Beratung Scheidung – Was sind die häufigsten Fragen?

Mandanten, die sich in Bezug auf Scheidung und Trennung beraten lassen, fragen häufig:

1. Wer muss aus der Ehewohnung ausziehen?

Antwort: Keiner. Die Ehewohnung können beide Ehepartner nutzen. Keiner muss diese verlassen; Ausnahme Gewaltschutz.

 

2. Ab wann kann man sich scheiden lassen?

Antwort: Im Normalfall nach wenigstens einem Jahr Trennung.

 

3. Ist eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung möglich?

Antwort: Ja, aber nur bei der tatsächlichen Trennung von „Tisch und Bett“. Dies ist schwer durchzusetzen bzw. durchzuhalten.

 

4.  Welche Unterlagen braucht man für einen Scheidungsantrag?

Antwort: Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.

 

5. Wie lange dauert die Scheidung?

Antwort: Wenigstens ein halbes Jahr.

 

6. Bekommt man Prozesskostenhilfe für den Scheidungsantrag?

Antwort: Wenn die finanziellen Verhältnisse schlecht sind, sind die Chancen für die Gewährung der PKH hoch.

 

7. Können beide Ehepartner einen Anwalt beauftragen?

Antwort: Nein, nur einer kann einen Anwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt wird nur immer für eine Partei tätig, niemals für beide (ansonsten Interessenkollision). Anders wäre die Antwort auf die Frage, ob für die Scheidung insgesamt nur einer einen Rechtsanwalt braucht. Dies ist möglich, wenn der andere keinen eigenen Scheidungsantrag stellen will.

Rechtsanwalt  A. Martin – Berlin – Scheidung – Familienrecht

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