Archive for Juni, 2009
Vertrag von Lissabon – Bundesverfassungsgericht watscht die Bundesregierung ab!
Dienstag, Juni 30th, 2009
Vertrag von Lissabon – Bundesverfassungsgericht watscht die Bundesregierung ab!
Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon abgewatscht.
Das Bundesverfassungsgericht rügte vor allen, dass die Beteiligung des Bundestages nicht im ausreichenden Maße erfolgte. Dies muss nun nachgeholt werden. Das entsprechende Gesetz ist unwirksam und verstößt gegen Art. 28 des GG.
Im Übrigen stellte das Bundesverfassungsgericht aber klar, dass ist – mit Ausnahme der nicht ausreichenden Beteiligung des Bundestages – keine grunsätzlichen Bedenken gegen die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon habe. “Das Grundgesetz sagt ja zum Vertrag von Lissabon!”.
Eine Watsche für die Bundesregierung ist die Entscheidung aber allemal. Diese muss nun die Beiteilung des Bundestages nachholen, das entsprechende Ausführungsgesetz ist verfassungwidrig.
Das Gericht führte aus, dass die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde zum Vertrag von Lissabon solange nicht erfolgen darf, bis die verfassungsrechtlichen Bedenken hier ausgeräumt sind.
Jetzt muss die Bundesregierung handeln.
Die Verfassungsbeschwerden an sich hatten noch dem Bundesverfassungsgericht aber keinen Erfolg.
Tags: Bundesverfassungsgericht, Vertrag von Lissabon
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Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
Dienstag, Juni 30th, 2009
Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
Miete und Pacht laufen auf das Gleiche hinaus, nämlich auf die Nutzung einer Sache (Wohnung/Grundstück), aber was ist nun der Unterschied zwischen beiden. Viele meinen, dass der Unterschied einfach der sei, dass bei der Miete eine Sache, wie z.B. eine Wohnung oder ein Auto genutzt werden kann, während die Pacht sich immer nur auf Grundstücke bezieht. Dies ist nicht richtig.
Pacht = Nutzung + Fruchtziehung
Die Miete ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Der Mieter kann die Sache, wie z.B. eine Wohnung nutzen und dafür die Miete zahlen.
Die Pacht geht darüber hinaus. Hier darf der Pächter die Sache oder das Recht nutzen (Gebrauchsüberlassung) und darf weiter auch die Früchte aus der Sache ziehen. Die Fruchtziehung heißt, dass dem Pächter auch die Erträge aus der Sache zustehen.
Beispiel: Wer eine Kuh mietet darf mit diese nutzen, indem er diese z.B. vor den Karren spannt oder dergleichen. Der Pächter der Kuh darf darüber hinaus auch das Kalber (also die Früchte der Kuh) behalten. Ebenso, wie der Jäger eine Jagdpacht das Wild schießen darf (der Mieter dürfte dies nicht).
RA A. Martin – Rechtsanwalt Berlin
Tags: Fruchtziehung, Miete, Pacht, Rechtsanwalt Berlin, Unterschied, Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
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Ist Spannen eigentlich strafbar?
Montag, Juni 29th, 2009
Ist Spannen eigentlich strafbar?
Spannen muss doch strafbar sein, denn schlimmer geht´s doch wohl kaum, oder? So oder ähnlich hört man immer wieder Kommentare von Lesern in einschlägigen Internetforen. Spekulieren kann man viel, aber wie ist die Rechtslage tatsächlich?
Spannen und das Strafgesetzbuch
Das “normale Spannen” – also Beobachten fremder Personen ist im Normfall nicht strafbar. Keine Strafe ohne Gesetz. Für das Spannen an sich gibt es keine Strafvorschrift.
Wann ist Spannen doch strafbar?
Eine Strafbarkeit kann bestehen – nach § 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) , wenn Fotografien heimlich in der Wohnung oder im geschützen Bereich (z.B. Umkleidekabine oder Toillette) gemacht werden. Es droht hier eine Geldstrafe oder eine Feiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das Beobachten selbst ist aber nicht strafbar.
Betritt der Spanner aber das Grundstück kommt auch eine Strafbarkeit (egal ob Foto´s gemacht werden oder nicht) nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch in Betracht.
Spannen und Zivilrecht beim Fotografieren
Das Fotografieren an sich kann – wie oben bereits ausgeführt – strafbar sein. Wenn aber die Fotografien nicht in der Wohnung oder im geschützen Bereich aufgenommen werden, dann kann immerhin noch eine Verletzung des Kunsturhebergesetzes in Betracht kommen. Das Fotografieren an sich ist danach zwar nicht verboten aber das Verbreiten der Bilder. Es können hier sowohl Schadenersatzansprüche als auch – bei Wiederholungsgefahr – Unterlassungsansprüche des Fotografierten bestehen.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Tags: Fotografieren und Strafbarkeit, Spannen Strafbarkeit, Spanner
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Durchgeknallter Staatsanwalt darf man sagen!
