Wann ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich in arbeitsrechtlichen Fällen zuständig?

Das Arbeitsgericht Berlin ist sachlich zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die häufigsten Streitigkeiten sind dabei:

Das Arbeitsgericht Berlin ist örtlich zuständig, wenn:

  • der Beklagte (Arbeitgeber)  in Berlin wohnt
  • er Beklagte in Berlin seinen Geschäftssitz oder Niederlassung hat
  • die streitige Verpflichtung in Berlin zu erfüllen wäre

    Die beiden ersten Punkte kommen in der Praxis am häufigsten vor. Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes ist recht selten und häufig auch schwierig nachzuweisen, wenn im Arbeitsvertrag nichts darüber steht.

    Von daher ist das Arbeitsgericht Berlin dann zuständig, wenn Ihr Arbeitgeber in Berlin seinen Geschäftsitz hat. Diese Information kann man einfach z.B. über den Briefkopf des Arbeitgebers oder dessen Internetseite ermitteln. Bestehen zweifel ist auch eine Gewerbeauskunft oder bei Körperschaften eine Auskunft aus dem Handelsregister sinnvoll.

    Comments are closed

    Blogroll
    Kategorien