Sorgerecht bekommen- einfach oder schwer?

Häufig kommt es bei einer Trennung von Eheleuten oder Lebenspartnern zum Streit, wie es nun mit den Kindern weitergehen soll. Hier wird viel verwechselt und Begriffen, wie Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durcheinander gebracht.

gemeinsames Sorgerecht

Ist der Kind während der Ehe geboren bleibt es auch nach der Trennung bei der gemeinsamen Sorge. Falsch ist die Vorstellung, dass man das Sorgerecht gerichtlich regeln muss, wenn man klärt, bei welchen Elternteil die Kinder verbleiben sollen. Ein Elternteil kann ohne Probleme die Kinder oder das Kind bei sich haben ohne das die gemeinsame Sorge aufgehoben werden muss. Über wichtige Belange ist dann der andere Ehepartner zu informieren und kann dann mitentscheiden (Schulwechsel, Operationen etc.).

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Auch hierüber muss nicht zwingend entschieden werden, wenn sich die Eheleute einig sind. Eine Entscheidung ist dann nötig, wenn der Aufenthalt der Kinder streitig ist. Häufig hat der Ehepartner, bei dem sich die Kinder befinden Angst, dass ihm der andere Ehepartner später die Kinder wegnimmt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Diese Angst ist meist unbegründet, da – je länger die Kinder bei einem Elternteil sind – um so schwieriger ist es für den anderen Ehepartner dann später das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin

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