Sonntag, Juni 28th, 2009
Durchgeknallter Staatsanwalt darf man sagen!
Die Beleidigung ist eine Straftat (§ 185 StGB). Dies gilt auch für Äußerungen in Talkshow´s, in denen im Normalfall – meist aus populistischen Gründen – meist kein Blatt vor dem Mund genommen wird.
So ist es auch geschehen, dass in einer Talkshow “Talk in Berlin” über einen aktiven Berliner Staatsanwalt gehäußert wurde, dass dieser “durchgeknallt” sei.
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte daraufhin den “mutigen Talker” zu einer Geldstrafe. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss v. 12.5. 2009, 1 BvR 2272/04) entschied, dass diese Aussage noch im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig sei und von daher auch gerechtfertigt sei.
Abzuwägen ist hier nämlich zwischen
- dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und
- der Meinungsfreiheit des Talkers
Die Entscheidung ist zu begrüßen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut!
RA A. Martin
Tags: Bundesverfassungsgericht, Durchgeknallter Staatsanwalt darf man sagen!, Meinungsfreiheit
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heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?
Samstag, Juni 27th, 2009
heimliches Rauchen am Arbeitsplatz Kündigungsgrund?
von Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Der Nichtraucherschutz wird immer stärker. Viele Raucher sind verunsichert und fragen sich, ob sie und wenn ja wo bei der Arbeit rauchen dürfen. Wenn dies aber verboten ist, kann man dann vom Arbeitgeber gekündigt werden?
Rauchen am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber kann durch Betriebsvereinbarung oder durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ggfs. sogar durch sein Direktionsrecht das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten. Daran haben sich alle Arbeitnehmer zu halten.
Kündigung wegen Rauchens beim einmaligen Verstoß?
Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Rauchverbot einmalig ohne dass dabei eine besondere Gefährdung ausgeht, dürfte eine Kündigung nicht ohne weiteres möglich sein. Der Arbeitgeber muss zuvor abmahnen. Ein Ausnahmefall wäre denkbar, wenn ein grober Verstoß vorliegt, der mit einer Gefährdung für Leib und Leben einhergeht. Vorstellbar wäre der Angestellte an der Tankstelle, der mit brennender Zigarette ein Kfz betankt.
Kündigung wegen Rauchens mehrmaligen Verstößen?
Bei mehrmaligen, hartnäckigken Verstößen gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach vorheriger Abmahnug, zumindest ordentlich kündigen. Dies gilt selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Der Grund kann neben einer Gefährdung (Tankstelle,brennbare Stoffe), auch die Gesundheit der übrigen Mitarbeiter und vor allem die Störung des Betriebsfriedens (zwischen Rauchern und Nichtrauchern) sein.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Tags: Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitgeber Rauchverbot, Kündigung wegen Rauchens, Rauchen Arbeitsplatz, Rauchverbot Arbeitsplatz
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Muss man in Deutschland die Erbschaft annehmen?
Freitag, Juni 26th, 2009
Muss man in Deutschland die Erbschaft annehmen?
Man weiß im Allgemeinen, dass es in Deutschland ohne Testament eine sog. gesetzliche Erbfolge gibt. Gesetzliche Erben sind z.B. die Kinder und der Ehegatte. Müssen diese aber die Erbschaft ausdrücklich annehmen? Was ist beim Testament. Was wenn die testamentarischen Erben gar nicht die Erbschaft wollen?
Ausschlagung statt Annahme der Erbschaft
Egal, ob testamentarische Erbfolge oder gesetzliche Erbfolge. Die Erbschaft braucht in Deutschland nicht angenommen werden. Erbe ist man automatisch – ohne Annahmeerklärung – mit dem Eintritt des Todesfalles, wenn man Kraft Gesetzes oder Testamentes zur Erbschaft berufen ist. Egal, ob man davon bereits erfahren hat oder nicht. Erben können auch mehrere Personen gemeinschaftlich sein, was sogar der Normalfall ist. Man spricht dann von der sog. Erbengemeinschaft.
