Überstunden einklagen?

18. April 2009

Überstunden einklagen?

Warum denn nicht, fragen sich wohl jetzt einige Leser? 

Die Anwort: Grundsätzlich schon, aber vorher ist zu prüfen, ob die Klage vor dem Arbeitsrecht, erfolgt haben wird.

Das Problem der Klage auf Abgeltung von Überstunden ist häufig, dass der Arbeitnehmer darlegen und notfalls beweisen muss:

1. dass die Überstunden tatsächlich geleistet worden sind

2. dass die betriebsnotwendigen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet wurden

Das Problem liegt häufig beim Punkt 2.  Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass der Arbeitgebern tatsächlich die eindeutige Anweisung gegeben. Man kann sich nun natürlich fragen, warum sollte der Arbeitnehmer von sich aus länger arbeiten ohne Anweisung des Arbeitgebers? Dafür kann es diverse Gründe geben, zum Beispiel, weil er die Arbeit, die er hätte erledigen müssen, nicht geschafft hat. Auch wenn dies in der Praxis wohl etwas seltender vorkommen mag, spielt dies keine Rolle, da das Gericht eben so argumentieren wird.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

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