Archive for Juli, 2009
Mahnbescheid vs. Vollstreckungsbescheid – was ist der Unterschied?
Freitag, Juli 17th, 2009
Mahnbescheid vs. Vollstreckungsbescheid – was ist der Unterschied?
Wenn ein Mahnverfahren betrieben wird, dann hofft der Betreiber, dass sich der Schuldner ruhig verhalten wird und nicht gegen den Mahnbescheid vorgehen wird. Das Mahnverfahren besteht aber nicht nur aus dem Mahnbescheid. Es gibt auch noch den sog. Vollstreckungsbescheid. Was ist dies eigentlich?
Mahnbescheid vs. Vollstreckungsbescheid
Wenn der Mahnbescheid ergangen ist, kann der Schuldner innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Zum Mahnverfahren und zum Mahnbescheid hatte ich ja bereits gepostet. Mit dem Mahnbescheid ist das Mahnverfahren aber noch nicht beendet. Der Schuldner muss faktisch 2 x die Füssen stillhalten. Einmal beim Mahnbescheid und einmal beim Vollstreckungsbescheid.
Vollstreckungsbescheid
Das Ziel des Mahnverfahrens ist es einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen.
Zuerst ergeht der Mahnbescheid. Wenn der Schuldner hiergegen keinen Widerspruch einlegt, ergeht der Vollstreckungsbescheid. Hiergegen kann der Schuldner widerum innerhalb von 2 Wochen ein Rechtsmitteln einlegen (wenn er z.B. dies beim Mahnbescheid versäumt hat). Dies ist der sog. Einspruch. Wenn er dies macht, ist das Mahnverfahren beendet. Dann wird gerichtlich entschieden, wenn der Gläubiger dies beantragt.
Tags: Einspruch, Mahnbescheid, Mahnverfahren, vollstreckungsbescheid, Widerspruch
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Mahnverfahren, vollstreckungsbescheid | No Comments »
Verkehrsunfall – Sollte man einen Mietwagen nehmen?
Donnerstag, Juli 16th, 2009
Verkehrsunfall – Sollte man einen Mietwagen nehmen?
Ein Verkehrsunfall ist eine unangenehme Angelegenheit. Man es froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist und dann kommen die Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung des Unfalles. Viele Unfallbeteiligte wissen meist nicht, welche Rechte sie haben und lassen sich vorschnell von ihrer Werkstatt einen Mietwagen aufschwatzen. Es geht aber auch anders.
Unfall und Mietwagen
Sich einen Mietwagen zu nehmen ist häufig die schlechtere Variante. Kurz nach dem Unfall ist meist nicht immer klar, wer den Schaden tatsächlich tragen muss. Es kommt nicht nur darauf an, was tatsächlich geschehen ist, sondern auch, wer, was beweisen kann. Nimmt der Geschädigte dann Kontakt zu einer Werkstatt auf geschieht meist Folgendes:
Die Werkstatt erzählt dem Geschädigten, dass sie alles für diesen organisieren kann. Sie würde Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen – zu der sie ja einen ganz besonderen “Draht” habe- diese werde dann kurzfristig regulieren und der Geschädigte möge doch den Reparaturauftrag unterschreiben und einen Mietwagen bekomme er auch.
Das Problem ist, dass ein Kfz-Meister zwar Ahnung von Kfz hat aber nicht vom deutschen Verkehrsrecht. Kurz nach dem Unfall kann manchmal selbst ein Rechtsanwalt nicht sicher sagen, ob der Schaden wohl komplett übernommen wird. Erst nach der Einsicht der Unfallakte bei der Polizei kennt man die Beweissituation. Die Werkstatt handelt hier nicht im Interesse des Geschädigten. Sie ist nicht unabhängig.
Häufig reguliert dann die Gegenseite nicht voll und die Mietwagenkosten werden nur zum Teil übernommen. Aber selbst wenn die Gegenseite hier zu 100 % haftet, gibt es immer noch Streit über die Höhe der Mietwagenkosten (Stichwort: Unfallersatztarif). Besser ist es meistens keinen Mietwagen zu nehmen und statt dessen später sog. Nutzungsausfall geltend zu machen. Auf Nutzungsausfall hat man Anspruch, wenn man das Kfz später raparieren lässt oder beim Totalschaden sich ein neues Kfz anschafft.