Der Gesetzgeber hat sich in Deutschland dafür entschieden, dass an Stelle der Annahme der Erbschaft, der Erbe, der nicht erben möchte, die Erbschaft ausschlagen muss. Der Erbe, der auch Erbe bleiben möchte, muss also für seine Erbenstellung gar nichts tun (natürlich stellt sich dann später die Frage der Aufteilung des Nachlasses und ggfs. der Beantragung eines Erbscheins, dies hat aber mit der Erbenstellung an sich nichts zu tun). Der Erbe, der nicht den Nachlass haben möchte, weil dieser z.B. verschuldet ist, muss die Erbschaft ausschlagen. Hierfür hat er eine Frist von 6 Wochen. Die Frist beginnt zu laufen ab Kenntis des Erben vom Tod des Erblasses und von seiner Erbenstellung.
Die Ausschlagung der Erbschaft muss vor einem Notar erklärt werden oder zu Protokoll des Nachlassgerichtes.
Rechtsanwalt A. Martin – Erbrecht Berlin
Tags: Annahme, Annahme Erbschaft, Anwalt Berlin, Ausschlagung der Erbschaft, Erbschaft
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Rechtsschutzversicherung und Strafrecht?
Donnerstag, Juni 25th, 2009
Rechtsschutzversicherung und Strafrecht?
Der Versicherungsvertreter sagt “Sie sind vollkommen abgesichert. Mit dieser Rechtsschutzversicherung können Sie auch im Strafrecht immer auf unsere Kosten anwaltlich vertreten werden.”. Was ist daran falsch, fast alles!
Rechtsschutz und Straftat
Die Rechtsschutzversicherung deckt nur in wenigen Fällen strafrechtliche Mandate ab. Das Problem ist, dass dies häufig die Versicherungsvertreter nicht wissen oder wissen wollen.
Welche Fälle sind von der Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abgedeckt.
Man kann hier zwischen den verkehrsrechtlichen Bereich und den nicht verkehrsrechtlichen Bereich unterscheiden:
Strafrecht: der verkehrsrechtliche Bereich und die Rechtsschutz
Versichert sind häufig Fälle, die im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten stehen, wobei die Rechtsschutzversicherer häufig die Einschränkung machen, dass die Straftat auch fahrlässig begehbar ist (es gibt aber auch die Variante ohne Rücksicht auf die Verschuldensform!) . Erfolgt später eine Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz. Von daher nimmt der Anwalt am Anfang meistens von der Versicherung einen Vorschuss. Diesen kann die Rechtsschutzversicherung vom Anwalt später nicht zurückfordern (wenn eben eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat erfolgt) wohl aber vom Versicherungsnehmer (wird aber in der Praxis nicht häufig gemacht). Häufige Straftaten, die “mitversichert sind”, sind:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (man kanns kaum glauben aber auch dies geht fahrlässig)
- Kennzeichenmißbrauch
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (häufig auch falsch als “Fahrerflucht bezeichnet”)
- gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährund des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr
Wie bereits angedeutet, gibt es aber auch die Variante, dass unabhängig von der Verschuldensform versichert wird. Aber auch hier entfällt der Versicherungsschutz nachträglich, wenn sich herausstellt, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde.
Strafrecht: der nicht verkehrsrechtliche Bereich und die Rechtsschutz
Im nicht verkehrsrechtlichen Bereich wird es noch schwieriger. Grundsätzlich werden auch hier nur Straftaten abgedeckt, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind. Dadurch fallen von vornherein viele Tatbestände heraus, die nicht versichert sind, wie
- Hausfriedensbruch
- Falschverdächtigung
- Beleidigung
- üble Nachrede
- Verleumdung
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Begünstigung
- Hehlerei
- Betrug
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Sachbeschädigung
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Nötigung
Erfolgt später eine Verurteilung wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat, dann entfällt der Versicherungsschutz.
Tags: Deckungszusage Strafrecht, Rechtsschutzversicherung, Straftat und Rechtsschutz, Straftrecht
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Warum Frauen mehr und ältere Menschen weniger Schmerzensgeld bekommen!
Mittwoch, Juni 24th, 2009
Schmerzensgeld – bei Narben im Gesicht
Was viele Leser nicht wissen ist, dass z.B. bei Narben im Gesicht, die tatsächlich verbleiben der Schmerzensgeldanspruch sich nicht nur nach der Sichtbarkeit der Narben richtet, sondern auch nach dem Lebensalter des Geschädigten und nach dessen Geschlecht.
höheres Schmerzensgeld bei Frauen
Die Rechtsprechung erkennt teilweise Frauen bei Verletzungen im Gericht höhere Schmerzensgeldbeträge zu mit der Begründung, dass das Aussehen bei Frauen in unserer Gesellschaft anders bewertet wird als bei Männern. Ein gutes Aussehen sei für Frauen wichtiger als für Männer. Während eine Narbe im Gesicht eines Mannes ggfs. diesen “interessant” machen kann, wirkt die selbe Narbe bei einer Frau “störend”. Diese Argumentation ist meiner Ansicht nach nicht aus der Luft gegriffen, sondern nachvollziehbar.
geringeres Schmerzensgeld bei älteren Menschen
Bei älteren Menschen nimmt die Rechtsprechung bei Narben am Körper und im Gesicht widerum geringere Schmerzensgeldbeträge an. Hier wird argumentiert, dass es bei einem alten Menschen das Aussehen nicht mehr so wichtig sei. Dieser habe den Lebenspartner bereits gefunden und im allgemeinen auch weitere körperliche Leiden.
