Falsch etikiert und schon gekündigt? Warum man als Supermarktkassierin gefährlich lebt!

Es kaum schwer vorstellbar, aber wahr. Wenn eine Supermarktmitarbeiterin die Waren falsch etikiert, dann riskiert diese die fristlose Kündigung. Eine Falschetikierung kann selbst bei einer schwerbehinderten Person und langer Betriebszugehörigkeit  zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung führen.

So entschied dies das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln 19.01.2009, 5 Sa 1323/08). Allerdings lag der Entscheidung auch ein erstaunlicher Sachverhalt zu Grunde. Ein schwer behinderter und langjährig beschäftigter Mitarbeiter eines Supermarktes etiketierte Fleischwaren bewusst um und verlängerte somit das Haltbarkeitsdatum der Ware umd mehrere Tage.

Vor Gericht äußerte dieser sogar – im Rahmen der Kündigungsschutzklage – dass er dies wöchentlich täte. Das Gericht meinte von daher, dass der Arbeitnehmer völlig das Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Kunden verloren habe.

Der Arbeitgeber kündigte aufgrund des Vorfalles das Arbeitsverhältnis fristlos aus außerordentlichen Grund. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und unterlag im Kündigungsschutzprozess in beiden Instanzen.

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