei. Das heißt, wenn kein Antrag gestellt wird, gibt es auch keine Entscheidung. Man sollte sich hier von einem Rechtsanwalt bei der Scheidung, der sich im Familienrecht auskennt beraten lassen.

Rechtsanwalt A. Martin – Familienrecht Berlin

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