Scheidung vor dem Notar?

Viele Mandanten fragen sich, ob eine Ehescheidung mittlerweile auch vor einem Notar durchgeführt werden kann. Darüber wurde ja immer wieder in der Presse berichtet. Geht dies nun bereits?

Die Politik versucht natürlich eine solche Scheidung zu ermöglichen. Der Grund dafür ist schnell gefunden, es geht um die Einsparung von Kosten (Entlastung der Familiengerichte). Eine Scheidung vor dem Notar ist in Deutschland aber immer noch nicht möglich. Die entsprechenden Gesetzesvorhaben sind biser -aufgrund des starken Widerstandes – gescheitert.

Eine solche Scheidung würde auch – meiner Ansicht nach – kaum Sinn machen. Die Eheleute würden sich im Vorfeld kaum informieren und keinen anwaltlichen Beistand beauftragen. Nur dieser kann parteilich über die einzelnen Scheidungsfolgen aufklären. Der Notar muss letztendlich immer unparteiisch sein, was auch ein Nachteil sein kann, zumindest für den Ehepartner der Ansprüche hat.

Bei der Ehescheidung ist zu beachten, dass viele Scheidungsfolgen, wie

  • Trennungsunterhalt (eigentlich eine Trennungsfolge)
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Hausratsaufteilung
  • Zugewinn
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich

zu beachten sind. Hier müssen sich die Eheleute vorher informieren, um keine Nachteile zu erleiden.

Von daher ist eine Scheidung vor dem Notar – zu Recht – in Deutschland immer noch nicht möglich.

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