Tags: Mietwagen, Rechtsanwalt, Unfall, Verkehrsrecht, Verkehrsunfall
Posted in Anwalt Berlin, Mietwagen, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht | No Comments »
Mahnbescheid erhalten, was nun?
Mittwoch, Juli 15th, 2009
Mahnbescheid erhalten, was nun?
Der Schrecken ist groß. Ein Mahnbescheid, was nun? Gerade die juristischen Laien haben meist keine Vorstellung was dies genau ist. Die vielen Angaben im Vordruck sind verwirrend und welche Möglichkeiten bestehen nun? Genau genommen gibt es nach dem Erhalb der Mahnbescheid genau 2 Möglichkeiten:
1. Mahnbescheid ergehen lassen
Ist der Bescheid gerechtfertig, da z.B. eine Forderung mit Recht besteht, die im Mahnbescheid geltend gemacht wurde, dann macht es kaum Sinn gegen den Mahnbescheid vorzugehen. Legt in einem solchen Fall Widerspruch ein, dass wird der Gläubiger das Verfahren (das streitige Verfahren) betreiben und dies verursacht noch weitere Kosten. Im Enddefekt wird alles nur noch teurer.
2. Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen
Ist der Mahnbescheid unrichtig, da dieser eine Forderung enthält, die gar nicht besteht oder falsch angegeben wurde, dann macht es Sinn Widerspruch einzulegen. Durch den Widerspruch wird das Mahnverfahren gestoppt. Der Gläubiger kann dieses nicht mehr weiterbetreiben und muss sich nun entscheiden, ob er ein sog. streitiges Verfahren vor Gericht betreibt oder die Sache sein lässt.
a. Wie legt man Widerspruch ein?
Das Gericht hat neben dem Mahnbescheid auch ein Widerspruchsformular beigefügt, welches man benutzen sollte. Es sind nur wenige Angaben auszufüllen, u.a. ob man gegen den gesamten Mahnbescheid oder nur gegen einzelne Forderungen (z.B. Zinsen oder Mahnkosten) vorgehen will. Wichtig ist, dass das Datum einzutragen ist und der Widerspruch zu unterschreiben ist.
b. Muss der Widerspruch begründet werden?
Eine Begründung des Widerspruches ist nicht notwendig. Von daher macht es keinen Sinn, wenn neben dem Widerspruch noch dem Gericht eine Begründung beigefügt wird. Wenn Sie der Gegenseite etwas mitteilen wollen, dann schreiben Sie diese direkt an.
c. Wie stellt man den Widerspruch zu?
Der Widerspruch sollte sicherheitshalber vorab per Fax geschickt werden und dann mit einfacher Post hinter hern. Der Einwurf in den Gerichtsbriefkasten ist die sicherste Lösung. Die Frist darf nicht versäumt werden.
d. Wie lange hat man für den Widerspruch Zeit?
Der Widerspruch muss innerhalb von 2 Wochen (beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren sogar innerhalb 1 Woche eingereicht werden). Die Frist beginnt mit der Zustellung. Das Datum der Zustellung finden Sie auf dem gelben Umschlag, mit dem der Widerspruch eingegangen ist.
Tags: Mahnbescheid, Mahnbescheid erhalten, Mahnverfahren, was nun?
Posted in Mahnverfahren, Rechtsanwalt Berlin | 1 Comment »
Kopftuchverbot: Kündigung im katholischen Krankenhaus
Dienstag, Juli 14th, 2009
Kopftuchverbot: Kündigung im katholischen Krankenhaus
Das Kopftuchverbot beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Es gibt hier unterschiedliche Entscheidungen. Eine Tendenz geht nun – nach den die gesetzlichen Grundlagen für das Verbot des Tragens von religiösen Symbolen geschaffen wurden – in Richtung der Bestätigung der Rechtsmäßigkeit des Kopftuchverbotes. Dass diese Tendenz aber nicht von allen Gerichten beachtet wird, hat das Arbeitsgericht Köln gezeigt.
Kopftuchverbot im katholischen Krankenhaus:
Eine langjährig beschäftigte muslimische Krankenschwester, die aus der Elternzeit gerade zurückkam, kündigte an, dass sie bei der Arbeit im katholischen Krankenhaus ein Kopftuch tragen wolle. Sie war bereit das Kopftuch im Hinblick auf Farbe und Form entsprechend anzupassen. Der Arbeitger war der Meinung,dass jeder Arbeitnehmer, der für das katholische Krankenhaus arbeitet die katholische Grundordnung des Krankenhauses mittragen müsse. Das Kopftuch als muslimisches Symbol passe nicht zu dieser Grundordnung und sei zudem auch sofort als Glaubensbekenntnis zu erkennen.
