Kopftuchverbot: Kündigung im katholischen Krankenhaus

Das Kopftuchverbot beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Es gibt hier unterschiedliche Entscheidungen. Eine Tendenz geht nun – nach den die gesetzlichen Grundlagen für das Verbot des Tragens von religiösen Symbolen geschaffen wurden – in Richtung der Bestätigung der Rechtsmäßigkeit des Kopftuchverbotes. Dass diese Tendenz aber nicht von allen Gerichten beachtet wird, hat das Arbeitsgericht Köln gezeigt.

Kopftuchverbot im katholischen Krankenhaus:

Eine langjährig beschäftigte muslimische Krankenschwester, die aus der Elternzeit gerade zurückkam, kündigte an, dass sie bei der Arbeit im katholischen Krankenhaus ein Kopftuch tragen wolle. Sie war bereit das Kopftuch im Hinblick auf Farbe und Form entsprechend anzupassen. Der Arbeitger war der Meinung,dass jeder Arbeitnehmer, der für das katholische Krankenhaus arbeitet die katholische Grundordnung des Krankenhauses mittragen müsse. Das Kopftuch als muslimisches Symbol passe nicht zu dieser Grundordnung und sei zudem auch sofort als Glaubensbekenntnis zu erkennen.

Da die Arbeitnehmerin hierzu aber nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage und gewann in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber ging vor das Landesarbeitsgericht Köln – dort kam es leider aber nicht zu einer endgültigen Entscheidung, da die Parteien das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufhoben.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

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