Verkehrsunfall in Polen – in Deutschland klagen?

Polen ist mitlerweile ein beliebtes Urlaubsland. Viele Deutsche sind dort mti dem Auto unterwegs. Von daher bleibt es nicht aus, dass es zu Unfällen kommt. Im Übrigen sind die Polen rasante Autofahrer und die Straßen nicht im besten Zustand. Wenn es dann doch einmal zum Verkehrsunfall in Polen kommt, dann fragt sich der deutsche Autofahrer, wie er am besten zu seinem Recht kommt.

1. Verhalten am Unfallort in Polen

Kommte es zwischen einen Deutschen und einen Polen zum Unfall sollte der deutsche Autofahrer, wie beim Unfall in Deutschland auch, sich die alle Daten des Unfallgegners notieren. Genau, wie in Deutschland,gibt es in Polen auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung (die Polen kürzen diese mit den Buchstaben OC ab). Diese Daten müssen notiert werden. Dann natürlich auch das Nummernschild. Man sollte auch Foto´s vom Unfallort machen. Weiter sollte man auf einer polizeilichen Aufnahme des Unfalles bestehen. Wenn die Polizei kommt, sollte man vor Ort keine Geldbuße zahlen. Kommt der Rechtsstreit vor ein polnisches Gericht hat man meist schon deshalb verloren, da in Polen die Anerkenntnis der Geldbuße auch vor dem Zivilgericht als Schuldanerkenntnis gesehen wird. Die Polizei in Polen vergibt im Normalfall keine Tagebuchnummer. Man sollte besser fragen, von welchem Revier die Polizei kommt. 

2. die außergerichtliche Regulierung beim Verkehrsunfall in Polen

Den Verkehrsunfall in Polen kann man entweder mit dem Schadenregulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung oder mit der polnischen Versicherung direkt regulieren. Auf jeden Fall sollte man einen Rechtsanwalt einschalten, der Polnisch spricht und sich im polnischem Verkehrsunfallrecht auskennt. Dies deshalb, da für den polnischem  Rechtsfall auch polnisches Verkehrsunfallrecht zur Anwendung kommt. Alle Dokumente aus Polen sind in Polnisch. Der normale deutsche Anwalt kann die Dokumente übersetzen lassen, kennt sich aber nicht im polnischem Recht aus und weiß auch nicht, wie er in Polen an die Polizeiakte kommt. Die Polizei in Polen wird die Akte nicht in die Kanzlei eines deutschen Anwalts übersenden. Auch werden häufig Schadenpositionen nicht berücksichtigt, da die Kenntnis der polnischen Vorschriften fehlt. Die deutschen Schadenregulierungsbeauftragten nutzen die 3-Monatsfrist zur Regulierung meist bis zum letzten Tag aus. Dann wird meistens nur zum Teil reguliert. Die polnischen Versicherer zahlen meist nicht voll und kürzen vor allem am Gutachten. In Polen wird – weil kaum Rechtsschutzversicherungen vorhanden sind – nicht so häufig geklagt, die polnischen Versicherer hoffen auch in Deutschland darauf, dass man sich dann mit den geringeren Betrag zu frieden gibt. Dafür gibt es aber keinen Grund.

3. Verfahren vor dem deutschen Gericht beim Unfall in Polen

Der deutsche Unfallbeteiligte kann in Deutschland klagen. Dies hat der EuGH entschieden. Die Klage kann aber auch ganz schnell in Polen landen, wenn nämlich der polnische Unfallbeteiligte in Polen die Klage einreicht! Dies ist zu bedenken. Wenn in Deutschland geklagt wird, dann muss die Begründung sich natürlich auf das polnische Recht beziehen.Viele Schadenpositionen sind dort anders geregelt als in Deutschland. Hier wird Geld verschenkt, wenn man versucht selbst zu klagen, obwohl man noch nicht einmal die polnische Sprache versteht. Viele entscheidene Gerichtsentscheidungen sind auf Polnisch, die nirgends in deutscher Literatur veröffentlicht sind. Das deutsche Gericht stehen vor dem selben Problem und warten auf Entscheidungen, die ihnen der Anwalt vorlegt. Wir beraten gern in deutsch-polnsichem Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt A. Martin – Stettin-Löcknitz-Berlin

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