Da die Arbeitnehmerin hierzu aber nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage und gewann in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber ging vor das Landesarbeitsgericht Köln – dort kam es leider aber nicht zu einer endgültigen Entscheidung, da die Parteien das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufhoben.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin
Tags: Kopftuchverbot, Kündigungsschutzklage, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Kündigung Berlin, Kündigungsschutzklage, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | No Comments »
Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen?
Montag, Juli 13th, 2009
Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen?
Viele Unterhaltsschuldner wissen nicht, wie lange sie den Unterhalt für das Kind zahlen müssen. Hier gibt es von allen Seiten unterschiedliche Auskünfte. Im Internet schwirren Altersangaben, wie z.B. bis zum 18 oder bis zum 26. Lebensjahr herum. Die Frage hat aber für den Betroffenen eine große Bedeutung.
Unterhalt für Kinder
Der Unterhalt ist so lange zu zahlen bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat. Altersgrenzen hat der Gesetzgeber dabei zunächst nicht vorgesehen.
Unterhalt und Ausbildung
Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen mit Unterhalt zu finanzieren.
Unterhalt und Studium
Die erste Ausbildung kann auch das Studium sein. Im Normalfall ist auch während des Studiums Unterhalt zu zahlen. Bafög ist nachrangig. Die Regelstudiumzeit ist einzuhalten. Überschreitungen der Regelstudiumzeit bis zu 2 Semester sind unter Umständen aber noch zulässig.
Kindesunterhalt und Ausbildung und anschließendes Studium
Der “längste Fall” der Zahlung von Kindesunterhalt ist der, dass das Kind zunächst eine Ausbildung macht und späte studiert. Hier ist es so, dass die Rechtsprechung dies dem Kind unter Finanzierung durch Unterhalt gestattet, wenn ein Zusammenhang zwischen der Ausbildung und dem Studium besteht. Anerkannt wurde dies zum Beispiel für die Banklehre und das Jurastudium.
Rechtsanwalt – Familienrecht Berlin
Tags: Dauer Kindesunterhalt, Wie lange muss man Unterhalt zahlen?
Posted in Rechtsanwalt Familienrecht Berlin, Unterhalt, Unterhaltsklage | 1 Comment »
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Freitag, Juli 10th, 2009
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Wie oft habe ich das schon gehört ” Ich habe 2 Jahre Garantie auf den Staubsauger.”. Kann ja alles sein, aber meistens meint der Mandant eben Gewährleistung und nicht Garantie. Die Begriffe werden fast immer verwechselt. Hier nun eine kurze Erläutertung.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist der Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Sie ist im Gesetz (hier z.B. BGB §§ 435 ff. BGB) umfassend geregelt. Wenn der Kunde/ Mandant von einer Garantie spricht, meint er meist die Gewährleistung. Die Gewährleistung spricht dem Käufer z.B. ein Recht auf Nachbesserung/ Minderung und Schadenersatz / Rücktritt zu, je nach dem, ob welche Rechte bereits ausgeübt wurden. Die Gewährleistung beträgt beim Kauf neuer (beweglicher) Sachen z.B. 2 Jahre.
Garantie – garantiert nicht Gewährleistung
Die Garantie ist etwas anderes. Während die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer gibt, besteht die Garantie in der Form eines eigenständigen Vertrages gegenüber dem Hersteller (wenn dieser nicht Verkäufer ist). Der Hersteller räumt den Kunden seines Produktes – aufgrund eines eigenständigen Garantievertrages – bestimmte Rechte bei Mangelhaftigkeit ein. Dies sind meist “schlechtere Rechte” als die Rechte im Rahmen der Gewährleistung. Bei der Garantie gibt es meist kein Rücktrittsrecht, sondern meist nur ein Recht auf Nachbesserung. Der Hersteller muss vielfach keine Garantie einräumen.
