Wie läuft eine Scheidung ab?

Wer sich scheiden lassen will, möchte wissen, wie die Scheidung abläuft. In folgenden Schritten lässt man sich scheiden:

1. Trennung

Ohne Trennung keine Scheidung! Vorsicht bei Trennung in der gleichen Wohnung. Dies klappt meistens nicht, da die Rechtsprechung eine Trennung von „Tische und Bett“ fordert. Wer Einkäufe zusammen erledigt und die Wäsche mitwäscht, lebt nach der Rechtsprechung nicht getrennt. Die Trennung muss wenigstens ein Jahr betragen. Dann kann man sich mit Zustimmung des anderen Ehepartners scheiden lassen.

2. Zustimmung zur Scheidung

Vor Einreichung des Scheidungsantrages sollte man den anderen Ehepartner nach der Zustimmung fragen. Stimmt diese nicht zu, kann zwar auch schon nach einem Jahr der Trennung eine Scheidung möglich sein, diese ist allerdings viel schwieriger durchzusetzen.

3. Klärung der Scheidungsfolgen

Die Scheidung heißt nur Aufhebung der Ehe. Neben der Aufhebung der Ehe nur noch von Amts wegen über den Versorgungsausgleich entschieden. Über die anderen Scheidungsfolgen (Unterhalt,Hausrat,Sorge,Umgang,Zugewinn etc.) wird nur auf Antrag entschieden.

Das Gericht fragt aber nach, ob man sich über die anderen Scheidungsfolgen geeinigt hat, auf jeden Fall, wenn minderjährige Kinder vorhaden sind (Titel für Unterhalt). Daher macht es auf jeden Fall Sinn, wenn die Eheleute sich über die anderen Folgen schon geeinigt haben, bevor der Scheidungstermin durchgeführt wird. Dies ist keine Voraussetzung der Scheidung, aber zweckmäßig, auch wenn sich dies natürlich nicht in jedem Fall realisieren läßt.

3. Scheidungsantrag

Ein Scheidungsantrag muss eingereicht werden. Dies geht nur über einen Rechtsanwalt (Rechtsanwalt Familienrecht Berlin). Der Antrag muss beim Familiengericht eingehen. In Berlin z.B. gi3 Familiengerichbt es te. Der Normalfall ist aber, dass es an jedem Amtsgericht ein Familiengericht gibt.

4. Versorgungsausgleichsunterlagen

Das Familiengericht schickt dann an jede Partei einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Dort muss jeder Ehegatte z.B. eintragen, wo er , wie lange gearbeitet hat und bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert war. Die Fragebögen gehen dann im Original zurück an das Gericht.

5. Versorgungsausgleich zum 2.

Das Gericht schreibt dann die Rentenversicherungsträger (z.B. LVA) an und bitte um Berechnung der Rentenanwartschaften. Dies dauert ungefähr 2 bis 3 Monate oder sogar noch länger. 

6. Scheidungstermin

Irgendwann sind dann die Auskünfte der Rentenversicherer da und diese schickt das Gericht dann an die Ehepartner mit der Bitte um Überprüfung. Meistens wird gleichzeit an Termin für die Ehescheidung mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten anberaumt.

7. Scheidungstermin

Beim Scheidungstermin muss wenigstens eine Seite anwaltlich vertreten sein. Der Termin dauert ungefähr 15 Minuten. Das Gericht fragt nur, ob man sich scheiden lassen will und wie lange man schon getrennt lebt. Dann wird meistens noch gefragt, ob die anderen Scheidungsfolgen bereits geklärt sind. Auf keinen erörtert das Gericht, wer an der Scheidung Schuld war;dies spielt nach deuschem Recht keine Rolle. 

Weiter wird dann der Versorgungsausgleich erörtert. Das Gericht fragt meist auch, ob die Parteien wissen was ein Versorgungsauslgeich (Ausgleich der Renteanwartschaften) ist. Die zu übertragenen Anwartschaften werden vom Gericht ausgerechnet.

Sodann wird meist das Scheidungsurteil verkündet. Bis zur Verkündung ist die Sitzung nicht öffentlich.

Wenn kein Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel erklärt wird, wird die Scheidung nach Ablauf der Berufungsfrist (1 Monat ab Zustellung) wirksam. Ein Rechtsmittelverzicht kann nur erklärt werden, wenn beide Seiten einen Anwalt haben, der natürlich anwesend sein muss.

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