Neben diesen zwei Kriterien gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Kriterien, die für die Schmerzensgeldhöhe entscheidend sind. Ich verweise insoweit auf einen Beitrag “Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog” und auf meine Internetseite zum Thema “Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen“.
Rechtsanwalt Berlin-Marzahn – Andreas Martin
Tags: Frauen und Schmerzensgeld, Narben im Gesicht, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Schmerzensgelkatalog, Unfall, verbleibende Narben, Verkehrsunfall, Verletzungen
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Kann man von jeden Vertrag zurücktreten/ widerrufen bzw. kündigen?
Dienstag, Juni 23rd, 2009
Kann man von jeden Vertrag zurücktreten bzw. kündigen?
Rechtsanwalt Martin – Berlin-Marzahn
Häufig bekomme ich die Nachfrage von Mandanten, dass man einen Vertrag geschlossen habe und nun den Vertrag kündigen/ widerrufen oder einfach vom Vertrag zurücktreten wolle. Viele Mandanten gehen davon aus, dass dies unproblematisch möglich sei, was falsch ist.
Kündigung und Vertrag
Einen Vertrag kann man nur kündigen, wenn sich ein Kündigungsrecht aus dem Gesetz ergibt oder dieses im Vertrag vereinbart wurde. Ein Kündigungsrecht aus dem Gesetz ergibt sich im Normalfall nur bei schwerwiegender Vertragsverletzung der Gegenseite (z.B. die Ware ist mangelhaft und es konnte nicht nachgebessert werden). Ein vertragliches Kündigungsrecht wird dem Kunden häufig als besonderes Angebot in einigen Kaufhäusern angeboten “14 Tage Geld zurück!. Ansonsten besteht kein Kündigungsrecht.
Überlegen Sie doch einmal warum sollte man einen Vertrag schließen, wenn sich jede Seite – ohne Probleme – wieder vom Vertrag lösen könnte. Ein solcher Vertrag macht kaum Sinn.
Die Auffassung man könnte als Verbraucher von jedem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurücktreten bzw. kündigen ist falsch. Dies gilt nur für spezielle Angebote, in denen das Kündigungsrecht offeriert wurde. Ansonsten gilt: kein Kündigungsrecht!
Widerruf und Vertragsschluss
Der Widerruf führt ebenfalls zur Vertragsauslösung. Häufiger als die Kündigung hat der Verbraucher die Möglichkeit Verträge zu widerrufen. Dabei ist aber Voraussetzung,dass ein gesetzliches Widerrufsrecht vorliegt. Bei Verbraucherverträgen, die unter der Zuhilfe von Fernkommunikationsmitteln zu Stande gekommen sind, wie z.B. per Telefon oder per Internet und bei Haustürgeschäften besteht im Normfalfall (auch hier gibt es Ausnahmen) die Möglichkeit den Vertragsschluss zu widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Dies gilt aber nicht für alle Verträge, sondern nur für Fernabsatzverträge bzw. Haustürgeschäfte (ähnlich auch Verbraucherkreditgeschäfte).
Rücktritt und Vertrag
Beim Rücktritt ist es ähnlich, wie mit der Kündigung. Hier muss ein Rücktrittsgrund vorliegen. Dieser kann sich aus dem Gesetz ergeben und ist auf Ausnahmefälle beschränkt. Der Rücktritt hat ähnliche Wirkungen, wie die Kündigung. Den Unterschied kann man so erklären, als dass bei Dauerschuldverhältnissen (Miete, Pacht etc.) man von der Kündigung spricht und bei den anderen Schuldverhältnissen vom Rücktritt (z.B. bei Kauf). Dies – also die Unterscheidung – ist aber nicht immer im Gesetz so durchgehalten worden. Wie bei der Kündigung muss sich der Rücktrittsgrund aus dem Gesetz ergeben oder aus dem Vertrag. Der klassische Fall des Rücktritts ist beim Kauf die erfolglose Nachbesserung des Verkäufers.