Beispiel: Gewährleistung und Garantie beim Autokauf:
Käufer Schlau kauft beim Verkäufer Clever ein neues Kfz vom Typ Trabant. Das Kfz hat – aufgrund mangelhafter Lackierung – Lackfehler. Diese sind deutlich sichtbar. Der Schlau kann jetzt vom Clever die Beseitigung der Lackfehler verlangen. Scheitert die Beseitigung kann er sogar den Kaufpreis mindern und – sofern die Lackfehler nicht ein unerheblicher Mangel sind – vom Vertrag zurücktreten und ggfs. Schadenersatz verlangen. Dies sind die Gewährleistungsrechte des Schlau. Der Schlau könnte auch direkt den die Firma Trabant vorgehen, denn diese räumt – wie fast alle Autohersteller – ein sog. Lackgarantie ein. Aus dem Garantievertrag ergibt sich aber kein Recht auf Rücktritt. Von daher ist der Anspruch gegen den Clever als Verkäufer besser. Der Schlau muss sich vom Clever auch nicht an die Firma Trabant verweisen lassen, sondern kann direkt vom Clever die Nachbesserung verlangen. Wie diese sich dann mit der Firma Trabant auseinandersetzt, ist sein Problem.
Rechtsanwalt Berlin – A. Martin
Tags: Abgrenzung Gewährleistung und Garantie, Garantie, Gewährleistung
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Garantie, Gewährleistung | No Comments »
Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?
Donnerstag, Juli 9th, 2009
Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?
Gerade bei zivilrechtlichen Streitigkeiten hängt häufig das Gewinnen oder das Verlieren vom Prozess davon ab, welche Beweismitteln man zur Verfügung hat. Eines der wichtigsten Beweismittel sowohl im Zivilprozess als auch im Strafprozess ist der Zeuge. Bei vielen Vorfällen (z.B.beim Verkehrsunfall) waren “nur” Familienangehörige anwesend. Die Frage ist, können diese überhaupt Zeuge im Prozess sein?
Zeugenstellung von Familienangehörigen
Zunächst schon die Antwort vorweg: Familienangehörige können vor Gericht Zeuge sein! Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass diese nicht als Zeuge in Betracht kommen. Vom Gesetz her sind diese nicht als Zeuge ausgeschlossen. Ob deren Aussage glaubwürdig ist, ist eine andere Frage, welche das Gericht klären muss.
Von daher kann beim Verkehrsunfall auch die Ehefrau des Fahrers als Zeuge vor Gericht aussagen. Dies entscheidet häufig über Gewinnen oder Verlieren.
Familienangehörige und Zeugnisverweigerung
Eine andere Frage ist, ob die Familienangehörigen aussagen müssen. Dies ist vor allem im Strafrecht relevant. Man spricht hier von einem sog. Zeugnisverweigerungsrecht, welches dem als Zeugen benannten Familienangehörigen ein Recht zur Aussageverweigerung zuspricht. Das Gericht muss vor der Vernehmung darüber belehren. Der als Zeuge benannte Familienangehörige muss aber trotzdem zur Gerichtsverhandlung erscheinen!
Tags: Können Familienangehörige Zeugen vor Gericht sein?, Zeugenstellung Familienangehörige, Zeugnisverweigerungsrecht
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin Marzahn, Zivilrecht | No Comments »
Erbrecht Berlin – Können Tiere erben?
Mittwoch, Juli 8th, 2009
Erbrecht Berlin – Können Tiere erben?
Gestern hatte ich darüber berichtet, dass bereits ein ungeborenes aber gezeugtes Kind ein Erbe sein kann. Das deutsche Erbrecht hält also einige Überraschungen bereit. Die Frage heute ist, ob nicht auch “Walde und Co” erben können. In den USA z.B. hört man immer wieder davon, dass Stars ihren Tieren ein Vermögen vermachen.
Tiere und Erbschaft
Grundsätzlich ist es so, dass eine Vererbung nur an Menschen möglich ist. Das Gesetz (hier das BGB) stellt klar, dass – wenn es von Erben spricht – immer nur Menschen gemeint sind. Tiere sind eben keine Menschen und sind auch nicht rechtsfähig (Träger von Rechten und Pflichten). Im Gegenteil das BGB vergleicht die Tiere sogar mit Sachen (§ 90 BGB) und stellt diese diesen gleich. Von daher sind Tiere weder erbfähig noch rechtsfähig.
Welche Möglichkeiten bestehen um Tieren eine Absicherung nach dem Tod des “Herrchen” zu geben?
die erbrechtliche Auflage
Der Erblasser kann zwar nicht das Haustier zum Erben machen, aber er kann den Erben verpflichten sich um das Tier zu kümmern. Man spricht hier von einer sog. Auflage. Der Erbe ist dann verpflichtet diese einzuhalten. Der Erbe kann sogar den Testamentsvollstrecker mit der Überwachung dieser Auflage beauftragen. Einen lückenlosen Schutz bietet dies aber nicht.
Erbschaft unter der Bedingung der Pflege des Tieres
Noch stärker wäre die Verpflichtung des Erben, wenn dieser unter der Bedingung zum Erben eingesetz werden würde, dass dieser das Tier pflegt. Für den Erben ist dies mit Sicherheit ziemlich hart, denn das Tier ist faktisch garant für sein Erbe.
Stiftung und Tierliebe
Der Erblasser kann auch gleich eine Stiftung ins Leben rufen, die sich um das Tier und um weitere Tiere kümmert.
Rechtsanwalt A. Martin – Erbrecht Berlin
Tags: Auflage Tier, Bedigung Tierpflege, Erbschaft Tiere, Können Tiere erben?, Nachlass Tiere, Stifung Tiere
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Erbrecht Berlin | No Comments »
Kann ein ungeborenes Kind schon Erbe sein?
Dienstag, Juli 7th, 2009
Kann ein ungeborenes Kind schon Erbe sein?
Es gibt unter Juristen einen Spruch, der da lautet “Erben werden nicht geboren, sondern gezeugt!”. Aber was heißt dies genau. Muss ein Erbe nicht bereits geboren sein?
die Erbschaft und das ungeborene Leben
Die Frage, ob man Erbe sein kann oder nicht ist nicht davon abhäng, ob man zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits lebt oder nicht. Auch das ungeborene Kind kann Erbe sein, wenn
- es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits gezeugt war
- es später lebend geboren wird
Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird das ungeborene Kind so behandelt, als ob es zum Zeitpunkt des Erbfalles bereits auf der Welt war. Dies ist juristisch nicht ganz systemtreu, da ansonten – Stichwort Rechtsfähigkeit – immer auf die Geburt abgestellt wird.
So beginnt die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit eigentlich mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Das Strafrecht stellt bei der Frage, ob bereits ein Mensch existiert auf die Eröffnugnswehen ab, also setzt schon etwas eher an.
Von daher ist “Erbfähigkeit” hier doch sehr weit nach vorne verlagert worden.
Mehr interessante Fragen zum Thema Erbrecht finden Sie auf meiner Seite www.anwalt.martin.de auf der Unterseite “häufige Irrtümer im Erbrecht“!
Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Berlin
Tags: Kann ein ungeborenes Kind schon Erbe sein?
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Erbrecht, Erbrecht Berlin | 2 Comments »
Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?
Montag, Juli 6th, 2009
Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?
Man hört oft, dass die Eheleute immer gemeinsame Schulden haben. Nach der Trennung und der Scheidung müssen dann diese Schulden getilgt werden.
die Zugewinngemeinschaft und die Schulden
Wird kein Ehevertrag geschlossen, dann befinden sich die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand. In der Zugewinngemeinschaft haftet im Normfall jeder Ehegatte für die eigenen Schulden. In Bezug auf angeschafften Hausrat kann etwas anderes gelten.
Ansonsten gilt der Grundsatz : jeder haftet für seine Schulden!
Kredite – Banken - Kfz und Grundstücke
In der Praxis ist es aber manchmal so, dass Kredite, z.B. für ein Grundstück oder Kfz gemeinsam aufgenommen werden. Hier haften beide Ehepartner gemeinsam als sog. Gesamtschuldner. Der Grund liegt aber nicht in der Eheschließung – auch nicht miteinander verheiratete Personen, die gemeinsam ein Grundstück kaufen haften zusammen – sondern in den Verträgen mit der Bank. Von daher sollte man sich diese Verträge genau anschauen.
Mehr Informationen über häufige Irrtümer in Familienrecht finden Sie auf meiner Internetseite www.anwalt-martin.de.
Rechtsanwalt A. Martin – Familienrecht Berlin
Tags: Ehe haftung für schulden, gemeinsame Schulden Eheleute, Haften die Ehepartner für alle Schulden gemeinsam?, haftung schulden zugewinngemeinschaft
Posted in Allgemein, Anwalt Berlin, Familiengericht, Familienrecht, Haftung für Schulden | No Comments »