Anfechtung und Vertrag
Die Anfechtung ist eine weitere Möglichkeit um sich vom Vertrag zu lösen. Diese setzt aber einen Irrtum beim Vertragsschluss voraus. Dies ist in den seltenen Fällen tatsächlich so. Der Irrtum, dass der Preis zu hoch ist und man die Ware woanders billiger bekommen kann, ist dabei unerheblich.
Praxisrelevanter ist die arglistige Täuschung die zur Anfechtung und damit zur Nichtigkeit des Vertrages führen kann.
Rechtsanwalt Berlin – Anwalt A. Martin
Tags: Anfechtung, Kann man von jeden Vertrag zurücktreten/ widerrufen bzw. kündigen?, Kündigung, Kündigungsgrund, Rücktritt, rücktrittsgrund, Vertrag, Vertragsschluss
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Unfall in Polen – was nun?
Montag, Juni 22nd, 2009
Unfall in Polen – was nun?
Viele Deutsche haben – was natürlich nachvollziehbar ist – keine Vorstellung, wie sie ich bei einen Unfall in Polen verhalten sollen.
Hier einige Ratschläge:
Polizei immer rufen
Es macht immer Sinn in Polen als Ausländer die Polizei zu rufen. Man sollte sich nicht auf einen “Deal” vor Ort mit der Gegenseite einlassen. Dies kann später nachteilig sein, wenn sich herausstellt, dass der Schaden doch höher als erwartet ist.
Wichtige Nummern in Polen:
Polizei Tel. 997
Rettungswagen Tel. 999
Feuerwehr Tel. 998
Feuerwehr über Handy Tel. 112
Verhalten gegenüber der polnischen Polizei
Man sollte höflich auftreten. Es gibt diverse Horrorgeschichten über die polnische Polizei, diese gegen meistens an der Realität vorbei. Wichtig ist, dass man die Schuld am Unfall in Polen nicht eingesteht und kein Bußgeld akzeptiert. Nach polnischem Recht – und dieses findet hier Anwendung – ist damit der Zivilprozess bereits verloren, da ein Schuldanerkenntnis vorliegt. Da in Polen fast nie eine sog. Tagebuchnummer herausgegeben wird, sollte man sich das Polizeirevier der vor Ort anwesenden Polizisten notieren. Dort kann dann später – vor Ort – Akteneinsicht genommen werden (in Polen wird die Ermittlungsakte nicht verschickt!).
Daten der Gegenseite notieren
Die Daten der Gegenseite – persönliche Daten, Kfz, Versicherung – sollte man vor Ort notieren. Die polnische Kfz-Haftpflichtversicherung wird mit kurz OC (ausgesprochen OhZe) abgekürzt. Den Regulierungsbeauftragten in Deutschland erfährt man vor Ort natürlich nicht. Dies kann man in Deutschland unproblematisch erfragen, falls man über diesen den Unfall abwickeln will (Zentralruf der Autoversicherer).
Abwicklung des Unfall´s in Polen in Deutschland
Den Unfall in Polen kann man in Deutschland über den Regulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung – diesi st meist eine deutsche Versicherung – abwickeln. Für die Abwicklung gibt es eine Frist von 3 Monaten, die bis zum letzten Tag ausgenutzt wird. Schneller kann eine Regulierung direkt in Polen gehen über einen Anwalt, der sich damit auskennt.
Klage in Deutschland beim Verkehrsunfall in Polen
Mittlerweile kann man bei Unfällen in Polen auch in Deutschland klagen, sofern der deutsche Verkehrsteilnehmer in Deutschland seine Kfz-Haftpflichtversicherung hat (was ja fast immer der Fall ist). Auch in Polen besteht ein Direktanspruch gegenüber der Versicherung der Gegenseite (dies ist Voraussetzung für eine Klage innerhalb der EU am Wohnsitz des Versicherungsnehmer = deutschen Unfallbeteiligten).
Wichtig ist aber, dass für die Klage polnisches Recht Anwendung findet. Von daher sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der Polnisch spricht und eine Kanzlei in Polen hat. Ansonsten wäre es schon für einen deutschen Anwalt ein Problem allein die Akte in Polen einzusehen.
Wir beraten und vertreten bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Polen.
Rechtsanwalt A. Martin – Kanlzlei Löcknitz – Stettin – Berlin
Tags: Abwicklung Unfall in Polen, Anwalt Verkehrsrecht Polen, Kfz-Unfall in Polen, polnische Versicherung, polnisches Verkehrsrecht, Schadenersatz Polen, Schadenregulierungsbeauftragter, Unfall Polen, Verkehrsrecht Polen, Verkehrsunfall Polen
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